Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Die winden sich nicht, die arbeiten lediglich korrekt, und das kann man ja wohl auch verlangen.

      A.P.
    • Bis heute habe ich noch keinen "VW-Brief" erhalten. Anfang April werde ich dann mal nachfassen müssen.

      Bisher haben sich aber bereits 2 x telefonisch irgendwelche "Klagebeauftragten" bei meiner Frau gemeldet und wollten nähere Auskünfte hinsichtlich meiner Zufriedenheit zu dem erzielten Vergleich.
    • Kajo schrieb:

      Bis heute habe ich noch keinen "VW-Brief" erhalten. Anfang April werde ich dann mal nachfassen müssen.
      Den Brief müsstest du eigentlich inzwischen erhalten haben. Unter dieser Rufnummer kannst du mal nachfragen:

      05361-3790506

      Kajo schrieb:

      Bisher haben sich aber bereits 2 x telefonisch irgendwelche "Klagebeauftragten" bei meiner Frau gemeldet und wollten nähere Auskünfte hinsichtlich meiner Zufriedenheit zu dem erzielten Vergleich.
      Das erscheint mir seltsam. Kannst du näher erläutern, was diese "Klagebeauftragten" genau wollten und ob der Anruf von VW kam oder irgendwelchen Anwaltskanzleien, die bei dir möglicherweise die 190 Euro "abgrasen" wollen.

      Andreas
    • Hallo zusammen,

      wie erwartet, habe ich keinen Brief bekommen. Meine Rechercheergebnisse sind bisher:
      - Meine Anfrage beim BMJV, ob ich im Klageregister stünde, wurde dahingehend beantwortet, dass das Bundesamt zustaändig sei. - stimmt, mein Fehler
      - meine Anfrage beim Bundesamt ergab noch keine Antwort, ausser, dass man de mail bekommen habe. Telefon ist nich' wegen Corona
      - meine Anfrage bei VW wurde wieder mal mit einem schönen Schreiben zum Vergleich beantwortet. gefragt hatte ich aber, ob ich im Klageregister drinstehe. Müsste im Zeitalter von Datenbanken quasi ein Klick sein... naja. also gleich die Rückantwort dass ich wissen will OB oder NICHT .seitdem Ruhe
      - mein Anruf bei der WOB Hotline verbunden mit der Frage, ob die in die Datenbank sehen können mit der antwort, dass sie das nicht könnten, aber wenn ich eine Breif hätte... äh nein, habe ich nicht.

      <X ?(
      werde weiter berichten...
      Rainer
    • floflo schrieb:

      Das erscheint mir seltsam. Kannst du näher erläutern, was diese "Klagebeauftragten" genau wollten und ob der Anruf von VW kam oder irgendwelchen Anwaltskanzleien, die bei dir möglicherweise die 190 Euro "abgrasen" wollen.
      Keine Ahnung - meine Frau war am Telefon (1. Wohnsitz in Hamm/Westfalen) - ich bin zur Zeit am 2. Wohnsitz in Platten (Nähe Wittlich).

      Besten Dank für die Telefonnummer - ich werde dann nächste Woche mal nachfragen.
    • @Kajo

      Schade, dass du den Anruf nicht selber entgegennehmen konntest. Er beweist zumindest, dass du im Klageregister stehst und nur der Brief noch nicht angekommen ist. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Anruf kam von VW und man will auf dich einwirken, den Vergleich anzunehmen. Dann würde ich beim nächsten mal sagen, dass du dazu tendierst, den Vergleich nicht anzunehmen, da eine Klage für dich viel lukrativer sei. Wenn VW aber das Vergleichsangebot noch etwas aufbessert, wärst du zu einer Annahme bereit. Mal sehen, wie sie darauf reagieren.

      Die andere Möglichkeit ist, dass es eine Anwaltskanzlei war, die dich zu einer Beratung überreden will, um die 190 Euro zu kassieren. Dann wäre das hinsichtlich des Datenschutzes bedenklich und würde im übrigen zeigen, dass es diesen auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzleien nicht um den Menschen geht sondern nur um die Kohle.

      Andreas
    • Heute hat es mit dem Online-Vergleich endlich geklappt, nachdem ebenfalls die Aktivierungsmail recht lange auf sich warten ließ.
      Die Berechnung ergab für meinen 2010er TDI170PS: 2597 €.

      Dies Euch zur Info.

      Grüße und alles Gute !
      Bernd C
    • Vorerst keine Erstattung

      Hallo

      heute habe ich die Antwort von VW bekommen, "Keine Erstattung, da keine ausreichenden Beweisdokumente vorliegen, die Beweisen das Sie das Fahrzeug gekauft haben" X( X( X(

      Ich hatte meinen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag von 2011 und mein Verkaufsvertrag von 2018 hingemailt. Eine Kopie des Fahrzeugbrief/schein habe ich leider nicht mehr.
      Ausserdem sollte doch auch in deren Datenbank stehen, das ich der Besitzer war, schließlich haben die mich über das KBA angeschrieben um das Update vorzunehmen.
      Und alle Inspektionen wurde ja auch vermerkt, incl. Nachbesserungen auf Garantie (Skodaemblem Heckklappe und irgend so ein Teil im Motorraum).

      Wieder mal nur traurig

      Tja, habe ich wohl Pech gehabt :motz:


      Gruß
      Harzer4x4
    • Harzer4x4 schrieb:

      Ich hatte meinen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag von 2011 und mein Verkaufsvertrag von 2018 hingemailt. Eine Kopie des Fahrzeugbrief/schein habe ich leider nicht mehr.
      Hast du evtl. noch ein paar Rechnungen einer Vertragswerkstatt oder auch die Versicherungsbescheinigungen?
      Evtl. könnte das noch helfen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Hast du evtl. noch ein paar Rechnungen einer Vertragswerkstatt oder auch die Versicherungsbescheinigungen?
      Wenn die schon meine Kaufverträge nicht anerkennen, habe ich wenig Hoffnung das alte Rechnungen von der VS oder Werkstatt reichen. Ich rufe am Montag mal bei VW an.

      Wütend macht mich, das die mich doch damals als Halter wegen dem Rückruf über das KBA "ermittelt" haben und sich nun dumm stellen :nana:
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