Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Auch ich würde mich auf 2000 € einlassen , das Auto ( Adventure EU Yeti) hätte dann neu nur 17000 € gekostet. Dafür bekommt man heute gerade mal einen besseren Kleinwagen.
      Wir wollen den 2013er TDI noch mindestens 4 Jahre fahren .
    • berme schrieb:

      Auch ich würde mich auf 2000 € einlassen
      Warum hast du dann überhaupt geklagt, die dadurch entstandenen Kosten sind schon deutlich höher. ?(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • floflo schrieb:

      Wenn man mir 3.000 Euro als pauschale Entschädigung anbieten würde, würde ich jedenfalls
      sofort zuschlagen und nicht das große Risiko eingehen, dass am Ende "Null" herauskommt.
      Wer anders denkt sieht die Sache m.E. nicht sehr realistisch.

      floflo schrieb:

      Sollte sich die jetzt erstmals durch ein Verwaltungsgericht ausgesprochene Ansicht, dass die
      von den Zulassungsstellen für eine Betriebsuntersagung vorgebrachte Begründung im Falle
      von Skoda nicht trägt, weil sie von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht, durch weitere
      Entscheidungen bestätigt werden, werden im übrigen auch die HU-Prüfstellen die Plakette
      nicht mehr verweigern können.

      Na diese Kombination hört sich doch schon besser an!

      Drei Riesen in die Urlaubskasse und im Dezember ohne Rumgezicke 's Bäbberle druffbabbd.

      (un)realistisch gesehen, damit könnte ich leben... ;)
    • floflo schrieb:

      Sollte sich die jetzt erstmals durch ein Verwaltungsgericht ausgesprochene Ansicht, dass die
      von den Zulassungsstellen für eine Betriebsuntersagung vorgebrachte Begründung im Falle
      von Skoda nicht trägt, weil sie von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht, durch weitere
      Entscheidungen bestätigt werden, werden im übrigen auch die HU-Prüfstellen die Plakette
      nicht mehr verweigern können.
      Entfällt dann nicht auch die Klagegrundlage?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Entfällt dann nicht auch die Klagegrundlage?
      Welche Klagegrundlage für welche Klage meinst du? Für das Musterfeststellungsverfahren kann tatsächlich die Klagegrundlage für alle Skoda entfallen, weil ohne Änderung der Typgenehmigung ja auch nicht die Gefahr einer Betriebsstilllegung oder HU-Verweigerung besteht und es damit an einem Schaden fehlt. Das müsste dann aber auch erst einmal so festgestellt werde. Das VG Schleswig-Holstein hat jetzt immerhin den Grundstein hierfür gelegt.

      Andreas
    • Hallöchen,
      ihr entfernt euch von dem eigentlichen Thema ;( .
      Die Musterfeststellungsklage liegt im Bereich des Zivilrechts und betrifft alle Fahrzeuge aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA 189.
      Stillegung und HU-Verweigerung liegt im Bereich Verwaltungsrecht.
      Hier ein Verknüpfung zu konstruieren, halte ich für abenteuerlich.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Die Musterfeststellungsklage liegt im Bereich des Zivilrechts und betrifft alle Fahrzeuge aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA 189.
      Stillegung und HU-Verweigerung liegt im Bereich Verwaltungsrecht.
      Hier ein Verknüpfung zu konstruieren, halte ich für abenteuerlich.
      Nein, das ist alles andere als abenteuerlich, sondern ganz im Gegenteil liegt das Chaos in der Zivilgerichtsbarkeit u.a. auch darin begründet, dass die Verknüpfung zwischen Verwaltungsrecht und Zivilrecht gerade nicht hergestellt wurde. So kann ein zivilrechtliches Schadensersatzverfahren nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn es auch einen Schaden gibt, den der BGH darin sieht, dass eine Betriebsuntersagung (oder die Versagung der HU-Plakette) droht. Die Frage, ob eine Betriebsuntersagung droht, ist aber verwaltungsrechtlich zu beurteilen, was die Verknüpfung zwischen beiden Rechtsgebieten deutlich macht.

      Andreas
    • Rheinschiffer schrieb:

      Das ist ja gerade das Abenteuerliche, dass die Kläger gegen das Update keine Klagegrund mehr haben, wenn das Update nicht erzwungen werden kann. Die sind dann sozusagen „befriedigt“.

      F.Q.
      Was ist den daran abenteuerlich?
      Wenn das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht, dann hat der Verkäufer genau das geliefert was der Kunde bestellt hat. Da gibt es dann keinen Schaden den der Verkäufer evtl. zu ersetzen hat.

      Abenteuerlich ist eher, das die einzelnen Zulassungsbehörden unterschiedlich entscheiden. Mit Fahrzeugen die ihre Betriebserlaubnis vom BKA haben wurden die Kunden evtl. „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ bei Fahrzeugen die in England zugelassen wurden besteht überhaupt kein Klagegrund.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Ergänzung:

      Es ist dringend eine Klarstellung der EU-Richtlinie notwendig.
      Entweder die einzelnen Landesbehörden dürfen auch in Betriebserlaubnisse die in anderen Ländern erteilt wurden eingreifen oder die Richtlinie ist so eindeutig zu fassen, das es nicht zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen kann.
      M.E. ist es am sinnvollsten einer EU-Behörde die Aufgaben zu übertragen. Warum soll bei technischen Zulassungen nicht funktionieren was im Währungsbereich seit Jahren Standard ist?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Hallöchen,
      weiß langsam nicht mehr, wem man was nun glauben soll ;( .
      So habe ich es gelesen und verstanden.
      lto.de/recht/nachrichten/n/mus…diesel-vw-schadensersatz/
      Zitat:
      Das Ziel der Musterfeststellungsklage sei es, gerichtlich festzustellen, dass der Autobauer "mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" habe, so der vzbv in seiner Pressemitteilung. Verbraucher könnten dann von einem Vergleich mit VW profitieren oder ihren Anspruch auf Schadensersatz leichter verfolgen.
      Der weiteren Mitteilung ist zu entnehmen, daß es hierbei um alle Fahrzeuge Audi, VW, Seat und Skoda mit dem Motor EA189 geht.
      Zitat:
      Beteiligen können sich demnach kostenlos alle, die ab dem November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab.
      Ein Vergleich verhindert den Urteilsspruch, was die Pressespecherin das BGH auch bedauert hat.
      focus.de/finanzen/recht/gerich…bedeutet_id_10063251.html
      Wo seht ihr eine Verbindung z.B. Land der Zulassung, Update ja oder nein, Stillegung und HU- Verweigerung?
      Gebe zu, habe kein Jura studiert, aber eine Verküpfung vom Zivilrecht zum Verwaltungsrecht erschließt mir nicht.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • row-dy schrieb:

      Entweder die einzelnen Landesbehörden dürfen auch in Betriebserlaubnisse die in anderen Ländern erteilt wurden eingreifen oder die Richtlinie ist so eindeutig zu fassen, das es nicht zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen kann.
      Ein Eingreifen in Typgenehmigungen, die durch andere EU-Länder erteilt wurden, ist rechtlich nicht möglich, auch nicht durch eine EU-Richtlinie, da gerade dies ja zu unterschiedlichem Recht führen kann. Die einmal erteilte Typgenehmigung gilt mit diesem Inhalt in der ganzen EU, ist also für andere EU-Staaten bindend. Eine Änderung kann nur von der Genehmigungsbehörde vorgenommen werden, die die Genehmigung auch erteilt hat, was dann wiederum für die ganze EU gilt.

      Es soll zukünftig aber möglich sein, dass die Behörden der einzelnen EU-Mitglieder bei Mängeln Rückrufe anordnen können, die dann aber nur in dem Land verbindlich sind, in dem sie auch angeordnet wurden. Das ist nach derzeitigem Recht nur dann möglich, wenn durch den Mangel eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt besteht, was bei der beanstandeten Abschalteinrichtung nicht der Fall ist.

      focus.de/magazin/archiv/politi…rueckrufe_id_9288578.html

      Andreas
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