Gemeinnützigkeit der DUH

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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Gemeinnützigkeit der DUH

    Da der Thread zur Petition gegen die DUH m.E. zu Unrecht geschlossen wurde - es handelt sich nicht um eine politische sondern um eine Rechtsfrage, eröffne ich den Thread hier noch einmal. Der Gedanke mit der Petition ist zwar nicht schlecht, aber m.E. nicht wirklich zielführend, denn die Gemeinnützigkeit kann durch eine Petition nicht beseitigt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Da gibt es kein Ermessen seitens des zuständigen Finanzamts. Entweder die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit liegen vor, oder sie liegen nicht vor. Die Begründung für das Nichtvorliegen der Gemeinnützigkeit (ständige Klagen gegen Städte und Länder) halte ich für lachhaft.

    Andreas
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