Käfer62 schrieb:
Das vermut ich auch, das würde wohl für VW "günstiger" werden als eine große Anzahl von Verfahren "durchzustehen".
Wenn die Klage tatsächlich Erfolg haben sollte, partizipiert man davon aber nur, wenn man sich für die Musterfeststellungsklage hat registrieren lassen, weshalb ich hier jedem EA189-Betroffenen nochmals nahelegen möchte, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Das empfehle ich auch Selbstständigen, die bei der Registrierung eine private Nutzung angeben sollten. Sollte die Klage Erfolg haben und VW darauf eine pauschale Entschädigung anbieten, wird nicht mehr danach gefragt, ob man wirklich Verbraucher ist. Das wird erst dann überprüft, wenn man sich mit VW nicht einig und so "gezwungen" wird, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Andreas