Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Moin,
      ich spende VW jetzt indirekt... weil die nix zahlen müssen/wollen

      Abschlussinfo

      VW hat jetzt abgeschrieben, aber wie, das wollte ich euch nicht vorenthalten.

      WAS ich erbeten hatte, war eine Abwicklung in sinngemäßer Anwendung des Vergleichs als Einzelfallprüfung , weil ja im Reg.-Verfahren wohl was schiefgelaufen war.
      Die Absage ist bemerkenswert, was Form und Inhalt betrifft. Wenn ich Geschäftsbriefe so schreiben würde, wäre ich schon 'rausgeflogen, mal davon abgesehen, dass ich mich normalerweise auf ein Eingangsschreiben beziehe und meine Briefe auch unterschreibe.

      weitere Komentare spare ich mir, sonst kriege ich noch Galle...
      Rainer
      Dateien
      • absageVW.pdf

        (787,29 kB, 33 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • RNB schrieb:

      Die Absage ist bemerkenswert, was Form und Inhalt betrifft.
      Ich sehe einen einfachen Formbrief. Nichts bemerkenwertes.
      Was den Inhalt betrifft so muss ich leider VW recht geben:
      Keine Registrierung, keine Abfindung.
      Was meint ihr wie viele Trittbrettfahrer jetzt noch gern eine Abfindung abkassieren würden.
      Wie soll VW denn reagieren? Sie haben keine Registrierung vorliegen.
      Wende dich doch mal an den Verein der die Registrierung gesammelt hat, wenn es einer verbockt hat dann die......oder du hast selbst einen Fehler gemacht, zu deinem Unglück einen recht teuren

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • @RNB

      worüber beschwerst du dich denn
      Der Brief ist höflich im Ton und klar in der Aussage.

      Das die Registrierung nicht erfolgt ist kann man VW nicht anlassten
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • RNB schrieb:

      Moin,
      ich spende VW jetzt indirekt... weil die nix zahlen müssen/wollen

      Abschlussinfo

      VW hat jetzt abgeschrieben, aber wie, das wollte ich euch nicht vorenthalten.

      WAS ich erbeten hatte, war eine Abwicklung in sinngemäßer Anwendung des Vergleichs als Einzelfallprüfung , weil ja im Reg.-Verfahren wohl was schiefgelaufen war.
      Die Absage ist bemerkenswert, was Form und Inhalt betrifft. Wenn ich Geschäftsbriefe so schreiben würde, wäre ich schon 'rausgeflogen, mal davon abgesehen, dass ich mich normalerweise auf ein Eingangsschreiben beziehe und meine Briefe auch unterschreibe.

      weitere Komentare spare ich mir, sonst kriege ich noch Galle...
      Rainer
      Rechtsgrundwissen: Dummheit schützt vor Strafe nicht. ;)
    • Hallo

      ja-nee isklar.

      um mich nicht in Endlosschleifen zu verlieren, spare ich mir weiteres inhaltliches. Wer möchte, kann das ja hier im thread gern nachlesen.. oder eben nicht.

      ansonsten vielen Dank für die Kommentare.


      RB
    • RNB schrieb:

      Die Absage ist bemerkenswert, was Form und Inhalt betrifft. Wenn ich Geschäftsbriefe so schreiben würde, wäre ich schon 'rausgeflogen,
      Das Schreiben von VW ist zwar sehr unpersönlich gehalten - ein Formschreiben eben - unfreundlich ist es jedoch nicht. Da du nicht im Klageregister erfasst bist, hätte ich anstelle von VW wahrscheinlich ähnlich reagiert, zumal du wahrscheinlich nicht der einzige bist, der mit dem Anliegen auf nachträglichem Abschluss eines Vergleichs ankommt.

      Solltest du rechtsschutzversichert sein, kannst du versuchen, im Wege einer Individualklage doch noch zu deinem Recht zu kommen. Es gibt Anwälte, die die Ansicht vertreten, dass noch keine Verjährung eingetreten ist und einem Hoffnung machen, einen solchen Prozess gewinnen zu können.

      presseportal.de/pm/133537/4590…m=email&utm_campaign=push

      Ich selbst sehe das sehr kritisch, doch ausschließen, dass man damit durchkommt, möchte ich das auch nicht.

      Solltest du nicht rechtsschutzversichert sein, besteht die Möglichkeit über einen sog. Prozessfinanzierer zu klagen, die sich jetzt nach der BGH-Äußerung wieder anbiedern. Hierbei trittst du deine Forderung ab (es gibt auch andere Konstrukte ohne Abtretung) und erhältst im Falle des Obsiegens vom zugesprochenen Betrag einen Anteil, der sich je nach Prozessfinanzierer zwischen 75 und 65 % bewegt. Den Rest kassiert der Prozessfinanzierer. Ich selbst halte von diesem System nichts, in deinem Fall hast du jedoch nichts mehr zu verlieren, so dass es eine Alternative wäre, die für dich ohne Risiko ist. Bevor du aber irgendeine Entscheidung in diese Richtung triffst, rate ich dir, erst noch das Urteil des BGH abzuwarten.

      Andreas
    • Hallo Andreas,

      Danke für die Info / Zusammenfassung, die ich genauso sehe, und ich werde auf das BGH-Urteil warten, sehe abe rin der Richtung w/ Verjährung kaum eine Chance.. Ein halbes Eisen habe ich noch im Feuer, aber das wird wohl auch ungeschmiedet bleiben.

      ganz kurz zum Schreiben: ich hatte meinem Schreiben an VW etliche Unterlagen, wie z.B. die Anmeldungsmail von 2018 und das seinerzeit ausgefüllte Formular beigefügt.. Insofern hätte ich erwartet, dass man sich a) auf mein Schreiben vom... bezieht, b) einen Bearbeiter benennt und c) das Schreiben unterschreibt.

      aber egal, Thema ist durch, das mit dem Lehrgeld hatte ich schon geschrieben und jetz' habe ich auch fertig.
      Rainer
    • RNB schrieb:

      ganz kurz zum Schreiben: ich hatte meinem Schreiben an VW etliche Unterlagen, wie z.B. die Anmeldungsmail von 2018 und das seinerzeit ausgefüllte Formular beigefügt.. Insofern hätte ich erwartet, dass man sich a) auf mein Schreiben vom... bezieht, b) einen Bearbeiter benennt und c) das Schreiben unterschreibt.
      VW ist da der falsche Ansprechpartner gewesen, da man an die Auskünfte des BfJ gebunden ist. Da helfen auch keine Nachweise, dass du die Anmeldung korrekt vorgenommen hast. Das Problem kann man nur mit dem BfJ klären. Du scheinst auch nicht der einzige gewesen zu sein, bei dem die Eintragung ins Klageregister schief lief, denn offenbar wurden VW vom BfJ "Musterkläger" nachgemeldet, für die VW dann verpflichtet ist, ein Angebot entsprechend dem MFK-Vergleich zu unterbreiten. Es ist daher sinnvoller, seine Energie für eine Klärung mit dem BfJ einzusetzen, als mit VW "herumzustreiten".

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Es ist daher sinnvoller, seine Energie für eine Klärung mit dem BfJ einzusetzen,
      Einen Versuch sollte es auf jeden Fall wert sein, bevor man etwas anderes unternimmt. :)
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Einen Versuch sollte es auf jeden Fall wert sein, bevor man etwas anderes unternimmt.
      Den BfJ würde ich auch anschreiben und den Sachverhalt darlegen. Dazu dann noch in Kopie die "Anmeldung" und falls vorhanden eine Kopie der eMail.
    • RNB schrieb:

      ja-nee isklar.
      Also, mein Mitgefühl hast Du. Es ist schon ein blödes Gefühl, zwischen die Räder zu geraten und dann auch noch den Schmutz der Zweifler ab zubekommen. Ich drücke Dir die Daumen und nimm die letzten Versuche in Deinem Fall einfach als sportliche Fingerübung.
      Grüße von der Förde, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Moin,
      eigentlich....wollte ich's hier ja bewenden lassen, aber als Abschlussinfo:
      Natürlich habe ich zuallererst beim BfJ nachgehakt, das war im Februar. Und auch denen habe ich alle Unterlagen geschickt, einschl. meiner Absendemail vom 25.12.2018.

      "...Sehr geehrte Damen und Herren des BfJ
      ich hatte mich am 25.12.2028 zum Register angemeldet (sh. mail unen),
      seltsamerweise aber keine Antwort oder Bestätigungsmail erhalten.
      Meine Nachfrage bei Ihnen und auch VW ob ich im Klageregister stehe, bieb bisher leider unbeantwortet. Da ich aktuell erfahren habe, dass seinerzeit Geschäftszeichen vergeben
      wurden, bitte ich Sie, mir das Geschäftszeichen mitzuteilen.
      die seinerzeitige mail ist beigefügt.
      In der Hoffnung, dass nicht ein Büroversehen meine Ansprüche beschneidet

      Die sagten:
      leider waren auch Ihre weitergehenden Hinweise nicht zielführend. Nach umfangreichen Recherchen kann keine wirksame Anmeldung unter Ihrem Namen und Ihrer Anschrift verzeichnet werden. Wie bereits mitgeteilt, ist eine neue Anmeldung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.

      das ist selbst mir klar klar, sonst wär ja alles gut.

      Man könnte ja auch in etwa sagen:
      "wir sehen Ihre Anmeldungsmail vom 25.12.18 über web.de und das ausgefüllte Formular vom selben Tag als Meldung an und werden aufgrund dieser Daten eine Nacherfassung durchführen. "
      Machen sie aber nicht und nachweisen kann ich nix, weil ich bei denen den Rechner nicht aufschrauben kann.

      Feierabend...
      vG
      Rainer
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