Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Fahrzeugbrief

      Hallo Leute,
      in der Aktivierung zum Vergleich wird nach einem Foto des Fahrzeugbriefes gefragt, der in meinem Fall noch wegen laufender Finanzierung beim Händler liegt. Wird das ein Problem oder kann ich zum Händler gehen und den Brief fotografieren?
      Danke. Gruß. Christian
    • Jehdi schrieb:

      in der Aktivierung zum Vergleich wird nach einem Foto des Fahrzeugbriefes gefragt,
      Meiner ist ja seit einem Jahr verkauft, bin gespannt was die von mir haben wollen?

      Habe noch 5x versucht die Aktivierungs-Email anzufordern, bei mir kommt nichts an ?(

      Werde ich dann morgen anrufen...
    • rotax schrieb:

      Patsche schrieb:

      so den Sack zugemacht.
      Eigentlich ist so ein nachträglicher "Rabatt" doch auch ganz schön ;)
      ;sorry; .

      MfG.
      Moin aus dem Norden,
      Euch drücke ich allen die Daumen, die noch nicht individuell vor dieser Musterklage alle Schäfchen ins Trockene gebracht haben und die Reparaturkasse ergänzen konnten. Es ist in meiner Wahrnehmung auch recht still um die Fraktion derjenigen geworden, die eine Klage eher verwerflich bis anrüchig empfanden, oder?
      Grüße und bleibt symptomfrei, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Harzer4x4 schrieb:

      Habe noch 5x versucht die Aktivierungs-Email anzufordern, bei mir kommt nichts an
      Bei mir kam auch nichts. Ich habe dann die Aktivierungsmail erneut angefordert. Wieder nichts. Heute morgen war sie dann plötzlich da. Es kann also dauern. Möglicherweise gibt es bei der Mail Probleme mit Spamfiltern.

      Fördegleiter schrieb:

      Es ist in meiner Wahrnehmung auch recht still um die Fraktion derjenigen geworden, die eine Klage eher verwerflich bis anrüchig empfanden, oder?
      Ich glaube nicht, dass es Foristen hier gibt, die eine Klage gegen VW als anrüchig oder gar verwerflich ansehen. Wer klagt, um seine Rechte oder auch nur Rechte, von denen er glaubt sie zu haben, geltend zu machen, handelt niemals anrüchig oder verwerflich. Ich hatte hier aber mal geäußert, dass es widersprüchlich ist, gegen VW zu klagen und sich gleichzeitig gegen das Update zu wehren. Das sehe ich auch heute noch so, habe mich aber dennoch zur MFK angemeldet und werde das Geld auch nehmen, auch wenn ich für mich selber keinen Schaden sehe. Ich sehe es als Puffer für Reparaturen, die anfallen können.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Bei mir kam auch nichts. Ich habe dann die Aktivierungsmail erneut angefordert. Wieder nichts. Heute morgen war sie dann plötzlich da.
      JA, jetzt ist der Link bei mir auch angekommen.

      Jetzt wollen die ein Scan vom Fahrzeugbrief, den habe ich nicht mehr--> da verkauft. Und nun ?( ?( ?(
    • Harzer4x4 schrieb:

      floflo schrieb:

      Bei mir kam auch nichts. Ich habe dann die Aktivierungsmail erneut angefordert. Wieder nichts. Heute morgen war sie dann plötzlich da.
      JA, jetzt ist der Link bei mir auch angekommen.

      Jetzt wollen die ein Scan vom Fahrzeugbrief, den habe ich nicht mehr--> da verkauft. Und nun
      Lt Anruf bei der Hotline reicht ein Beleg aus, der bestätigt, dass Du den Wagen im angegebenen Zeitraum gekauft hast. Bei mir hatte ich noch eine Kopie vom KFZ Schein. Hast Du noch Deinen Kaufvertrag?
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.
    • yatidriver schrieb:

      Lt Anruf bei der Hotline reicht ein Beleg aus, der bestätigt, dass Du den Wagen im angegebenen Zeitraum gekauft hast. Bei mir hatte ich noch eine Kopie vom KFZ Schein. Hast Du noch Deinen Kaufvertrag?
      Ok, habe ich.

      Aber unter dem Vertrag steht:

      Wichtige Erläuterungen zu dieser Einigung
      1. Ausgangslage
      Sie sind Eigentümer des Autos, das mit einem Dieselmotor ausgestattet ist, den Volkswagen entwickelt hat. Dieser
      Dieselmotor trägt die interne Werksbezeichnung EA189 und unterfällt der Emissionsklasse EU5 oder EU6. Volkswagen
      oder ein zum Volkswagen-Konzern gehörender Hersteller (z.B. Audi, Skoda, Seat) hat Ihr Auto hergestellt.




      UND NUN??? wenn ich das Unterschreibe, entspricht das ja nicht der Wahrheit?


      @FLOFLO: Tipps dazu`?

      Danke
      Harzer4x4
    • Harzer4x4 schrieb:

      UND NUN??? wenn ich das Unterschreibe, entspricht das ja nicht der Wahrheit?
      @FLOFLO: Tipps dazu`?
      Du musst das Fahrzeug vor dem 01.01.2016 gekauft und nach dem 31.12.2015 verkauft haben. Mach von beiden Kaufverträgen eine Kopie bzw. einen Scan und füge das der Vergleichsannahme bei. Damit sagst du dann auch nicht die Unwahrheit, denn aus dem zweiten Kaufvertrag geht ja hervor, dass du nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs bist. Der Scan der Kaufverträge reicht aus. Du brauchst nicht unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil II.

      Andreas
    • Musterfeststellungsklage

      So, habe die Registrierung auf dem VW Portal auch hinter mich gebracht.
      Heute früh war die Bestätigung im E-Mail Eingang. Jetzt heißt es warten.
      Bin zufrieden mit dem Betrag. Es geht ja nur um den Motor und nicht
      um das ganze Fahrzeug. ^^
      viele Grüße aus Hessen

      Horst

      ... Schildkröten können über den Weg mehr erzählen als Hasen ...
    • Die Verbraucherzentrale Bundesverband schreibt:

      Muss ich das Fahrzeug noch besitzen, um ein Vergleichsangebot zu bekommen?
      Nein, Sie müssen aktuell nicht Eigentümer des Fahrzeugs sein. Auch auf die Höhe der Einmalzahlung hat es keinen Einfluss, ob Sie noch Eigentümer sind. Allerdings muss dokumentiert werden, dass der Kauf des Fahrzeuges vor dem 1.1.2016 stattgefunden hat – dies ist entweder durch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II oder durch eine Kopie des Kaufvertrages möglich. Wichtig: Ein Sonderfall liegt aber dann vor, wenn für dasselbe Fahrzeug mehrere Anmeldungen zum Klageregister vorliegen. In diesem Fall erhält der Verbraucher ein Vergleichsangebot, der das Fahrzeug zuletzt vor dem 1. Januar 2016 erworben hat.

      Meinen Yeti habe ich 2018 verkauft, nachdem ich Stress mit meinem Straßenverkehrsamt hatte. Leider konnte ich es nicht darauf ankommen lassen, die Software weiterhin zu verweigern.
      Glücklich bin ich, dass ich den Yeti nicht mehr besitze und hoffentlich nachträglich für den Ärger entschädigt werde. VW hätte es deutlich einfacher haben können und hätte mich sicherlich noch als Kunden, wenn sie kundenfreundlicher gewesen wären.
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.
    • sie winden sich weiter:
      Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 reicht nicht.

      „Wir haben allerdings festgestellt, dass es sich bei dem von Ihnen hochgeladenen Dokument nicht um eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) handelt. Wir können daher anhand der bislang vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehen, dass Sie das im Vergleichsportal angegebene Fahrzeug erworben haben.“

      Nun bekommen sie noch den Kaufvertrag.
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.