Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Käfer62 schrieb:

      Das vermut ich auch, das würde wohl für VW "günstiger" werden als eine große Anzahl von Verfahren "durchzustehen".
      Das ist für VW nicht nur finanziell günstiger sondern auch vom Arbeitsaufwand. Bei einer Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder alternativ Anrechnung des Verkaufserlöses, müsste jeder einzelne Fall individuell bearbeitet werden. Wenn sich am Ende nur 50.000 EA-189-Verbraucher der Musterfeststellungsklage anschließen (wahrscheinlich werden es noch deutlich mehr), müssten diese 50.000 Fälle alle individuell abgehandelt werden. Das kann VW selbst mit einer personell stark aufgestockten Rechtsabteilung gar nicht schultern und würde folglich Jahre dauern. Da liegt es nahe, eine pauschale Entschädigung anzubieten, von der ich mir denken könnte, dass sie in einer Größenordnung zwischen 2.000 und 3.000 Euro liegt. Das klingt auf den ersten Blick wenig, wäre aber gar nicht so schlecht und in jedem Fall besser als mit der rostigen Gabel ins Knie.

      Wenn die Klage tatsächlich Erfolg haben sollte, partizipiert man davon aber nur, wenn man sich für die Musterfeststellungsklage hat registrieren lassen, weshalb ich hier jedem EA189-Betroffenen nochmals nahelegen möchte, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Das empfehle ich auch Selbstständigen, die bei der Registrierung eine private Nutzung angeben sollten. Sollte die Klage Erfolg haben und VW darauf eine pauschale Entschädigung anbieten, wird nicht mehr danach gefragt, ob man wirklich Verbraucher ist. Das wird erst dann überprüft, wenn man sich mit VW nicht einig und so "gezwungen" wird, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.

      Andreas
    • Habe mich auch der Musterfeststellungsklage angeschlossen, wird aber für mich keinen Sinn machen, da ich den Yeti wieder verkauft habe. Beim Erwerb war er 11 Monate alt, also auch nicht neu.
      Yeti 1,4 Style 4x4 DSG.
      TDI 2,0 4x4 Adventure
      Tesla Model 3 SR
      Tesla Model 3 LR
    • Michaeld schrieb:

      ...wird aber für mich keinen Sinn machen...
      Dazu musst du für dich zwei Fragen beantworten:
      Erstens: Als du den "Schummeldiesel" gekauft hast, war da schon bekannt, dass er ein Update mit eventuellen negativen Folgen benötigt oder sogar schon hatte?
      Zweitens: Hast du den Diesel mit "Wertverlust" verkauft, sozusagen als "Notverkauf"?
      Hattest du einen finanziellen Schaden (wie hoch der auch immer sein mag), dann könnten Schadensersatzansprüche durchaus Sinn machen! ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • old man schrieb:

      Hallöchen,
      so sieht es z.Zt. aus.
      zeit.de/mobilitaet/2018-12/mus…l-klageregister-vzbv-adac
      MfG
      old man
      81.000 schon? Ist ne stolze Zahl, sehr schön. :thumbup:

      Auch interessant, Zitat aus dem Artikel:

      "VW hat die Forderungen zurückgewiesen: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. "

      Wieso bekomme ich dann von meiner Zulassungsstelle den Brief mit dem Hinweis, dass mein Fahrzeug das nicht (mehr) ist und die ultimative Aufforderung zum Zwangsupdate?

      Das geht mir alles so auf den S....
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      Auch interessant, Zitat aus dem Artikel:

      "VW hat die Forderungen zurückgewiesen: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. "

      Wieso bekomme ich dann von meiner Zulassungsstelle den Brief mit dem Hinweis, dass mein Fahrzeug das nicht (mehr) ist und die ultimative Aufforderung zum Zwangsupdate?

      Das geht mir alles so auf den S....
      Weil VW den Zustand des Fahrzeuges nach dem für Dich kostenfreien Update beschrieben hat.
      Lass das Update machen, dann hast Du auch ein so fabelhaftes Auto. :wech:
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Lass das Update machen, dann hast Du auch ein so fabelhaftes Auto
      Mein Rat wäre ein anderer: Klage auf Kaufrückabwicklung und VW-Konzern nimmer wiedersehen, andere Mütter haben auch schöne Töchter.
      Das machen leider viel zu wenig, wenn das alle EA189 Dieselfahrer machen würden, würde man bei VW vielleicht auch mal etwas merken.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Das machen leider viel zu wenig, wenn das alle EA189 Dieselfahrer machen würden, würde man bei VW vielleicht auch mal etwas merken.
      Wenn alle Käufer "betrügerische" Firmen meiden brauchen wir kein Fahrverbot mehr. :thumbsup:

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Tscha, 99,5% sind halt mit dem von ihnen ausgewähltem Auto zufrieden. Wofür oder wogegen soll man da klagen?
      Du willst doch nicht allen Ernstes sagen, das 99,5 % aller EA189 Fahrer zufrieden sind, ich glaube diesen Beitag sollte man zu den Witzen verschieben.
      Außerdem noch die Steuerketten-, DSG-, Rost- usw. Opfer, na ja viele können eben einfach nicht aus ihrer Gewohnheit raus. ^^


      Kailash schrieb:

      Die Frage wollte ich auch schon stellen, denn ich habe bis heute auch noch nichts bekommen.
      Ihr müsst aber auch ein kleines bisschen Geduld haben. :saint:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Außerdem noch die Steuerketten-, DSG-, Rost- usw. Opfer, na ja viele können eben einfach nicht aus ihrer Gewohnheit raus.
      Und warum hast du deinen Yeti noch nicht in die Tonne gekloppt?
      Du scheinst ja sehr unzufrieden zu sein.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Rolf schrieb:



      Ihr müsst aber auch ein kleines bisschen Geduld haben. :saint:
      Warum Geduld?
      Die Kriterien sind klar und können bei der Onlineanmeldung überprüft werden.
      Eine Eingangs- und Aufnahmebestätigung kann innerhalb von Sekunden nach Absendung des Antrages per eMail erfolgen.
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      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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