Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Meister Lämpel schrieb:

      Lief ohne Probleme. Erstaunlich ...
      Ich hatte so etwas ähnliches vor ein paar Monaten:
      Die Kontrollleuchte für den Dieselpartikelfilter leuchtete plötzlich und ging auch nach ca. 100 km nicht wieder aus. Mir schwante böses.
      Den Termin beim :F: hatte ich schon, aber nach einer erneuten BAB Fahrt war die Leuchte aus und ging auch seit dem nicht wieder an.
      Dem Termin hab ich dann natürlich nach Rücksprache abgesagt :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • sentinel schrieb:

      Ich mache keinen, ich will die Einhaltung der beim Kauf festgelegten Abgaswerte, also nachrüsten.
      Dann mach das update drauf und du hast die zum Kaufzeitpunkt gültigen Abgaswerte bei deinem Yeti.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Mein Vater besitzt einen 2015 gekauften Yeti und einen 2016 gekauften Sharan. Bei Registrierung für die Musterfeststellungsklage konnte er laut seiner Aussage im Formular kein Skoda-Fahrzeug angeben und hat stattdessen den Sharan angegeben. Dann wurde ja verhandelt dass nur Fahrzeuge die vor 2016 gekauft wurden berücksichtigt werden. Der Sharan ist jedoch auf meine Mutter zugelassen und der Yeti auf meinen Vater. Jetzt wollte mein Vater nachträglich anstatt des Sharans den Yeti berücksichtigen lassen, aber VW stellt sich jetzt quer. Ist eine vertrackte Geschichte, aber wie habt ihr das als Skoda-Kunden gemacht?
    • ..,,,das ist sehr schade .....

      @tabletop
      :Asche:
      das Du jetzt erst Hilfe hier suchst :S

      Hier findet ja schon seit langer Zeit ein Informationsaustausch betr. VW und „ Schummeldiesel“statt und mit unserem @floflo haben wir zu unser allem Glück einen der „ Recht“ versteht und es verständlich und geduldig mit uns teilt.
      Vielen hier im Forum hat er schon wertvolle Hinweise gegeben und seine Einschätzung dargelegt.
      :danke:
      Aber auch einige der Mitglieder haben sich hier schon tapfer geschlagen.
      Hoffe das Ihr trotzdem noch Freude am Yeti habt.
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • tabletop schrieb:

      War das so ein Dropdown-Menü oder wie lief das? Naja jetzt ist es wohl eh zu spät und obwohl VW erst noch Kulanz signalisiert hat gabs jetzt wohl Druck dass aufgrund der Corona-Situation alles abgeschmettert wird was noch geht.
      Das war doch ein Freitextfeld wo ich einen Standardtextbaustein von ADAC genommen und nur Datum, FIN und Auto geändert habe, wenn ich recht erinnere...

      Einfach ein anderes Auto angeben ist jedenfalls eine Schnapsidee....der Drops ist gelutscht...
    • tabletop schrieb:

      Ist eine vertrackte Geschichte, aber wie habt ihr das als Skoda-Kunden gemacht?
      FIN eingegeben und schon kam das "Angebot"

      mondschein schrieb:


      Einfach ein anderes Auto angeben ist jedenfalls eine Schnapsidee....der Drops ist gelutscht...
      Das war sicherlich keine gute Lösung und jetzt sind die Fristen verstrichen.
    • tabletop schrieb:

      Jetzt wollte mein Vater nachträglich anstatt des Sharans den Yeti berücksichtigen lassen, aber VW stellt sich jetzt quer.
      Da kann ich VW sogar verstehen, dass man sich querstellt. Nachträglich einfach das Auto austauschen geht natürlich nicht.

      Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, warum das mit der Registrierung bei der MFK nicht geklappt hat. An Skoda kann es mit Sicherheit nicht liegen. Ich vermute, dass dein Vater bei der Eingabe der Daten irgendeinen Fehler gemacht hat. Schade, dass er es zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal probiert hat, denn so kommt er jetzt auch nicht in den Genuss der Verjährungsverlängerung.

      Es ist allerdings noch nicht alles verloren. Ich habe in meinen Unterlagen mal nachgeschaut. Danach hat Skoda erst im Jahr 2017 die betroffenen Fahrzeughalter darüber informiert, dass ihr Fahrzeug mit einer unerlaubten Software ausgestattet ist. Ich nehme mal an, dass das bei deinem Vater genauso war. Die Frage, ab wann die Verjährung zu laufen begann, ist umstritten. So wird die Ansicht vertreten, der ich mich anschließe, dass erst mit der offiziellen Information durch den Fahrzeughersteller der Lauf der Verjährung in Gang gesetzt wurde. Da würde bedeuten, dass der Anspruch erst Ende diesen Jahres verjährt.

      Meine Empfehlung: Warte ab, wie der BGH am 05. Mai entscheidet. Sollte die Entscheidung gegen VW ausfallen, würde ich unter Androhung einer Klage eine Entschädigung in Höhe des Vergleichsangebots fordern. Die Aussichten, dass man dieser Forderung entspricht, wären dann durchaus gut, da das für VW immer noch besser ist als eine Klage. Voraussetzung ist natürlich, dass nicht doch schon im Jahr 2016 der erste Brief von Skoda kam. Möglicherweise war die Erstinformation auch nicht bei allen Fahrzeugtypen/Motoren zum gleichen Zeitpunkt. Da müsste dein Vater mal nachschauen, wann er das erste Schreiben von Skoda erhalten hat

      Andreas
    • mondschein schrieb:

      Das kann eigentlich nicht sein: Mein erstes Schreiben ist vom 15.02.2016 wo es je nach Fahrzeug im September 2016 mit Updates losgehen sollte und man, wenn es soweit ist, noch mal angeschrieben wird.
      Ich bin bisher auch vom Jahr 2016 ausgegangen, weshalb ich hier auch stets die Ansicht vertreten habe, dass Ansprüche spätestens am 31.12.2019 verjährt sind, sofern man bis dahin nicht entweder eine Klage eingereicht oder sich für der MFK registriert hat. Als ich jetzt noch einmal in meinen Unterlagen nachschaute, musste ich aber feststellen, dass mein erstes Schreiben von Anfang 2017 datierte, wobei meine Motor/Getriebekombination zu den letzten gehörte, für die das Update zur Verfügung gestellt wurde. Ich fürchte allerdings, dass meine Unterlagen nicht vollständig sind und der erste Brief doch schon 2016 kam, denn alles andere macht für mich eigentlich keinen Sinn. Dann wären Ansprüche verjährt, wobei im Falle des Bestreitens, ein solches Schreiben erhalten zu haben, VW/Skoda beweispflichtig wäre. Ein solcher Beweis ist bei als einfacher Brief verschickten Schreiben meist nicht möglich. Vielleicht kann tabletop mal in seinen Unterlagen nachschauen, von wann die Schreiben - es gab mehrere - stammen.

      Andreas
    • Hallo zusammen,

      wolllte nur mal kurz von meiner "Don Quichote" oder auch "Hauptmann von Köpenick" Mission berichten.
      Es war ja so, dass meine mail mit der Reg. wohl nicht beim BfJ ankam. Das habe ich jetzt höchst offiziell, denn auch "nach intensiver Suche" konnten Sie nichts finden:
      "Leider waren auch Ihre weitergehenden Hinweise nicht zielführend. Nach umfangreichen Recherchen kann keine wirksame Anmeldung unter Ihrem Namen und Ihrer Anschrift verzeichnet werden. Wie bereits mitgeteilt, ist eine neue Anmeldung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche im Wege der Individualklage durchzusetzen "

      Nach meinem laienhaften Rechts-Verständnis war es das dann wohl, denn die Nummer ist ja verjährt. ich auch glaube nicht, dass ich dem BfJ da fehlerhaftes Verhalten nachweisen kann. ich wüsste auch nicht wie, meine mail vom 25.12.2018 habendie ja jetzt nochmal bekommen genauso wie die Kopie des seinerzeitigen Versand-Pdf.Volkswagen will (sie sagen darf.. :??) nicht außerhalb des Vergleichs regulieren.

      "Unter Bezugnahme der Rahmenbedingungen hinsichtlich eines Vergleichsschlusses im Sinne der
      Musterfeststellungsklage ist es uns ohne Ihre Teilnahme am Klageverfahren nicht möglich, Ihnen
      ein adäquates Vergleichsangebot zu unterbreiten."

      Das heisst also, dass ohne dass man VW verklagt man nicht weiter kommt.

      ..und vorab schreiben die mir noch durch die Blume, dass ich jetzt quasi wegen der Presseberichterstattung auf den fahrenden Zug aufspringen wollen würde.

      "...und verstehen sehr gut, dass Sie
      sich aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung an uns wenden..


      Und dass, wo ich seit Monaten versuche, rauszubekommen, ob ich nun im Register stehe und von denen nur Pressemitteilnungen serviert bekomme, ohne dass die auf irgendetwas sachlich eingehen würden. Die Anmeldemail und auch das "Klage-pdf" interessieren die nicht.
      Ich finde das dreist und sehr arrogant, aber das wundert mich nicht. Man kommt ja auch nur über den Kundenservice an die ran und da sitzen dann so "Profi-Abwimmler", die sich nicht mit der Sache auseinandersetzen sonder Schaden vom Unternehmen abwenden sollen. ich muss mir halt gefallen lassen, in 2019 nicht nachgehakt zu haben.

      Habe jetzt die mailadresse der Ombudsstelle heraus bekommen, aber ich ahne auch da nix Gutes, gab nicht mal ne Eingangsbestätigung von Frau Zypries.

      P.S.
      Schreiben von Skoda zum OM 615 vom 2.11.2016.. und ich Idiot fahre noch in 2016 auch noch zum update...


      Off topic:Das Lehrgeld wird jetzt wohl knapp € 1800,- betragen. ...zusätzlich zu den rd. 8000,- die ich in diese Dreckskarre an Reparaturen reinstecken musste. Da kannst auch nen Landrover fahren. :cursing: vGrainer
    • RNB schrieb:

      Und dass, wo ich seit Monaten versuche, rauszubekommen, ob ich nun im Register stehe und von denen nur Pressemitteilnungen serviert bekomme, ohne dass die auf irgendetwas sachlich eingehen würden. Die Anmeldemail und auch das "Klage-pdf" interessieren die nicht.
      Nun waren die Fristen für die Eintragung im Rahmen der Musterfeststellungsklage klar. Da ich auf meine erste eMail vor Ablauf der Frist auch keine Eingangsbestätigung bekommen habe, habe ich dann vor Fristablauf noch einmal schriftlich per Einschreiben Einwurf nachgelegt. In Folge gab es dann ja 2 x unter jeweils unterschiedlichen Aktenzeichen eine Eingangsbestätigung = klassische Doppelanmeldung.

      RNB schrieb:

      Das Lehrgeld wird jetzt wohl knapp € 1800,- betragen.
      So ist das, ich habe allerdings auch die Befürchtung dass für eine "Einzelklage" die Fristen verstrichen sind. Dies sollte aber auf jeden Fall noch einmal von einem Fachmann geprüft werden. Selbst wenn dann diese Prüfung ins Leere läuft, dürften die Kosten hierfür zum "Lehrgeld" verschmerzbar sein.
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