Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • mit schlecht gemacht war eigentlich dieses Zitat hier gemeint.

      "Kläger müssten mit einer Verfahrenszeit inklusive Einzelklage von bis zu sieben Jahren rechnen. "Das ist wahnsinnig lang." In dieser Zeit würden mit den betroffenen Autos enorm viele weitere Kilometer gefahren, mit denen sich der Schadensersatzanspruch so weit verringere, "dass er keine Sinn mehr macht"."

      Das wäre mit zu lange. Ich will mein Auto keine 7 Jahre mehr fahren.
      Meine RV hat übrigens im April 2018 die Zusage erteilt. Klage läuft über die Berliner Kanzlei Gansel.
    • Bin gerade dabei das Formular zur Anmeldung auszufüllen. Nur der Vollständigkeit halber, nicht dass ich mir dadurch allzu viel erhoffen würde...
      Gibt´s da Tipps, was man unter Punkt 4 "Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtverhältnisses" eintragen soll?
      Hab jetzt einfach mal Händler, Kaufdatum, Kaufpreis, genauen Fahrzeugtyp inklusive FIN eingetragen und zusätzlich nen kurzen Hinweis auf die Funktion der Abschalteinrichtung und dass ich miich damit vorsätzlich getäuscht fühle.

      Hab ich was vergessen?
    • Frei nach den Ärzten:

      Lass die Leute klagen und hör ihnen nicht zu
      Die meisten Leute haben ja nichts Besseres zu tun
      Lass die Leute klagen bei Tag und auch bei Nacht
      Lass die Leute klagen, das hab’n die immer schon gemacht ^^


      Es sind eh verschwindend wenige, die den Klageweg konsequent beschreiten - ganz im Gegensatz zu denen, die lauthals verkündeten, auf alle Fälle klagen zu wollen. Als das "update" konkret wurde waren alle diesbezüglichen Foren voll mit wild entschlossenen Verweigerern....was ist davon geblieben? Geklagt und gejammert wird vieltausendfach, aber nicht vor Gericht sondern nur auf virtuellem Papier.

      Klar, es gibt gute und nachvollziehbare Gründe der neuen Software zuzustimmen, auch ohne, dass man sich anschliessend dafür öffentlich wie eine Gebetsmühle wieder und wieder :sleeping: rechtfertigen muss, aaaber....dann halte ich doch von Anfang an weitgehend meinen Mund (oder die Finger still) und mülle nicht erst kilometerlange Threads mit Ablehnung voll....welche Infos sollen zB. Neulinge hier im Forum daraus gewinnen?

      Wir haben einen Thread für Fragen und Antworten zum Thema, wir haben einen wesentlich kleineren Thread mit Erfahrungen nach dem "update", aber wir haben gar keinen Thread zur Zufriedenheit OHNE "update", warum? Weil die konsequenten Verweigerer allesamt top zufrieden mit ihren "garstigen" EA189 sind und das auch bleiben wollten, anderenfalls = Klage! Denen jetzt oft zu unterstellen, dass sie nur aus Geldgier klagen würden oder geklagt hätten ist einfach nur arm....den Klageweg zu gehen macht selbst im Erfolgsfall keinen Spass, ist zeitraubend und kostet Nerven, davon in diesem Forum zu berichten ruft auch oft sehr unerfreuliche Reaktionen hervor, darum habe ich fast ganz darauf verzichtet.

      Der Musterfeststellungsklage messe ich wenig Erfolgsaussichten für Yetifahrer/innen zu, ausser, dass sie die Verjährung für Klagen gegen den Hersteller hemmt. Was würde es zB. dem Halter eines jetzt 8-jährigen Yetis nutzen, wenn der Klage 2022 (Optimismus) Erfolg beschieden ist und er seinen Yeti schon wegen der sich langsam herausstellenden mangelhaften Rostvorsorge zusammenfegen musste?

      Allen mit "update" wünsche ich weiterhin viel Spass mit ihrem Yeti....allen jetzt ohne Yeti auch - und bei wem die Klage noch keinen Abschluss fand viel Erfolg! :thumbup:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Viel Zeit ha mich die Klage nicht gekostet.
      Ca. 30 Minuten Online und per Telefon.
      Genervt hat mich die Updategeschichte schon, das aber unabhängig von der Klage.
      Ob die Klage im Endeffekt was bringt steht auf einem anderem Blatt.
      Ich bin aber recht froh das wir eine RV haben die eine Deckungszusage erteilt hat.
      Ich vermute es läuft auf einen Vergleich hinaus. Ich hoffe auf 20 % vom Kaufpreis.
    • minoschdog schrieb:

      Der Musterfeststellungsklage messe ich wenig Erfolgsaussichten für Yetifahrer/innen zu, ausser, dass sie die Verjährung für Klagen gegen den Hersteller hemmt. Was würde es zB. dem Halter eines jetzt 8-jährigen Yetis nutzen, wenn der Klage 2022 (Optimismus) Erfolg beschieden ist und er seinen Yeti schon wegen der sich langsam herausstellenden mangelhaften Rostvorsorge zusammenfegen musste?
      Nach Aussage des ein oder anderen im Verfahren beteiligten Rechtsanwaltes könnte sich die Musterfeststellungsklage bis zur Erlangung der Rechtskraft 7 bis 8 Jahre hinziehen. Von daher ist sicherlich der ein oder andere YETI schon in der Schrottpresse gelandet und der ein oder andere Fahrer / Fahrerin (nur wegen der Gleichberechtigung) ist schon einem Infarkt oder sonstigen Leiden erlegen. Möglicherweise liesen sich bei Eintragung in die Klagerolle etwaige Ansprüche von den Hinterbliebenen weiter verfolgen.

      minoschdog schrieb:

      Allen mit "update" wünsche ich weiterhin viel Spass mit ihrem Yeti....allen jetzt ohne Yeti auch - und bei wem die Klage noch keinen Abschluss fand viel Erfolg!
      dito!
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      Bin gerade dabei das Formular zur Anmeldung auszufüllen. Nur der Vollständigkeit halber, nicht dass ich mir dadurch allzu viel erhoffen würde...
      Gibt´s da Tipps, was man unter Punkt 4 "Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtverhältnisses" eintragen soll?
      Auf der Seite sind auch Ausfüllbeispiele bereitgestellt:

      Ausfüll-Beispiel 1:
      "Ich habe am [Datum] einen [Marke] [Modell] gekauft. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) lautet: [17-stelliger-Code]. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA189 verbaut, der von dem Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrtbundesamt hat einen Rückruf für das Fahrzeug angeordnet, weil darin eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Volkswagen-Konzern hat betrogen. Ich beabsichtige unter Bezugnahme auf die im Klageregister bekannt gemachten Feststellungsziele einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Beklagte geltend zu machen."

      Als "Betrag der Forderung" habe ich den Neupreis angeben.

      Gruß
      Hardy
    • Kajo schrieb:

      Nach Aussage des ein oder anderen im Verfahren beteiligten Rechtsanwaltes könnte sich die Musterfeststellungsklage bis zur Erlangung der Rechtskraft 7 bis 8 Jahre hinziehen. Von daher ist sicherlich der ein oder andere YETI schon in der Schrottpresse gelandet und der ein oder andere Fahrer / Fahrerin (nur wegen der Gleichberechtigung) ist schon einem Infarkt oder sonstigen Leiden erlegen. Möglicherweise liesen sich bei Eintragung in die Klagerolle etwaige Ansprüche von den Hinterbliebenen weiter verfolgen.
      Schön, rechnen wir 8 Jahre in meinen Beispiel: -
      - 8.500 Kilometer im Jahr Fahrleistung, 4 Jahre alt also 12 x 8.500 Kilometer = 102.000 Kilometer.
      Nutzungsentschädigung an VW 0,07 Euro/Kilometer - 102.000 x 0,07 = 7.140 Euro
      Neupreis 21.000 Euro abzüglich 7.140 Euro = 13.860 Euro nach 12 Jahren oder 66 % Auszahlung !
      Da kümmern sich die Hinterbliebenen doch gern .
      Es kann auf keinen Fall schaden sich seine Ansprüche zu sichern.
      Das kostet erst einmal nichts, egal in welche Richtung die Rechtsprechung tendiert.
      Das einzige Risiko, wird VW in 8 Jahren noch in der Lage sein zu zahlen ?
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Schön, rechnen wir 8 Jahre in meinen Beispiel: -
      - 8.500 Kilometer im Jahr Fahrleistung, 4 Jahre alt also 12 x 8.500 Kilometer = 102.000 Kilometer.
      Nutzungsentschädigung an VW 0,07 Euro/Kilometer - 102.000 x 0,07 = 7.140 Euro
      Neupreis 21.000 Euro abzüglich 7.140 Euro = 13.860 Euro nach 12 Jahren oder 66 % Auszahlung !
      Da kümmern sich die Hinterbliebenen doch gern .
      Es kann auf keinen Fall schaden sich seine Ansprüche zu sichern.
      Das kostet erst einmal nichts, egal in welche Richtung die Rechtsprechung tendiert.
      Das einzige Risiko, wird VW in 8 Jahren noch in der Lage sein zu zahlen ?
      Das Beispiel "hinkt" etwas, 8.500 km Jahresleistung bei einem Diesel soll es ja auch hin und wieder geben, aber die große Masse wird sich eher über 20.000 km und auch deutlich darüber bewegen. Rechne doch mal mit 30.000 km Jahresleistung. ^^

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Das Beispiel "hinkt" etwas, 8.500 km Jahresleistung bei einem Diesel soll es ja auch hin und wieder geben
      Nein, es ist richtig !
      Hier wollte ich die Anregung geben zu rechnen wann sich eine Klage lohnt !
      Bei 30.000 Kilometern im Jahr sind das 360.000 Kilometer nach 12 Jahren also mehr als die voraussichtliche Nutzungsdauer.
      Also registrieren nachrechnen und dann entscheiden.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Bei 30.000 Kilometern im Jahr sind das 360.000 Kilometer nach 12 Jahren also mehr als die voraussichtliche Nutzungsdauer.
      Ja, mit der vorraussichtlichen Nutzungsdauer ist das auch so eine Sache, VW sieht sie jetzt bei 200.000 km wogegen in vielen Firmen die Autos an die 400.000 km und mehr laufen, ich habe meinen Yeti auch mit dem Gedanken ihn 400.000 km zu fahren gekauft. Leider schiebt der Markt ja gnadenlos alle Gebrauchten über 200.000 km ins Ausland ab, so dass die eigentliche Nutzungsdauer hier verfälscht wird.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Ja, mit der vorraussichtlichen Nutzungsdauer ist das auch so eine Sache, VW sieht sie jetzt bei 200.000 km
      Entscheidend ist nicht, wo VW die Nutzungsdauer sieht, sondern wo die Gerichte sie sehen. Die Spanne in der neueren Rechtsprechung reicht hier von 250.000 Km bis 500.000 Km. Aktuell sind 300.000 Km der "Favorit". Die 500.000 Km stammen vom OLG Köln aus einer Entscheidung aus diesem Jahr. Der Wert ist zwar m.E. zu hoch angesetzt, hat aber durchaus eine Bedeutung, da es sich um ein Berufungsgericht handelt. Wer im OLG-Bezirk Köln wohnt, hat also gute Chancen, dass der anzurechnende Nutzungsausgleich geringer und damit der zu erstattenden Kaufpreis höher ausfällt.

      Andreas
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