Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • otto36 schrieb:

      Und warum hast du deinen Yeti noch nicht in die Tonne gekloppt?
      Weil ich nicht wie die Meisten den einfachen Weg gehe und ihn einfach beim nächsten Händler für "nen Appel und nen Ei" auf den Hof stelle und mit ordentlich Zuzahlung oder einem dicken Kredit dann mit dem nächsten Auto vom Hof fahre, sondern auf Kaufrückabwicklung klage. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Tscha, 99,5% sind halt mit dem von ihnen ausgewähltem Auto zufrieden. Wofür oder wogegen soll man da klagen?
      Stand das auf einen Zettel im Glückskeks ?
      Keiner kann sagen wann das je ein Ende hat !
      Ups, schon wieder einige neue betrogene vom Konzern.
      Abgasnorm Euro 6, die noch 2018 gebaut wurden
      autobild.de/artikel/diesel-abg…zum-rueckruf-6060609.html
      spiegel.de/wirtschaft/unterneh…h-klage-an-a-1242299.html
      Bis zum 06.12.2018 haben sich 81.000 der Sammelklage angeschlossen.
      Laut Spiegel sind 2.500.000 Fahrzeuge betroffen.
      Also 3 % haben sich der Sammelklage bis jetzt angeschlossen.
      Zusätzlich die Besitzer die bereits klagen oder geklagt haben kommen + die Summe derer die einen Vergleich geschlossen haben.
      Jetzt noch die die verkauft haben.
      Nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung oder den finanziellen Hintergrund eine Klage durchzustehen.
      Dann kommen noch einige wenige wie ich mit dem von ihnen ausgewähltem Auto total zufrieden sind.

      Ich will kein Update ! Also Klage.
      Und meiner Meinung nach unterstützt jeder der nichts unternimmt einen Betrüger !
      F.U.
    • Käfer62 schrieb:

      @CAROMITO , du hast in deiner Aufzählung die vergessen, die keinen blassen Schimmer von der ganzen Materie haben, aus welchen Gründen auch immer..
      Nicht ganz richtig, der mit dem Glückskeks ist doch einer von denen.
      F.U.
    • Käfer62 schrieb:

      @CAROMITO , du hast in deiner Aufzählung die vergessen, die keinen blassen Schimmer von der ganzen Materie haben, aus welchen Gründen auch immer...
      Vor allem merken diese Besitzer nicht das sie eigentlich total unzufrieden mit ihrem Auto sein müßten 8)

      Und wieviele der 3% die sich an der Musterklage beteiligen sind eigentlich mit ihrem Auto zufrieden wollen sich aber nur ein mögliches Geldgeschenk von VW sichern??

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Hab´gerade meinen Glückskeks gegessen und möchte Euch an der Weisheit teilhaben lassen:

      "Das ist wie immer bei all diesen Sachen. Da wird erst mal so richtig auf den Putz gekloppt dass die Wände wackeln, so richtigen Rabatz mit Anwalts-Gefuchtel, RSV-Geprahle usw. ... man haut so richtig auf´s Blech.
      Man schaue hier im Forum auf anfänglich ca. XX (Zib) sog. „stramme Update-Verweigerer“.
      Mittlerweile haben über 9x,xx% (Zib) den Schwanz eingezogen das Update machen lassen, und das anfängliche Lächerlich-Machen des unverbindlichen Konjunktiv in den freundlichen Briefen von VW verstummte ....... viele heiße Luft für nichts, wie man am Ergebnis ablesen kann.
      Mit den 80.000 „Eingetragenen“ wird das nicht viel anders werden. Fast jeder wird seine Entschuldigung für seine „Leider-Schwäche“ vorbringen und die wenigen, die was „erreichen“, werden sich fragen lassen müssen, ob sich für diesen „Sieg“ der Aufwand gelohnt hat.
      Modernes Hornberger Schießen halt."

      E.B.
    • @otto36
      Bei allem Respekt ... es geht wohl kaum um ein Geldgeschenk.
      Wenn es ein entsprechendes Urteil geben sollte, dann ist das ggf. die Basis für eine Entschädigung oder eine Art Schadensersatz. Da ist der Begriff Geschenk wohl nicht angebracht. Diese Art der Provokation ist m.E. eher überflüssig.
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • otto36 schrieb:

      Und wieviele der 3% die sich an der Musterklage beteiligen sind eigentlich mit ihrem Auto zufrieden wollen sich aber nur ein mögliches Geldgeschenk von VW sichern??
      Untersuchungen zeigen: mehr als 80% !

      Anwälte und Werkstätten können ein Lied davon singen. "Ich bin zwar zufrieden, aber wenn es schon Kuchen gibt, will ich auch ein Stück davon abhaben."

      D.O.
    • Man könnte auch argumentieren:
      Wenn schon der Staat nicht dafür sorgt, dass VW anständig einen zwischen die Löffel bekommt, müssen halt die Verbraucher dafür sorgen! ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Rheinschiffer schrieb:

      Anwälte und Werkstätten können ein Lied davon singen. "Ich bin zwar zufrieden, aber wenn es schon Kuchen gibt, will ich auch ein Stück davon abhaben."
      Das ist doch absoluter Blödsinn, erstens ist so eine Klage ziemlich langwiedrg und erfordert auch Einiges, viel hin und her mit der Anwaltskanzlei, Urlaub nehmen und zum Gericht fahren und über die ganze Zeit den Yeti behalten und nicht einfach weggeben. Wer hier spekuliert seine "alte Karre" gegen einen schönen Neuen zu tauschen, liegt glaube ich etwas falsch. :saint:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Samoht schrieb:

      Kann das positive Ergebnis der Sammelklage eventuell vererbt werden
      Naja, ein positives Ergebniss der Musterfeststellungsklage hätte ja erst mal keine unmittelbaren Auswirkungen.
      Wer dann auf Schadenersatz klagen möchte, muss dies in einem eigenen zivilrechtlichen Verfahren anstreben. Wenn der Geschädigte dieses Recht dann nicht mehr in Anspruch nehmen kann, hat sich das wohl erledigt :(


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Man könnte auch argumentieren:
      Wenn schon der Staat nicht dafür sorgt, dass VW anständig einen zwischen die Löffel bekommt, müssen halt die Verbraucher dafür sorgen! ;)


      Grüße
      Bernd
      Wie kommst Du darauf das der Staat nicht dafür sorgt?
      Entsprechende Ermittlungsverfahren gibt es doch. Es dauert allerdings oft unerträglich lange.

      Käfer62 schrieb:

      Samoht schrieb:

      Kann das positive Ergebnis der Sammelklage eventuell vererbt werden
      Naja, ein positives Ergebniss der Musterfeststellungsklage hätte ja erst mal keine unmittelbaren Auswirkungen.Wer dann auf Schadenersatz klagen möchte, muss dies in einem eigenen zivilrechtlichen Verfahren anstreben. Wenn der Geschädigte dieses Recht dann nicht mehr in Anspruch nehmen kann, hat sich das wohl erledigt :(


      Grüße
      Bernd
      Bist Du Dir da sicher.
      Durch die Sammelklage wird die Verjährung gehemmt. Wenn ein berechtigter Erbe dann rechtzeitig klagt, warum soll der einen evtl. bestehenden Schadenersatzanspruch nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen können?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Wie kommst Du darauf das der Staat nicht dafür sorgt?
      Das muss doch nicht meine persönliche Meinung sein, ich schrieb ganz allgemein -"Man könnte auch argumentieren:..."
      Es gibt sicherlich Menschen, die genau so argumentieren! ;)

      row-dy schrieb:

      Bist Du Dir da sicher.
      Nein, Erbrecht ist nicht mein Spezialgebiet! ;)
      Ich könnte es mir aber durchaus vostellen, dass im Zivilrecht die persönlichen Schadenersatzansprüche eines Geschädigten nicht an einen Erben weitergegeben werden können.
      Andreas kann's bestimmt erklären! :thumbup:


      Grüße
      Bernd
      ........


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