Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • RNB schrieb:

      Natürlich habe ich zuallererst beim BfJ nachgehakt,
      Besten Dank für den ergänzenden Beitrag.
    • Heute erwärmte mich auch ein kleine Gelddusche aus Wolfsburg ... Donnerstag freut sich der Tischlereibetrieb auf den Einbau der neuen Veluxfenster ... wir übrigens auch. :thumbup:
      Nun muss nur noch der Yeti durchhalten ...
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • Mir scheint, bei VW ist heute Zahltag, denn auch mein Kontostand ist wie von Geisterhand gewachsen. So früh hatte ich mit dem Geld gar nicht gerechnet. Da hat sich die MFK für mich doch gelohnt, obwohl ich anfangs skeptisch war und nach wie vor auch nicht das Gefühl habe, einen Schaden gehabt zu haben. Ich glaube, mein nächstes Auto suche ich mir danach aus, bei wem die Wahrscheinlichkeit zu schummeln am größten ist. :D

      Andreas
    • R) :drink:
      :HG:


      ... an Alle die im MFK und in Einzelklagen bis jetzt erfolgreich waren.
      Es war bestimmt für einige auch eine stressige Zeit - aber jetzt ist es ausgestanden.
      Allen anderen , die noch im Prozess sind drücke ich die „Pfoten“.

      :danke:
      ...@floflo dafür das Du mit Allen immer Dein Wissen geteilt hast! :danke:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig ()

    • floflo schrieb:

      Mir scheint, bei VW ist heute Zahltag, denn auch mein Kontostand ist wie von Geisterhand gewachsen. So früh hatte ich mit dem Geld gar nicht gerechnet. Da hat sich die MFK für mich doch gelohnt, obwohl ich anfangs skeptisch war und nach wie vor auch nicht das Gefühl habe, einen Schaden gehabt zu haben. Ich glaube, mein nächstes Auto suche ich mir danach aus, bei wem die Wahrscheinlichkeit zu schummeln am größten ist. :D

      Andreas
      :thumbsup: Dem schließe ich mich an, die Gutschrift ist erfolgt.
      :D Gruß
    • VW muss Schadenersatz zahlen

      Zeit.de schrieb:

      Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Glückwunsch an alle, die eine Entschädigung erhalten haben.

      VW hätte sich viel Unmut und vermutlich auch Geld sparen können, wenn sie pauschal Weltweit (ähnlich wie in den USA) eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt hätten und neben des Updates eine lebenslange Garantie auf alle relevanten Bauteile (AGR, -Kühler, Russpartikelfilter, ect) gewährt hätte.

      Ich selbst hatte mich zu Begin bei "mein Stichting" regestriert und an eine Anwaltskanzlei gewand. Leider deckt meine Rechtsschutzversicherung den PKW Kauf nicht, da dies unter Verkehrsrecht fällt. Ob der Kauf eines Kinderwagen unter Familienrecht fällt blieb unbeantwortet.
      Noch bevor die Diskusionen um MFK los ging wollte die Kanzlei 1000 Euro vorab beziehen. Das hatte ich abgelehnt und mich myright angeschlossen.
      Dann gjng der Aufruf zur Musterfeststellungsklage los. Da es zu Begin hieß, dies würde lediglich eine Klageform ermöglichen und unmittelbar zu keinem Erfolg führen würde sagte ich mir, wo sollst Du Dich noch alles einschreiben und habe zu der Zeit auch im wahrsten Sinne lebenswichtigere Entscheidungen treffen müssen. Einem Freund der bis dahin gar nichts tat, habe ich regelrecht dazu gedrängt wenigstens sich dort einschreiben zu lassen. Mit Erfolg.

      Ich werde nun weiter der Dinge ihren Lauf lassen und auf ein Vergleichsangebot warten. Dies wird vermutlich höher ausfallen und dennoch nach Abzug von Provisionen unterm Strich weniger zu meinem Wohlbefinden beitragen.

      Aber grundsätzlich gilt was ich oben schrieb, VW hätte es sich einfacher machen können und gleichzeitig Kundenfreundlichkeit (vielleicht gar Reue) gezeigt.
    • happyway schrieb:

      VW hätte sich viel Unmut und vermutlich auch Geld sparen können, wenn sie pauschal Weltweit (ähnlich wie in den USA) eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt hätten und neben des Updates eine lebenslange Garantie auf alle relevanten Bauteile (AGR, -Kühler, Russpartikelfilter, ect) gewährt hätte.
      Das stimmt! Viel Geld hätte man aber auch sparen können, wenn man nicht diesen bescheuerten Update-Deal mit dem KBA gemacht hätte, sondern von Anfang an die Abschaltung damit gerechtfertigt hätte, dass die AGR bei realen Fahrprofilen auf der Straße den Stickoxidausstoß ohnehin nicht mehr reduziert sondern im Gegenteil mitunter sogar noch erhöht. Das völlig Verrückte am Abgasskandal ist ja, dass VW mit der Schummelsoftware im Prinzip sowohl im Interesse der Käufer als auch der Umwelt gehandelt, das aber nie so dargestellt hat, weil man dann hätte zugeben müssen, mit der AGR eine nur auf dem Prüfstand wirksame, auf der Straße aber völlig unbrauchbare Technik zur Stickoxidminderung eingesetzt zu haben, was aber nicht hätte zu Schadensersatzansprüchen führen können.

      Es gibt inzwischen einige Vergleiche, die belegen, dass das Update auf der Straße nicht wirkt, weil die AGR das nicht hergibt, wenn die Abgase erst einmal warm sind. Allen voran ist die DUH darum bemüht, das Update zu "kippen" und gleichermaßen als nicht rechtskonform darzustellen. Für VW (und auch das KBA) wäre das der Supergau und könnte den Konzern veranlassen seine Taktik doch noch zu ändern und den Fokus weg von der Abschalteinrichtung mehr in Richtung AGR zu lenken, die allein für die hohen Stickoxidwerte auf der Straße verantwortlich ist. Das Pikante daran wäre, dass die DUH so zum unfreiwilligen Helfer für VW werden und die bisherige Contra-VW-Rechtsprechung zur Makulatur werden lassen könnte. Ich glaube zwar nicht, dass VW diesen Weg, den man von Anfang an hätte beschreiten sollen, jetzt noch geht, doch sicher bin ich mir nicht, ob mit dem BGH-Urteil tatsächlich schon das letzte Wort gesprochen wurde.

      Andreas
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