rotax schrieb:
Liebe Mitforisten, bitte keine Diskussion über die Höhe der Strafen/Bußgelder. Die hat der Gesetzgeber so festgelegt, sie gelten für alle. Bei kriminellen Verkehrsteilnehmern entscheiden die Gerichte, mal so und mal anders.
Käfer62 schrieb:
Ich würde etwas differenzieren:
Beim Erstverstoß sollte das Bußgeld die Höhe einer "erzieherischen Maßnahme" haben, maximal das doppelte der derzeitigen Sätze.
Bei Wiederholungstätern sollte dann "die volle Härte des Gesetzes", von mir aus der fünffache Satz, gelten.
Ähnlich müsste es bei Parkverstößen sein. Wird ein Grundtatbestand verletzt, bleibt es bei einem vergleichsweise niedrigen Verwarnungsgeld. Geht mit diesem Verstoß jedoch eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, dürfte m.E. das Bußgeld nicht unter 100 Euro liegen. Bisher beträgt der "Aufpreis" je nach Parkverstoß gerade einmal 5 oder 10 Euro.
Zu deinem Vorschlag, Wiederholungstäter härter zu bestrafen, noch eine Anmerkung: In gewissen Grenzen ist das auch jetzt schon möglich, da der Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nur Regelsätze enthält, von denen bei vorliegen besonderer Umstände (z.B. Vorsatz) abgewichen werden kann. Wenn z.B. jemand immer wieder an der gleichen Stelle falsch parkt, so deutet das auf vorsätzliches Falschparken hin, das mit einer höheren Geldbuße belegt werde kann. Es besteht also durchaus ein Ermessensspielraum. Aber wem sage ich das!
Andreas