Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      damit stehst Du nicht alleine da :) .
      Richtig, seit 2 Tagen gehöre ich auch zu den "mehr als 28000".
      Schaun wir mal, wann Volkswagen nervös wird... :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Was für ein Hype ...

      Also: am 27.11. habe ich die Mail von der Verbraucherzentrale erhalten,
      mit dem Hinweis, dass das Klageregister eröffnet wurde.
      So weit, so gut ...
      In dieser Mail gibt es nun einen Link zu einem "Klage-Check" !!
      Mit diesem Check kann man überprüfen, ob der Fall grundsätzlich zur Musterfeststellungsklage
      des vzbv gegen die Volkswagen AG passt.
      Seltsamerweise scheint dies bei meinem 2.0 TDI von 2011 mit 140 PS, also mit einem EA189.Motor, nicht der Fall zu sein,
      obwohl mein Yeti ja eindeutig betroffen ist.
      Klage-Check-Ergebnis.png
      Warum auch immer?!?!
      Muss ich das verstehen?!?!

      Habe mich trotzdem mal in das Klageregister eingetragen.
      Wer weiß für es gut ist.

      Wer selber auch mal diesen "Klage-Check" machen möchte,
      ob vor oder nach der Eintragung in das Register, kann ja den Link nutzen.

      Aaahhrrrg: (Nachtrag)
      Habe den Fehler gefunden.
      Wenn ich als Selbstständer bzw. Freiberufler den Wagen hauptsächlich beruflich nutze,
      macht es demnach keinen Sinn sich der Klage anzuschließen.
      Wenn ich im Klage Check eine auschließlich private Nutzung angebe,
      ploppen plötzlich noch weitere Fragen auf - und dann macht der Anschluss an die Klage auch plötzlich wieder Sinn.

      Ich wiederhole mich nur ungern:
      Warum auch immer?!?!
      Muss ich das verstehen?!?!
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Rock.Opa ()

    • Rock.Opa schrieb:

      ... Wenn ich als Selbstständer bzw. Freiberufler den Wagen hauptsächlich beruflich nutze, macht es demnach keinen Sinn sich der Klage anzuschließen. Wenn ich im Klage Check eine auschließlich private Nutzung angebe, ploppen plötzlich noch weitere Fragen auf - und dann macht der Anschluss an die Klage auch plötzlich wieder Sinn...
      Sinn und Zweck dieser "Musterfeststellungsklagen" ist dass die Interessen der privaten Verbraucher und nicht die von Firmen und selbstständigen Freiberuflern gestärkt wurden.

      Dieser Ansatz gefällt mir ausgesprochen gut.
    • Kajo schrieb:

      Dieser Ansatz gefällt mir ausgesprochen gut.
      Das solltest du vielleicht einmal überdenken.
      Denn "dieser Ansatz" hinkt - aber ganz gewaltig.

      Denn es trifft hier hauptsächlich die "Kleinstselbständigen",
      die z.B. als Selbstständige für Subunternehmen als Paketauslieferer
      für DHL, DPD, Hermes u.a. für einen Hungerlohn arbeiten müssen/dürfen.
      Die fahren idR mit ihrem Privatwagen die Pakete aus ...
      ... und das sind nicht wenige.

      Größere Firmen haben idR ihre Fahrzeuge geleast und da ist es vielleicht mit einer Klage tatsächich Sinnfrei.

      Betroffen sind dabei m.E . die kleinen Freiberufler und Kleinstselbständigen
      die meist eh' von der Hand im Mund leben ...

      Nun gut - bei den Kreditbearbeitungsgebühren vor ein paar Jahren gab es ja auch erst
      die Unterscheidung zwischen "privaten Verbrauchern" und Selbstständigen.
      Dies hat der BGH aber aufgehoben und die Selbstständigen konnten die Bearbeitungsgebühren zurückfordern.
      Vielleicht ändert sich das ja hierbei auch noch. Wer weiß ...

      In diesem Sinne ist dieser "Ansatz", wie du schreibst, doch recht Sinnfrei.
      Hier mal was für die Gemütsbelastung: aus-der-aktentasche.de/2018/06…eststellungsklage-bringt/
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Die Problematik dieser "Kleinstselbständigen" ist mir durchaus bewusst. Meist verdienen die während ihrer oftmals langen Arbeitszeit recht wenig und können nichts für die Altersversorgung zurück legen und fallen dann im "Pflegefall" der Allgemeinheit zur Last.

      Die Schuld sehe ich allerdings nicht bei diesen "Unternehmern" sondern vielmehr in den Tücken unserer Kranken- /Sozial- / Arbeitslosenversicherung die dringend "renoviert" werden müsste. Auch hier könnte ein Blick zu unseren Nachbarn möglicherweise für künftige Lösungen interessant sein.
    • Rock.Opa schrieb:

      Mit dem Urteil zum Dieselfahrverbot im Februar 2018 ist der Wiederverkaufspreis
      lt. Schwackeliste - praktisch über Nacht - um 35-50% gesunken (je nach Ausstattung).
      Also ein erheblicher Wertverlust.

      berme schrieb:

      Wenn ich mir die Gebrauchtwagenpreise so anschaue gehe ich eher von 20 % aus.
      Nennt mir bitte Beispiele.
      Ich wäre durchaus auf der Suche nach einem Allrad-Yeti der letzten Baureihe mit Euro 5 sofern er tatsächlich um die o.g. Prozente günstiger wäre. Leider finde ich keinen. Auch andere Allradfahrzeuge mit Euro 5 halten ihren Preis.
      Angebot (gering) und Nachfrage (hoch).

      LG
      Mi-go


    • mi-go schrieb:

      Angebot (gering) und Nachfrage (hoch).
      Hallöchen mi-go,
      so ist es :) .
      Bei meinem :F: steht ab und an ein Yeti.
      Standzeit 1-2 Wochen ( üblich sind ca. 90 bis 100 Tage ).
      Karoq Vorführwagen ca. 1 Woche.
      Anders sieht es beim Kodiaq aus, der erste Vorführwagen mit absoluter Vollausstattung, war und ist einfach zu teuer und steht immernoch rum.
      MfG
      old man
      Ups, wir sind OT :!: .
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Kajo schrieb:

      Sinn und Zweck dieser "Musterfeststellungsklagen" ist dass die Interessen der privaten Verbraucher und nicht die von Firmen und selbstständigen Freiberuflern gestärkt wurden.
      Das ist richtig. Der Gesetzgeber hat die Musterfeststellungsklage bewusst als Verbraucherschutzklage ausgestaltet. Das schließt jedoch nicht zwingend aus, dass sich auch jemand daran beteiligen kann, der selbstständig ist, denn auch Selbstständige können Verbraucher sein. Nach der Definition in § 13 BGB ist eine Person dann Verbraucher, wenn sie ein Rechtsgeschäft abschließt, deren Zwecke überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Als Indiz für ein Rechtsgeschäft, das nicht als Verbraucher abgeschlossen wurde, ist die steuerliche Behandlung. Wer beim Kauf eines Fahrzeugs die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer beim Finanzamt absetzt, hat das Fahrzeug nicht als Verbraucher erworben. Das gilt auch wenn man die laufenden Kosten eines Fahrzeugs als Betriebskosten absetzt. Ein gemischt genutztes Fahrzeug stellt dann ein Verbraucherfahrzeug dar, wenn die private Nutzung überwiegt. Auch hierfür stellt die steuerliche Absetzung ein Beurteilungskriterium dar.

      Der Hauptvorteil der Musterfeststellungsklage besteht in der Hemmung der Verjährung. Wer nicht berechtigt ist, an der Musterfeststellungsklage teilzunehmen, muss also bis zum 31.12.2018 Klage einreichen, um sich mögliche Rechte zu bewahren. Eine solche Klage kann man fristwahrend einreichen und darum bitten, das Verfahren bis zum Abschluss der Musterfeststellungsklage ruhen zu lassen. Um mit möglichst geringen Kosten belastet zu werden, kann man die Klage anstatt auf Rücknahme des Fahrzeugs auch auf eine Entschädigung in Geld richten. Ist die Klageforderung nicht höher als 5.000 Euro, sind die Amtsgerichte zuständig, bei denen es keinen Anwaltszwang gibt. Man riskiert also nur eine Gerichtsgebühr, die sich bei dieser Streitwerthöhe in Grenzen hält.

      Sollte die Musterfeststellungsklage Erfolg haben, gehe ich ohnehin davon aus, dass VW versucht, allen, die sich für das Verfahren registrieren ließen, durch Zahlung einer pauschalen Summe ähnlich dem Vorgehen in den USA zu entschädigen. Im Erfolgsfall können also all diejenigen, deren Ansprüche gegen VW aufgrund der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage oder einer individuellen Klage noch nicht verjährt sind, noch mit einer Entschädigung in Geld durch VW rechnen, weshalb die Registrierung bei der Musterfeststellungsklage in jedem Fall Sinn macht und zu empfehlen ist, auch wenn ich persönlich deren Erfolgsaussichten nicht allzu hoch einschätze, denn ausgeschlossen ist ein Erfolg auch nicht.

      Andreas
    • mi-go schrieb:

      Ich wäre durchaus auf der Suche nach einem Allrad-Yeti der letzten Baureihe mit Euro 5 sofern er tatsächlich um die o.g. Prozente günstiger wäre. Leider finde ich keinen. Auch andere Allradfahrzeuge mit Euro 5 halten ihren Preis.
      Angebot (gering) und Nachfrage (hoch).

      berme schrieb:

      Naja ich ging von den EA189 Modellen aus und dem was die Händler für Gebrauchtfahrzeuge anbieten.
      Das ist nämlich ein Witz.
      Das diese Autos nicht zu finden sind liegt daran, das sich kaum noch ein Händler so ein Auto hinstellt. Sie werden zwar für "nen Appel und nen Ei" angekauft (wie Berme schon schön bemerkte), werden danach aber alle ins Ausland abgeschoben. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • floflo schrieb:

      Sollte die Musterfeststellungsklage Erfolg haben, gehe ich ohnehin davon aus, dass VW versucht, allen, die sich für das Verfahren registrieren ließen, durch Zahlung einer pauschalen Summe ähnlich dem Vorgehen in den USA zu entschädigen.
      Das vermut ich auch, das würde wohl für VW "günstiger" werden als eine große Anzahl von Verfahren "durchzustehen".
      Warten wir's ab. :D


      Grüße
      Bernd
      ........


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