Wenn die schon meine Kaufverträge nicht anerkennen,
Was sagen denn Kaufverträge aus? Höchstens den Besitz zum Zeitpunkt des Vertrags. Bei Privatverkäufen so gut wie nichts.
Bei der Werkstattrechnung ist das KFZ Zeichen und dein Name eingetragen zusammen mit dem Datum.
Evtl. haben die sogar noch eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Das Gleiche gilt für die Versicherungsunterlagen.
Zusätzlich kannst du ja auch noch Prüfberichte vom TÜV einreichen.
Evtl sogar beim Straßenverkehrsamt nachfragen ob die alte Unterlagen haben..
Bei der Summe die hier im Raum steht lohnt sich der Aufwand.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Wenn die schon meine Kaufverträge nicht anerkennen, habe ich wenig Hoffnung das alte Rechnungen von der VS oder Werkstatt reichen.
Nun wirf mal die Flinte nicht gleich ins Korn. Zwischen VW und der vzbv ist ein Vergleich geschlossen worden, wonach VW den Teilnehmern an der MFK ein Entschädigungsangebot machen muss. Die Einzelheiten sind in dem Vergleich genau geregelt worden, so u.a. die Höhe der anzubietenden Entschädigungssumme wie auch Ausschließungsgründe, bei deren Vorliegen kein Entschädigungsangebot erfolgt. Ein solcher Ausschließungsgrund liegt bei dir nicht vor. Es scheint mir allein daran zu hängen, dass du erforderliche Nachweise nicht erbringen kannst. Doch auch das stimmt nicht, denn die Vorlage des Kaufvertrags in Verbindung mit der Vorlage des Verkaufsvertrags ist ein handfestes und absolutes ausreichendes Beweismittel. Problematisch könnte es nur dann werden, wenn Eigentümer und Halter auseinanderfallen, doch gehe ich davon aus, dass dies bei dir nicht der Fall ist. Liegen damit alle Voraussetzungen vor, ist VW aufgrund des Vergleichs mit der vzbv verpflichtet, dir die im Vergleich vereinbarte Summe auch anzubieten.
Ich empfehle dir, dich mit der vzbv in Verbindung zu setzen und dort die Sachlage zu schildern, damit diese ggf. bei VW intervenieren oder dir Hilfestellung für dein weiteres Vorgehen geben kann. Falls du ADAC-Mitglied bist, kannst du dich auch dorthin wenden, denn die MFK ist mit Unterstützung des ADAC erhoben worden. So, wie du den Sachverhalt hier geschildert hast, bin ich mir sehr sicher, dass du an dein Geld kommst.
Was mich noch interessieren würde, wie viele Kilometer dein Fahrzeug auf dem Tacho hatte, als du es verkauft hast. Vielleicht liegt es daran, dass sich VW so querstellt, denn eigentlich hat VW ja ein eigenes Interesse am Abschluss der Vergleiche, da eine Individualklage allein schon durch Verfahrenskosten für VW viel teurer werden könnte, falls der BGH am 05. Mai gegen VW entscheidet. Lediglich bei sehr hoher Km-Leistung ist das anders.
Eventuell besteht vorher die Möglichkeit, zu erfragen, welche Nachweise der oben angesprochenen ausreichen würde. Danach dürften abschlägige Bescheide nicht mehr so leicht sein, wenn man mit einer Untermenge erneut beantragt. Der Aufwand ließe sich begrenzen.
Was sagen denn Kaufverträge aus? Höchstens den Besitz zum Zeitpunkt des Vertrags. Bei Privatverkäufen so gut wie nichts.
Der Kaufvertrag allein könnte problematisch sein, weil er keine Aussage darüber trifft, ob der Käufer auch Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist, was besonders für Gebrauchtwagenkäufe gilt. Wenn man aber Kaufvertrag und Verkaufsvertrag zusammen vorlegt, ist das zumindest ein so handfestes Indiz dafür, dass man zwischen dem Abschluss beider Verträge auch Eigentümer war, dass dieses Indiz nur durch einen Gegenbeweis entkräftet werden kann. Falls alle Stricke reißen, kann man sich bei der Zulassungsstelle eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass man in der Zeit von/bis Halter des Fahrzeugs war. Auch wenn Halter und Eigentümer nicht identisch sein müssen, so gilt auch hier die Indizwirkung, dass der Halter auch Eigentümer ist bzw. war.
Wie ich schon geschrieben habe:
Bei meiner Nachfrage ob der KFZ Schein ausreicht bekam ich von der freundlichen Dame die Antwort: Es reicht ein Beleg, dass sie das Fahrzeug gekauft haben. Also KFZ-Schein oder Kaufvertrag würden ausreichen. Pustekuchen!
Daher bin ich weiterhin der Meinung dass sie sich winden!
Wer den Vergleich nicht bekommt muss klagen. Und dies ohne die Sammelklage im Rücken.
Meinen Brief haben sie ja nun. Mal schauen was nun kommt.
Ich bin der Meinung dass die Verbraucherzentrale hier Klarheit schaffen sollte.
Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
Nun ist der VW Konzern Geschichte.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig () aus folgendem Grund: Mal das “w” gelöscht!
Ich bin der Meinung dass die Verbraucherzentrale hier Klarheit schaffen sollte.
Ja, richtig! Die Verbraucherzentrale hat mit VW im Rahmen der MFK einen Vergleich geschlossen und ist folglich auch dafür zuständig, auf die Einhaltung der vereinbarten Regelungen und Modalitäten hinzuwirken und sie ggf. auch mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen.
Ich bin der Meinung dass die Verbraucherzentrale hier Klarheit schaffen sollte.
Der Vergleich steht und die Verbraucherzentrale ist nach meiner Einschätzung jetzt "außen vor".
Wie von floflo bereits ausgeführt wurde, sind die Verträge über den Kauf und den später folgenden Verkauf unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Fristen von Entscheidung. Sollte man mit dem Bescheid von VW nicht einverstanden sein, hilft wohl nur noch der "Klageweg".
Sollte man mit dem Bescheid von VW nicht einverstanden sein, hilft wohl nur noch der "Klageweg".
Der Klageweg sollte die Ultima Ratio bleiben. Bevor man klagt, sollte man versuchen, außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen, ggf. unter Androhung der Klage. Klagt man, gibt es übrigen zwei Möglichkeiten: Entweder man klagt ganz normal innerhalb von 6 Monaten auf Schadensersatz, sei es in Form einer einmaligen Entschädigungszahlung oder sei es in Form einer Rückabwicklung des Kaufvertrags, oder man klagt auf Einhaltung des Vergleichs in der Form, dass VW ein dem Vergleich entsprechendes Entschädigungsangebot machen muss. Für letztere Klage gilt übrigens nicht die kurze Frist von 6 Monaten sondern die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren. Das setzt allerdings voraus, dass es sich bei dem Vergleich um einen Vergleich zugunsten Dritter handelt, der dem Verbraucher unmittelbare Ansprüche zuteil werden lässt. Diese Frage ist noch nicht geklärt.
so, heute habe ich nun bei VW angerufen und freundlich nachgefragt warum meine Dokumente (Kaufvertrag Yeti und Verkaufs-Vertrag von 2019) nicht ausreichend sind?
Die Dame am Telefon meint, ich müsse halt noch mein Personalausweis mit einreichen (sie gab zu, dass das auch nicht auf der Homepage geschrieben steht).
Es ist eine ganz einfache Rechnung: Wenn auch nur ein Zehntel nach leichtem Widerstand die Lust an der Sache verliert, hat die Vorgehensweise sich schon gelohnt. Ich wünsche Euch einen ausreichend langen Atem und eine symptomfreie Zeit.
Die Dame am Telefon meint, ich müsse halt noch mein Personalausweis mit einreichen
Ich wünsche dir, dass es mit dem Personalausweis nun klappt. Erschließen tut sich mir die Notwendigkeit der Vorlage des Persos allerdings nicht, denn es macht hinsichtlich der Personenidentifikation keinen Unterschied, ob ich den Nachweis, Eigentümer zu sein, durch Zusendung der Zulassungsbescheinigung oder der Kaufverträge erbringe. Dann müsste eigentlich jeder eine Kopie des Persos vorlegen. Ich halte das daher für eine faule Ausrede, weil die Dame am Telefon vermutlich selbst nicht so genau wusste, warum die bisher eingereichten Unterlagen nicht ausreichen.
Hallo zusammen,
auch dem 4x4 Harzer viel Erfolg.
bei mir ist's noch "schwebend unwirksam" quasi.
Weder VW noch das Klageregister haben sich beisher gemeldet, ob oder ob nicht.
Sind ja echt blöde Zeiten,um mit solchen Sachen aktuell 'rumzunerven, wo viele Existenzprobleme haben, andererseits geht es ja um recht viel Geld und zunächst mal um Klarheit. Ist halt zwiespältig.
So, zur Sache:
gestern Nachmittag habe ich mal versucht, beim Bundesamt anzurufen. ... "Sie rufen ausserhalb der Sprechzeit an" (8-12)...okay ist halt so
heute früh nochmal "pieeeps." .... "kein Anschluss" usw..
dann nochmal.. "wegen Corona.... nicht besetzt wie sonst" ....okay verstehe ich... Weiterleitung an die Telefonzentrale "oder nutzen Sie unser Kontaktformular" .... ja, das ist das, wo ich seit gut zwei Wochen auf eine Antwort warte, also dran geblieben
also Weiterleitung an die Zentrale.. "pieeps....wegen systemproblemen kann ihr Anruf nicht angenommen werden, versuchen Sie es doch einfach später... "
zusammenfassend: Ist alles nicht ganz einfach momentan, das hat alles ne gaaaanz schlechte Aura..
vG
Rainer
Und ich dachte, da guckt mal einer "eben schnell" in die Datenbank... tja,
P.S.
Mal angenommer, das ging in die Wicken mit der Registrierung: Der Klageweg ist doch zu, weil die Verjährung greift, oder?
„Was kann ich machen, wenn mir VW kein Vergleichsangebot macht, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind?
Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs wird eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günter Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten.
Einen ersten Überblick zur konkreten Arbeit der Ombudsstelle werden die drei Ombudsleute voraussichtlich Ende März geben.“
Aber nur wer sich für die MFK registriert hat.
Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
Nun ist der VW Konzern Geschichte.