Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hallo zusammen,
      heute stand bei uns in der Zeitung, dass VW (Konzern?) demnächst die Schreiben an die Sammelkläger 'rausgebenn will und dass ein Internetportal mit PIN, ein Callcenter sowie eine Art Schiedsstelle eingerichtet würde. Nach Eingabe der Fahrzeug ID würde man dann directement das Sümmchen sehen, dass VW zahlen möchte. Die einmalge Anwaltsberatung bleibt bestehen. Allerdings, und das wundert mich jetzt, soll man eine Kopie des "Briefs" hochladen, was ja m.E. bedeutet, dass man aktuell Eignetümer des Autos sein muss. Das wiederum ist aber keine Bestandteil des "6-Punkte-Plans". Bin ja mal gespannt.

      Meine Bitte, weil ich bisher immer noch nicht weiss, ob ich nun im Register stehe oder net (weder VW noch BMJV haben mit final geantwortet, ich befürchte nix Gutes...) :

      WENN ihr Post von VW oder Skoda habt, könnt ihm mir bitte mal (gern per PN) mitteilen, was der Inhalt des Briefs ist und vor Allem, wie man an den Absender herankommt. FALLS das bei mir mit der Registrierung in die Wicken gegangen sein sollte, kann ich ja vielleicht auf dem Weg noch was erreichen, zumal ich das *.pdf von der Sammelklage noch ausgefüllt auf dem rechner habe.

      Vielen Dank im Voraus
      Rainer
    • wenn du dich beim newsletter auf "vergleich.volkswagen.de" angemeldet hast, wirst du
      per mail auf dem laufenden gehalten; ansonsten kommt das angebot in den nächsten
      tagen (20.03.-20.04.) postalisch.

      guckst du
    • dtex schrieb:

      angebot in den nächsten
      tagen (20.03.-20.04.) postalisch.
      Das wäre ev. zu spät. Das Angebot soll postalisch ab dem 19.03. verschickt werden, die Annahme muss aber in der Zeit vom 20.03. b.z. 20.04. erfolgen. Ich bin auch gespannt, wann das Angebot tatsächlich kommt.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • RNB schrieb:

      FALLS das bei mir mit der Registrierung in die Wicken gegangen sein sollte, kann ich ja vielleicht auf dem Weg noch was erreichen, zumal ich das *.pdf von der Sammelklage noch ausgefüllt auf dem rechner habe.
      Ohne Geschäftszeichen vom BM der Justiz sieht das schlecht aus. Ein Vergleichsangebot erhält nur wer im Klageregister aufgenommen wurde.

      Schau noch mal in den Unterlagen nach, das Schreiben sah so aus (Adresse und Geschäftszeichen habe ich entfernt):

      BM Justiz.PNG
    • RNB schrieb:

      Danke!!
      So ein Mist. Dann wohl mein Fehler, da nicht hinterhergegangen zu sein
      Passt aber zu Allem
      Hallo,
      für einige Foristen, die nicht mehr wissen ob sie eine Benachrichtigung vom Bundesamt für Justitz
      mit der Bestätigung des Eingangs vom Fragebogen erhalten haben, eine kleine Hilfe. Schickt eine E-Mail Anfrage an :
      Klageregister@bfj.bund.de in der Betreffzeile den Vermerk : Referat VIII 3 .
      Aber bitte freundlich !. Nach etwa 3Tagen wird der Eingang der E-Mail bestätigt, nach etwa 2 Wochen
      wird Euch ein neuer Bescheid postalisch zugehen.
      Gruß
      grizz 8o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig () aus folgendem Grund: Titel entfernt da Inhalt in diesen Thread verschoben.

    • @RNB
      Ich drücke dir die Daumen, dass deine Registrierung seinerzeit geklappt hat und nur die Bestätigung versäumt wurde, so dass du die von VW angebotene Entschädigung erhältst.

      @Moderatoren
      Die letzten Beiträge einschließlich dieses Beitrags sind m.E. thematisch im falschen Thread, weshalb ich anrege, die Beiträge ab #6861 in den Thread "Musterfestellungsklage" zu verschieben.

      Andreas
    • Wollte nur Mal zur Info geben das ich auch Post von VW bekommen habe und kein Cent bekomme.
      Der Grund ist das ich ihn zu spät gebraucht gekauft habe.
      Naja, ich erspare mir hier drüber zu schimpfen.
    • Chief Joseph schrieb:

      Wollte nur Mal zur Info geben das ich auch Post von VW bekommen habe und kein Cent bekomme.
      Der Grund ist das ich ihn zu spät gebraucht gekauft habe. Naja, ich erspare mir hier drüber zu schimpfen.
      Wenn das Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des VW-Skandals (September 2015) gekauft wurde wundert mich die Antwort von VW jetzt nicht wirklich. Von daher mal vor den Spiegel stellen und man kann mit dem "Schuldigen schimpfen".
    • Chief Joseph schrieb:

      Wollte nur Mal zur Info geben das ich auch Post von VW bekommen
      Dann bist du der erste hier im Forum der Post bekommen hat?!?

      Weiterhin bin ich gespannt, ob durch die Corona-Krise sich irgendwas am "Zahlungsfreudigen" Verhalten von VW was ändert?

      Mal schauen ob der "Scheck"auch bald bei mir eintrifft...


      Gruß und Gesund bleiben
      Harzer4x4
    • L040 schrieb:

      das wundert mich jetzt aber, weil die Info lautete: VW versendet die Post ab dem 19.03.
      VW versendet die Vergleichsangebote ab 19.03.2020. Chief Joseph hat von VW ein Schreiben mit dem Inhalt erhalten, dass er kein Geld bekommt, weil er sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat. Stichtag ist hier der 31.12.2015. Diese Mitteilung hat nichts oder nur indirekt mit dem Vergleichsangebot zu tun.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      VW versendet die Vergleichsangebote ab 19.03.2020.
      Moin,

      wir wollen mal hoffen, dass die Angebote so rechtzeitig eintreffen, dass wir vor dem 20.04. den Vergleich noch schließen können.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • L040 schrieb:

      floflo schrieb:

      VW versendet die Vergleichsangebote ab 19.03.2020.
      Moin,

      wir wollen mal hoffen, dass die Angebote so rechtzeitig eintreffen, dass wir vor dem 20.04. den Vergleich noch schließen können.
      Das Schreiben von VW mit Datum 19.03.2020 habe ich heute (18.03.) erhalten . Enthält PIN und Benutzername. Das Portal ist aber wohl noch nicht freigeschaltet. Wahrscheinlich erst ab 19.03.?

      Gruß Leuchtturm
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