Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • VW hat den Vergleich angenommen.

      Auch ich habe die Zusage bekommen, innerhalb der nächsten 12 Wochen erfolge die Überweisung.
      :D Gruß
    • Wer hat den Vergleich angenommen?

      Guten Tag,

      bei mir stellt sich dass bei weitem nicht so dar als wenn die Musterkläger den Vergleich angenommen hätte sondern dass VW gnädigerweise derjenige war der mein Angebot zum Vergleich angenommen hat. Kann mir jemand erklären wo die Gründe für diese unterschiedliche Darstellung liegen?
      Ich habe im Übrigen noch keine Benachrichtigung per mail aber dort wo sonst immer stand dass mein Angebot geprüft wird kann man jetzt lesen dass es durch VW angenommen wurde.

      MfG
      Isenhagen
    • Isenhagen schrieb:

      bei mir stellt sich dass bei weitem nicht so dar als wenn die Musterkläger den Vergleich angenommen hätte sondern dass VW gnädigerweise derjenige war der mein Angebot zum Vergleich angenommen hat. Kann mir jemand erklären wo die Gründe für diese unterschiedliche Darstellung liegen?
      Die Rechtslage ist so: Zwischen der vzbv und VW wurde im Rahmen der MFK ein Vergleich geschlossen, wonach VW den Teilnehmern an der Musterklage (Musterkläger) nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel ein Vergleichsangebot machen muss, sofern die in dem MFK-Vergleich festgelegten Voraussetzungen zutreffen. VW hat das so gehandhabt, dass nach einer Vorprüfung die Musterkläger zunächst ein konkretes "Angebot" zugeschickt bekamen, das aber im rechtlichen Sinne noch kein Angebot war sondern nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Erst mit der Annahme dieses dann vom Musterkläger gemachten, von VW aber formulierten Angebots kommt der Vergleich zwischen dem Musterkläger und VW zustande. Es ist also formalrechtlich so, dass nicht der Musterkläger das Angebot annimmt sondern VW. In den Medien wird da nicht immer genau differenziert, woraus die unterschiedliche Darstellung resultiert.

      Für die Einhaltung der Frist ist allerdings nicht die Annahme dieses Angebots entscheidend und auch nicht der Zeitpunkt, zu dem der Musterkläger das Angebot gemacht hat, sondern der erste Antrag des Musterklägers auf Abschluss eines Vergleiches.

      Andreas
    • So, bei mir ist die Email jetzt auch eingegangen. Dank an Andreas für die Klarstellung wer hier wem was anbietet. Ne Nummer arrogant ist das schon immer noch. Der Betrüger lässt sich vom Betrogenen ein Angebot machen, dass er ihm nach eigenem Gusto erst vorformuliert und dann nach längerer Prüfung annimmt. Egal, ich bin mit dem Ausgang materiell mehr als zu frieden. Rein ehrenhaft wäre da immer noch was offen.

      MfG
      Isenhagen
    • Hier übrigens die offizielle Pressemitteilung von VW zu den Vergleichsabschlüssen:

      volkswagen-newsroom.com/de/pre…illionen-euro-sicher-5968

      Auf den ersten Blick erstaunlich ist, dass VW entgegen der ursprünglichen Ankündigung die Vergleiche bereits vor Ablauf der Frist bestätigt und damit angenommen hat. Auf den zweiten Blick ist das jedoch gar nicht mehr erstaunlich sondern gezieltes Kalkül. Hintergrund ist wohl, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist für die Vergleiche dadurch bereits am 04.05. also einen Tag, bevor der BGH entscheidet, abläuft und so verhindert wird, dass die Vergleiche widerrufen werden, falls der BGH verbraucherfreundlich entscheidet. VW ist und bleibt also eine "linke Socke".

      Andreas
    • floflo schrieb:

      VW ist und bleibt also eine "linke Socke".
      Andreas, was erwartest Du ?
      Einen ehrlichen Betrüger, Reue, eine Entschuldigung.........?
      Allen meinen Glückwunsch die mit dieser Lösung leben können.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Allen meinen Glückwunsch die mit dieser Lösung leben können.
      Dem möchte ich mich anschließen.

      Durch den "VW-Erstattungsbetrag" sind bei mir die tatsächlichen Kosten für meinen ersten YETI (70.000 Km in knapp 5 Jahren) jetzt von ehemals 35 Cent pro gefahrenem Kilometer auf 31 Cent abgesunken.
    • Bei mir ist die Bestätigung auch angekommen, quasi gleichzeitig mit der Verabschiedung des AGR-Kühlers ... <X Damit ist die Hälfte der Kohle schon wieder weg. Ich könnte :kotz:
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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