Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • RNB schrieb:

      Habe jetzt die mailadresse der Ombudsstelle heraus bekommen, aber ich ahne auch da nix Gutes, gab nicht mal ne Eingangsbestätigung von Frau Zypries.
      Die Schlichtungsstelle kann dir da nicht weiterhelfen, da auch sie nur dort tätig werden kann, wo eine Eintragung ins Klageregister zur MFK erfolgt ist. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

      1. Du verklagst das BFJ auf Schadensersatz in Höhe des Vergleichsangebots durch VW, weil sie das vermasselt haben. Ein Erfolg der Klage setzt allerdings voraus, dass du hieb- und stichfest nachweisen kannst, dass die Registrierung zur Eintragung erfolgt ist und du dabei auch keine Fehler gemacht hast, und dass du dich anschließend über Monate vergeblich bemüht hast, vom BFJ eine Auskunft darüber zu bekommen, ob du auch ins Klageregister eingetragen wurdest. Dabei könnte es dir zugute kommen, dass das BFJ die Bestätigung über die Eintragung ins Klageregister vielfach erst viele Monate nach der Registrierung verschickt hat, hier also offenbar sehr nachlässig gearbeitet wurde.

      2. Du schreibst an VW, schilderst dein Problem und kündigst an, Klage auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erheben. Gleichzeitig erklärst du aber, dass du auch mit einer Entschädigung in Höhe des Vergleichsangebots aus der MFK einverstanden bist. In dem Schreiben müsstest du erwähnen, dass Skoda dir die erste Information über das Vorhandensein einer unzulässigen Software im Jahr 2017 hat zukommen lassen, so dass Ansprüche gegen VW erst Ende 2020 verjähren. Wenn VW dann antwortet, dass Skoda bereits 2016 Schreiben verschickt hat, bestreitest du, ein solches Schreiben bekommen zu haben (in meinen Unterlagen datierte das erste Schreiben übrigens auch aus dem Jahr 2017). Da die Beweispflicht des Zugangs bei VW liegt, könnte dich das über die Verjährung retten. Sollte VW dennoch die geforderte Entschädigung ablehnen, kannst du immer noch überlegen, ob du klagst oder nicht. Der außergerichtliche Versuch ist für dich jedenfalls risikolos.

      Andreas
    • @'Andreas.

      zu 1)
      tja, hieb- und stichfest kann ichs halt nicht nachweisen, etwas seltsam finde ich allerdings den Ausdruck "kann keine wirksame Eintragung verzeichnet werden". Spitz gesagt steht da nicht, dass die mail nicht angekommen ist.

      Mir fällt halt auf die Füsse, dass ich da nicht x-mal nachgehakt habe.

      zu 2)
      so ähnlich hatte ich schon formuliert im Sinne einer vergleichsweisen Regelung, allerdings ohne Klageandrohung. Ergebnis s.u.
      Ich denke, man kommt halt nicht an die richtige Stelle durch, weil im Kundenportal allles weggefischt wird. Man müsste direkt an nen Juristen da rankommen können.

      Eine Juristische Beratung mit entsprechender Kostennote sind nochmal 300,- , denke ich und wenn verjährt, dann verjährt.

      Mit der Frist wird's schwierig, weil das Schreiben von 2016 ist und ich in 2016 auch beim Exorzisten war. Scheiss brav-deutsche Gefolgsamkeit..

      Bin grad dabei nochmal an VW zu schreiben, aber die Hoffnung sinkt und irgendwann hat man auch mal die Faxen satt, ehrlich. Was mich echt aufregt, ist, dass der Weltkonzern erst verklagt werden muss, damit er seine Fehler eingesteht. Und wer ihn nicht verklagt hat, wird auch nicht entschädigt.

      Alter Schwede, soviel lehrgeld habe ich in 45 Autojahren noch nie bezahlt.
    • RNB schrieb:

      Was mich echt aufregt, ist, dass der Weltkonzern erst verklagt werden muss, damit er seine Fehler eingesteht. Und wer ihn nicht verklagt hat, wird auch nicht entschädigt.
      Na ja, VW ist eben der Ansicht, rechtskonform, zumindest aber nicht sittenwidrig gehandelt zu haben. Wenn du dich im Recht fühlen würdest, würdest du auch nicht so ohne weiteres Zugeständnisse machen. Der Vergleich im MFV war ein Kompromiss, um im Falle einer Niederlage zu verhindern, dass es noch viel teuerer und vor allem auch in der Abwicklung viel aufwendiger wird. Ob VW mit dem Vergleichsangebot das richtige getan hat, wird sich am 05.05. zeigen, wenn der BGH entscheidet. Verliert VW, war das Vergleichsangebot klug, gewinnt man hingegen, hat man fast 700 Mio. Euro in den Sand gesetzt, aber damit wird man wohl leben können. In deinem Fall ist die Sache einfach nur sehr unglücklich gelaufen, woran du allerdings nicht ganz unschuldig bist.

      Andreas
    • Hallo zusammen,
      so, die Ombudsstelle hat sich gemeldet und im Grunde das bestätigt, was Andreas schon andeutete.
      - Ohne Registereintrag keine Ombudsentscheidung
      - Die können aber auch VW den Fall direkt vorlegen, dann gibts aber keinen Entscheid
      - Beim BfJ gibt es etliche Fälle, bei denen die Reg. wohl in die Wicken ging. Das BfJ kan/soll/ nacherfassen...(ich frage mich, auf welcher Grundlage)
      - Das BfJ shrieb mir, dass kein wirksamer Eintrag vorliegt und dass ich nich nachregistrieren kann (is klar), allerdings schrieb das BfJ nix vom Nacherfassen. (..was sie m.E. ja problemlos machen könnten, da ich denen sowohl meine mail vom 2018 als auch das original des Formulars hingeschickt habe)

      Thema durch...

      Rainer
    • RNB schrieb:

      Das BfJ shrieb mir, dass kein wirksamer Eintrag vorliegt und dass ich nich nachregistrieren kann (is klar), allerdings schrieb das BfJ nix vom Nacherfassen.
      Das Nacherfassen setzt voraus, dass die Maßnahmen zur Registrierung wirksam und vollständig durchgeführt wurden und die eigentliche Registrierung aus Gründen ausblieb, die in der Sphäre des BFJ liegen. Das ist praktisch nicht nachzuweisen. Sollte es mehrere solcher Fälle geben, besteht aber die "Hoffnung", dass die Nachforschungen doch noch zu dem Ergebnis führen, dass beim BFJ etwas schief gelaufen ist und man das auch eingesteht. Dann wäre eine Nacherfassung möglich und VW müsste dir noch ein Vergleichsangebot machen. Diese "Hoffnung" würde ich aber nur als sehr gering einstufen.

      Andreas
    • BGH sieht Möglichkeit für Schadenersatz für VW-Dieselkäufer
      Quelle: zeit.de/news/2020-05/05/bgh-ve…ste-diesel-klage-gegen-vw

      @floflo,

      ist der BGH die letzte Instanz oder kann der Prozess auf europäischer Ebene weiter gehen?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Ob das so möglich ist?

      Ich habe ja in diesem Forum im Jahre 2016 mal dargestellt, dass ich meinen Yeti mit Handschaltung von 2014 aus gesundheitlichen Gründen im Jahre 2016 gegen einen mit DSG getauscht habe. Getauscht ist nicht ganz richtig. Ich habe dem Händler meinen verkauft und den mit DSG abgekauft. Beiden haben den 140 PS EA 189 Motor, Ausstattung Elegance und sind Baujahr 2014 und hatten beim "Tausch" etwa 50000 km runter. Für den mit Handschaltung, den ich 2014 gekauft und 2016 verkauft habe, hat mir VW die Musterklage-Entschädigung zugesagt. Inzwischen bin ich mit dem DSG-Yeti nach dem Getriebeschaden etwa 50000 km ohne Probleme (davon etwa 30000 km mit Update) gefahren. Für diesen bekomme ich keine Entschädigung sondern vermutlich der Vorbesitzer. Aber jetzt ......greifen die Anwälte werbend frontal an und wollen, dass ich das Ding an VW zurück gebe. Man hat mit erklärt, dass der zu erwartende Schadenersatz einschließlich Zinsen nach dem BGH von gestern etwa so hoch sein wird wie der von mir damals gezahlte Kaufpreis. Das sollte ich doch machen oder? Für das Geld könnte ich ja jederzeit einen aktuelleren, weniger gefahrenen und skandalfreien Yeti gebraucht kaufen. Der Yeti gefällt mir sonst und eigentlich will ich noch kein anderes Auto. Aber bei diesen Möglichkeiten......... :D :D :D . Geht das so oder ist da irgendwo ein Fehler von mir?

      Isenhagen
    • Isenhagen schrieb:

      Aber jetzt ......greifen die Anwälte werbend frontal an und wollen, dass ich das Ding an VW zurück gebe. Man hat mit erklärt, dass der zu erwartende Schadenersatz einschließlich Zinsen nach dem BGH von gestern etwa so hoch sein wird wie der von mir damals gezahlte Kaufpreis.
      Nach meiner persönlichen Bewertung eine reißerische Werbung um Kunden "zu fangen". Wie bereits geschrieben steht dem "Erstbesitzer" des YETI, soweit Klage fristgerecht eingereicht oder bei der MFK angemeldet, möglicherweise eine Entschädigung zu. Der zweite Besitzer kann dann ganz sicher nicht auch noch einmal Ansprüche geltend machen und dies sicher nicht wenn das Fahrzeug nach Bekanntwerden des "VW-Skandals" gekauft wurde.

      Wenn ich richtig informiert bin wird das erste Urteil des BGH wohl am 25. Mai erwartet.
    • @row-dy

      Deine Frage habe ich gestern bereits im Thread "Gerichtliche Betrachtung des Abgasskandals" beantwortet

      @Isenhangen

      Auch wenn der Vorschlag der Anwälte für dich verlockend klingt, so räume ich einer Klage gegen VW keine großen Chancen ein. Da liegen gleich mehrerer Steine im Weg.
      Zum einen hast du das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft. Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass ab einem Kaufdatum 2016 hätte Kenntnis von dem Mangel bestehen können, was einen Schadensersatzanspruch ausschließt. Es gibt aber auch Meinungen, VW habe nie offiziell darüber informiert, dass die Fahrzeuge über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügten. Dann könnte auch ab 2016 noch ein Anspruch bestehen, wobei es sich dabei um eine Mindermeinung handelt, von der ich nicht glaube, dass sie sich durchsetzt. Das Problem lässt sich in deinem Sinne nur lösen, wenn der Händler bereit ist zu bezeugen, dass er es beim Verkauf des Fahrzeugs an dich unterlassen habe, dich darüber aufzuklären, dass es die Schummelsoftware hat und du deshalb guten Glaubens davon ausgegangen bist, dein Fahrzeug sei nicht betroffen.

      Das allein reicht aber noch nicht, denn es steht auch noch die Verjährung im Raum. Wenn du noch im Jahr 2016 davon erfahren hast, dass dein Yeti die Schummelsoftware hat, ist der Anspruch verjährt. Nur wenn du belegen kannst, erst 2017 oder später davon erfahren zu haben, wäre eine Verjährung noch nicht eingetreten.

      Mein Vorschlag: Warte erst einmal die Entscheidung des BGH und vor allem die Urteilsbegründung ab. Erst dann kann man beurteilen, ob überhaupt noch eine Chance besteht, den Yeti zu "versilbern". In den Medien wurde gestern und heute mit ungewohnter Zurückhaltung von der Verhandlung berichtet und dabei auch recht widersprüchliche Aussagen gemacht. Wenn Anwälte jetzt auf dich zukommen, wittern sie natürlich die Chance, für sich noch Kohle herauszuholen, die sie an einem Rechtsstreit selbst dann verdienen, wenn der Prozess verloren geht. Die mit dem Abgasskandal befassten Anwälte haben alle eine Knubbelnase, so dick ist inzwischen die Goldschicht, die nach und nach auf deren Nase aufgetragen wurde. Ich werde zu deinem Anliegen noch einmal Stellung nehmen, sobald das Urteil da ist und ich es gelesen habe.

      Andreas
    • Patsche schrieb:


      VW hat gerade überwiesen.
      Und, spendest du den Betrag jetzt für die Not leidende Autoindustrie?
      :wech:
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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