Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Musterfeststellungsklage

      Da bin ich aber mal gespannt, was so auf die Autohersteller zukommt und wie sich diese wieder herauswinden wollen (bzw. werden).

      Klar sprechen jetzt erst einmal alle über den Dieselskandal, aber es wäre schön, wenn die auch mit anderen eindeutigen Konstruktionsfehlern
      konfrontiert würden und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde.

      Bei einer Klage wegen des 1.8 TSI-Öl-Themas wäre ich sofort dabei, mit den 8 Jahren Kulanz in der USA und der Sonderregelung für Audi-Fahrer
      hat der VW-Konzern den Murks ja selbst eingestanden.
    • Hallmackenreuther schrieb:

      ... aber es wäre schön, wenn die auch mit anderen eindeutigen Konstruktionsfehlern konfrontiert würden...
      Nach meiner Meinung wären hier insbesondere die Interessenvertretungen der Autofahrer (ADAC, AvD und andere) als klageberechtigter Verband gefordert.
      Von daher bin ich auch mal auf die weiteren Musterfeststellungsklagen gespannt.



      Hallmackenreuther schrieb:

      und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde.
      Das halte ich für schwierig durchsetzbar, insbesondere wenn von den Herstellern regelmäßige Prüfungen / Wartungsarbeiten vorgegeben wurden.
    • row-dy schrieb:

      Das sehe ich völlig anders.
      Abschluß der Musterfeststellungsklage ist ein rechtskräftiges Urteil des BFH, evtl. nach Vorlage beim EUGH. Das dauert zwar Jahre, aber eine Klage gegen den Hersteller die genau mit dem rechtskräftigen Urteil abgestimmt ist, kann kaum noch verloren gehen.
      Zunächst zur Klarstellung: Nicht der BFH (Bundesfinanzhof) sondern der BGH (Bundesgerichtshof) entscheidet abschließend über die Musterfeststellungsklage. Deine Annahme, dass nach einem erfolgreichen Musterfestellungsverfahren eine sich anschließende Klage kaum noch verloren gehen kann, ist in der Theorie zwar zutreffend, in der Praxis jedoch nicht, weil die Feststellungsklage eben nur das Bestehen von Ansprüchen dem Grunde nach regelt. Streit kann es aber sehr wohl noch über die Höhe von Ansprüchen geben und auch andere Fragen werden durch die Musterfeststellungsklage nicht beantwortet. Dazu gehört z.B. die Frage, wie mit Ansprüchen umzugehen ist, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde. Und auch die wichtige, abschließend noch nicht geklärte Frage, ob man als Eigentümer eines Skoda, Seat, Audi oder Porsche überhaupt Ansprüche gegen VW haben kann, wird durch die Musterfeststellungsklage nicht beantwortet werden, so dass noch genug Spielraum für Auseinandersetzungen mit VW verbleibt.

      Dennoch rate ich jedem, der seine Ansprüche noch nicht individuell durch eine Klage oder als Beteiligter der "Sammelklage" von myRight gelten gemacht hat, sich für die Musterfestellungsklage zu registrieren. Auch wenn ich nicht an den Erfolg dieser Klage glaube, so hat man dadurch auch nichts zu verlieren und sollte die Klage tatsächlich erfolgreich sein, wird es dann natürlich viel leichter auch außergerichtlich zu einer Einigung mit VW zu kommen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      row-dy schrieb:

      Das sehe ich völlig anders.
      Abschluß der Musterfeststellungsklage ist ein rechtskräftiges Urteil des BFH, evtl. nach Vorlage beim EUGH. Das dauert zwar Jahre, aber eine Klage gegen den Hersteller die genau mit dem rechtskräftigen Urteil abgestimmt ist, kann kaum noch verloren gehen
      ...


      Dennoch rate ich jedem, der seine Ansprüche noch nicht individuell durch eine Klage oder als Beteiligter der "Sammelklage" von myRight gelten gemacht hat, sich für die Musterfestellungsklage zu registrieren. Auch wenn ich nicht an den Erfolg dieser Klage glaube, so hat man dadurch auch nichts zu verlieren und sollte die Klage tatsächlich erfolgreich sein, wird es dann natürlich viel leichter auch außergerichtlich zu einer Einigung mit VW zu kommen.

      Andreas
      Das sehe ich auch so und werde mich der Musterfestellungsklage anschließen. Ich kann dann entspannt abwarten, ob überhaupt etwas Sinnvolles passiert und was dabei herauskommt. Und so lange ich keine Probleme mit dem Update habe - und solche haben sich bislang nicht gezeigt - muss ich danach die Sache auch nicht zwangsläufig weiter verfolgen. Ähnliches gilt für den möglichen Wertverlust, der sich ja letztendlich erst beim Verkauf zeigt. Wenn ich den Hobel noch weitere sechs Jahre annähernd problemlos fahren kann (und bis dahin die Türen nicht weggerostet sind), ist ein möglicher Wertverlust sowieso kaum noch spürbar, dann ist die Kiste reif für eine Schiffsreise und ein zweites Leben in Afrika. Sollte ich früher verkaufen wollen/müssen, dann sieht die Sache anders aus, aber meine Glaskugel ermöglicht bisher keine klare Sicht.
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • floflo schrieb:

      Dennoch rate ich jedem, der seine Ansprüche noch nicht individuell durch eine Klage oder als Beteiligter der "Sammelklage" von myRight gelten gemacht hat, sich für die Musterfestellungsklage zu registrieren.
      Das heißt aber, wer schon vor kurzem Klage eingereicht hat, auch wenn sich bisher noch nichts richtig getan hat, kann sich nicht beteiligen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • floflo schrieb:

      Dennoch rate ich jedem, der seine Ansprüche noch nicht individuell durch eine Klage oder als Beteiligter der "Sammelklage" von myRight gelten gemacht hat, sich für die Musterfestellungsklage zu registrieren.

      Meister Lämpel schrieb:

      und werde mich der Musterfestellungsklage anschließen.
      ... und werde mich auch anschließen.

      Das Internet ist voll von irreführenden-, fehlinterpretierten und/oder oft sehr schwammig formulierten Informationen - wie ich finde.
      Irgendwo habe ich gelesen, dass sich eine "Mindestanzahl von Geschädigten" einer Musterfeststellungsklage anschließen, bzw. sich registrieren müssen, damit die Musterfeststellungsklage überhaupt erst akzeptiert wird.
      Ich glaube es waren 50 - wenn ich mich nicht irre.
      Registrieren kann man sich dann auf der Internetpräsenz des BJA (Bundesjustizamt).
      Auch stehen dort - denke ich - die wichtigsten Infos zur Musterfestellungsklage.

      Guckst du hier: bundesjustizamt.de/DE/Themen/B…ter/Allgemeines_node.html

      Habe mich auf der Seite der Verbraucherzentrale für den Newsletter zu diesem Thema angemeldet.
      So erfahre ich dann sofort, ab wann ich mich für die Musterfestellungsklage registrieren kann.
      Wird wohl mitte November werden, bis das möglich ist.

      BJA schrieb:

      Anmeldungen zum Musterfeststellungsklagenregister können noch nicht vorgenommen werden. Dies wird erst nach der öffentlichen Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage im Klageregister, voraussichtlich ab Mitte November 2018, möglich sein.
      Gruß
      Rock.Opa
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • floflo schrieb:

      row-dy schrieb:

      Das sehe ich völlig anders.
      Abschluß der Musterfeststellungsklage ist ein rechtskräftiges Urteil des BFH, evtl. nach Vorlage beim EUGH. Das dauert zwar Jahre, aber eine Klage gegen den Hersteller die genau mit dem rechtskräftigen Urteil abgestimmt ist, kann kaum noch verloren gehen.
      Zunächst zur Klarstellung: Nicht der BFH (Bundesfinanzhof) sondern der BGH (Bundesgerichtshof) entscheidet abschließend über die Musterfeststellungsklage. .
      Oh :Asche: offensichtlicher Vertipper, meine Wurstfinger und die iPad Mini-Tastatur, die harmonieren nicht so richtig.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • floflo schrieb:

      abschließend noch nicht geklärte Frage, ob man als Eigentümer eines Skoda, Seat, Audi oder Porsche überhaupt Ansprüche gegen VW haben kann,
      Hallöchen floflo,
      lt ADAC VW, Audi, Seat und Skoda.
      adac.de/rund-ums-fahrzeug/abga…musterfeststellungsklage/
      Nach meiner Meinung sollte man sich auch den Zeitrahmen anschauen.
      Ganz grob geschätz, 2 Jahre bis zum BGH, 2 Jahre bis zum EuGH, 2 Jahre für die dann folgende Einzelklage.
      Das wären dann 6 Jahre ( also 2024 ) bis zur finalen Entscheidung ;( .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Rock.Opa schrieb:

      Habe mich auf der Seite der Verbraucherzentrale für den Newsletter zu diesem Thema angemeldet.
      Hab ich auch gerade gemacht, ob das Ganze irgenwann von Erfolg gekrönt wird, bleibt abzuwarten, ich hab da so meine Zweifel... :whistling: ;)
      Dümmer werde ich jedenfalls nicht davon! :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • otto36 schrieb:

      Du bist doch mit dem Yeti und auch dem update zufrieden?
      Ich habe immer geschrieben: BIS JETZT , und zwar nach 2 Jahren und über 40.000 km seit dem Update!
      Ich habe auch nie geschrieben, dass ich klagen möchte!
      Wie meine Meinung dazu in 2 oder 3 Jahren aussieht, kann ich heute nicht sagen. ;)
      Man kann ja schon mal einen Fuß in die Tür stellen... ^^


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • otto36 schrieb:

      Warum? Du bist doch mit dem Yeti und auch dem update zufrieden?
      Hallöchen otto36,
      wer jung genug ist :) , die Vorgaben zur Musterfesstellungsklage erfüllt, sollte sich dafür eintragen!
      VW muß endlich begreifen, daß man so mit den Kunden nicht umspringen kann.
      Großmäulige Versprechungen, wie Offenheit, Klarheit und Lösungen, nichts aber auch garnichts wurde eingehalten :cursing: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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