Sind Verwarnungs- und Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland zu niedrig?

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Danke für die Infos.

      Im schriftlichen Urteil stand die Höhe der Geldbuße, aber keine Gebühren, keine Zahlungsfrist und keine Bankverbindung.
      Und natürlich keine Zahlungsaufforderung.
      Das Schreiben kam auch direkt vom Gericht, nicht über den Anwalt.

      Weißt du vielleicht auch, ab wann die Frist zur Löschung des Punktes beginnt?

      Bernd
    • Shadow schrieb:

      Im schriftlichen Urteil stand die Höhe der Geldbuße, aber keine Gebühren, keine Zahlungsfrist und keine Bankverbindung.
      Und natürlich keine Zahlungsaufforderung.
      Das Schreiben kam auch direkt vom Gericht, nicht über den Anwalt.
      Urteile enthalten grundsätzlich keine Angaben, bis wann und wohin eine Zahlung zu erfolgen hat. Hier wirst du oder dein Anwalt noch eine gesonderte Zahlungsaufforderung vom Gericht bekommen. Für die Behörde, die einen Bußgeldbescheid erlassen hat, ist ein Einspruch immer ärgerlich. Verurteilt das Gericht den betroffenen zu einer Geldbuße, bekommt das Geld nämlich nicht mehr die Bußgeldstelle (Behörde) sondern die Staatskasse.

      Was die Zustellung des Urteils anbetrifft, so erfolgt diese in der Regel an den Anwalt (Verteidiger), wenn sich eine Vollmacht in den Akten befindet. Der Betroffene erhält dann formlos eine Abschrift der Entscheidung. Die Zustellung kann allerdings auch an den Betroffenen unmittelbar erfolgen. In diesem Fall erhält der Verteidiger formlos eine Abschrift.

      Shadow schrieb:

      Weißt du vielleicht auch, ab wann die Frist zur Löschung des Punktes beginnt?
      Die Frist für die Löschung von Punkten beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheides bzw. Urteils an zu laufen. Ist eine Entscheidung nicht mehr durch ein Rechtsmittel anfechtbar, tritt Rechtskraft mit ihrer Zustellung ein. Ansonsten mit Ablauf der Frist für das Rechtsmittel.

      Andreas
    • yyeettii schrieb:

      nun gilt es, u.a. genauer auf den Tacho zu achten, die neuen Bußgelder sind da:
      autobild.de/artikel/stvo-regel…sen-strafen-19495621.html
      wobei, die "Raserentgelte" (>25 kmh zuviel) sind m.E. immer noch deutlich zu gering!
      Da bin ich mal gespannt, ob es Herrn Scheuer diesmal gelingt, den neuen Bußgeldkatalog formfehlerfrei auf den Weg zu bringen. Beim ersten Versuch ist er ja kläglich gescheitert, wie überhaupt bei fast allem, was er bisher angepackt hat. Man denke da nur an den Rohrkrepierer Maut mit seiner verfassungswidrigen Regelung und voreilig geschlossenen Verträgen.

      In dem Artikel in Autobild wird übrigens fälschlich behauptet, neu sei, dass Knöllchen jetzt anstatt wie bisher bis 15 Euro künftig bis zu einer Höhe von 55 Euro verhängt werden können. Bereits mit der letzten größeren Reform der StVO vor einigen Jahren wurde die Möglichkeit der Verhängung von Verwarnungsgeldern von bis dahin 35 Euro auf 55 Euro angehoben. Den Betrag von 15 Euro als Grenzwert hat es nie gegeben. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei Beträgen über 55 Euro zum eigentlichen Bußgeld noch eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro sowie Zustellungskosten hinzukommen. Bei Beträgen bis 55 Euro geschieht dies nur, wenn man das Verwarnungsgeldangebot nicht annimmt, also das Knöllchen nicht fristgerecht bezahlt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      formfehlerfrei auf den Weg zu bringen. Beim ersten Versuch ist er ja kläglich gescheitert, wie überhaupt bei fast allem, was er bisher angepackt hat.
      Muss man das wirklich Herrn Scheuer anrechnen?

      Er ist letztlich zwar Verantwortlicher, jedoch nur ein gewählter und dann bestimmter Volksvertreter der Regierung! Natürlich sind die Vorgaben politisch motiviert. Wenn es jedoch um die Umsetzung geht, sind da Juristen in den Referaten zuständig. Natürlich kann man diese anweisen Verordnungen umzusetzen, was dann zu Angelegenheiten wie die Maut führt. Doch auch hier kann sich der Referent beschweren oder einfach mal vorher an die Öffentlichkeit wenden ;)

      Ich stehe in der nächsten Woche auch vor der Entscheidung Beschwerde schreiben oder nicht. Es ist zwar nur die unterste Ebene jedoch bin ich ziemlich genervt von Behörden, die von den Bürgern etwas abverlangen, was sie selber nicht einhalten.

      Und wie man es von Behörden kennt, siehe auch Maut, wird das so lange Durchdiskutiert, bis keiner mehr weis worum es geht und dann zu den Akten gelegt.

      Und seien wir doch mal ganz ehrlich, wer profitiert denn von den Formfehler des BVMi? Der unbescholtene Fahrerlaubnisinhaber oder die Verkehrsquerulierenden?


      Die höher der Bußgelder ist aus meiner Sicht nach wie vor ein Witz. Für den kleinen Logistikarbeiter noch schmerzhaft, für den Großverdiener eher lächerlich. Da ja eigentlich immer Verkehrserziehung im Vordergrund steht, wären Fahrstunden oder zeitnahe kleine Fahrverbote wesentlich angebrachter. Mal 7 oder 14 Tage den Lappen weg zum übernächsten 1 des Monats.......zum Beispiel, was man mit Urlaub ggf noch schmerzlich abgelten kann und nicht gleich den Job verliert.....

      Bußgelder immer % Einkommensabhängig oder 0,04 % vom Jahresumsatz, es soll ja Unternehmer geben, die angeblich kein Einkommen haben ;)

      Regeln lässt sich alles, auch formfehlerfrei.......sogar bis man in Bürokratie erstickt und handlungsunfähig wird......

      Diese Formfehler werden ja nur bekannt wenn Menschen dagegen klagen, so zum Beispiel wie ich :D . Da wird man geblitzt, soll ne 100 er Zone gewesen sein und dann hat man da einen Eintrag von vor knapp 2 Jahren und das nimmt man dann auch gleich als Grund zur Erhöhung. Normaler Weise zahle ich die Dinger, nur war da nirgends ein 100er Schild sondern nur 120 er ......aber das lässt man die Juristen prüfen und die klopfen Erfahrungsgemäß erstmal die Formalie an sich ab! Die interessierte die Sachlagen kein 100 er Schild recht wenig.

      Aber mal abwarten........IMHO sind diese Juristen nur aufs schnelle Geld aus, Aktenzeichen austauschen zwei Briefe versenden und kassieren, ähnlich wie beim Abgasskandal. Es zeigt eben, ein Studium ist kein alleiniger Beweis für Qualität!
    • SQ5 schrieb:

      Er ist letztlich zwar Verantwortlicher, jedoch nur ein gewählter und dann bestimmter Volksvertreter der Regierung! Natürlich sind die Vorgaben politisch motiviert. Wenn es jedoch um die Umsetzung geht, sind da Juristen in den Referaten zuständig.
      Was Formfehler anbetrifft, hast du recht. Den kann man dem Minister nicht unmittelbar ankreiden, auch wenn er dafür die Verantwortung trägt. Leider werden aber viele Entscheidungen rein politisch getroffen und die Juristen in den Ministerien müssen dann sehen, wie sie etwas rechtssicher hinbekommen, das eigentlich nicht rechtssicher hinzubekommen ist.

      SQ5 schrieb:

      Die höher der Bußgelder ist aus meiner Sicht nach wie vor ein Witz. Für den kleinen Logistikarbeiter noch schmerzhaft, für den Großverdiener eher lächerlich. Da ja eigentlich immer Verkehrserziehung im Vordergrund steht, wären Fahrstunden oder zeitnahe kleine Fahrverbote wesentlich angebrachter. Mal 7 oder 14 Tage den Lappen weg zum übernächsten 1 des Monats.......zum Beispiel, was man mit Urlaub ggf noch schmerzlich abgelten kann und nicht gleich den Job verliert.....
      Auch ich halte die Höhe der Bußgelder nach wie vor für zu niedrig und würde es begrüßen, wenn die Schwelle für Fahrverbote herabgesetzt würde, was ja indirekt durch die Erhöhung teilweise auch geschieht.

      SQ5 schrieb:

      Bußgelder immer % Einkommensabhängig oder 0,04 % vom Jahresumsatz
      Da Bußgeldverfahren Massenverfahren sind, lässt sich das nicht einkommensabhängig regeln. Der Ermittlungsaufwand hierfür wäre viel zu hoch und stünde in keinem Verhältnis zu den niedrigen Geldbußen.

      Andreas
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