Sind Verwarnungs- und Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland zu niedrig?

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Sind Verwarnungs- und Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland zu niedrig?

      rotax schrieb:

      Liebe Mitforisten, bitte keine Diskussion über die Höhe der Strafen/Bußgelder. Die hat der Gesetzgeber so festgelegt, sie gelten für alle. Bei kriminellen Verkehrsteilnehmern entscheiden die Gerichte, mal so und mal anders.
      Warum sollte man nicht über die Höhe von Bußgeldern diskutieren? Der Gesetzgeber legt auch fest, ob es allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt und darüber diskutieren wir ja schließlich auch. Richtig ist allerdings, eine Diskussion über die Höhe von Bußgeldern nicht in den Thread über Tempolimits gehört, weshalb ich hier diesen Thread hier neu eröffne.

      Käfer62 schrieb:

      Ich würde etwas differenzieren:
      Beim Erstverstoß sollte das Bußgeld die Höhe einer "erzieherischen Maßnahme" haben, maximal das doppelte der derzeitigen Sätze.
      Bei Wiederholungstätern sollte dann "die volle Härte des Gesetzes", von mir aus der fünffache Satz, gelten.
      Ich persönlich halte die Verwarnungs- und Bußgelder in Deutschland für erheblich zu niedrig, halte eine Differenzierung aber auch für sinnvoll. Dabei würde ich aber nicht nach Erst- und Mehrfachtätern differenzieren, da sich das aufgrund unterschiedlicher Datenbanken oft gar nicht feststellen lässt, sondern eine stärkere Progression mit zunehmender Schwere eines Verkehrsdelikts einführen. Eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und 15 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaft würde ich wie bisher mit einem vergleichsweise geringen Verwarnungsgeld versehen. Höhere Überschreitungen müssten dann aber gleich richtig heftig zu Buche schlagen mit Bußgeldern bis in den vierstelligen Bereich hinein belegt werden.

      Ähnlich müsste es bei Parkverstößen sein. Wird ein Grundtatbestand verletzt, bleibt es bei einem vergleichsweise niedrigen Verwarnungsgeld. Geht mit diesem Verstoß jedoch eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, dürfte m.E. das Bußgeld nicht unter 100 Euro liegen. Bisher beträgt der "Aufpreis" je nach Parkverstoß gerade einmal 5 oder 10 Euro.

      Zu deinem Vorschlag, Wiederholungstäter härter zu bestrafen, noch eine Anmerkung: In gewissen Grenzen ist das auch jetzt schon möglich, da der Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nur Regelsätze enthält, von denen bei vorliegen besonderer Umstände (z.B. Vorsatz) abgewichen werden kann. Wenn z.B. jemand immer wieder an der gleichen Stelle falsch parkt, so deutet das auf vorsätzliches Falschparken hin, das mit einer höheren Geldbuße belegt werde kann. Es besteht also durchaus ein Ermessensspielraum. Aber wem sage ich das!

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...aufgrund unterschiedlicher Datenbanken...
      Das lässt sich doch miteinander verbinden!
      Siehe EUCARIS oder EURODAC, da ging es auch.
      Ich vermute aber mal, dass Länderhoheiten und Datenschutz ziemlich hohe Hürden darstellen. :whistling:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Das lässt sich doch miteinander verbinden!
      Lässt sich schon, ist aber meist nicht verbunden. Das gilt insbesondere für den ruhenden Verkehr, dessen Überwachung in der Zuständigkeit der Kommunen liegt und jede Stadt/Gemeinde da ihre eigenen Datenbanken hat, auf die andere Gemeinden keinen Zugriff haben. Größere Städte sind auch berechtigt, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und auch dann ist eine Vernetzung meist nicht gegeben.

      Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von floflo ()

    • Zur Titelfrage: Klares ja!

      Wenn eine Strafe etwas bewirken soll muss sie je nach Schwere der Tat auch weh tun.

      Ich zB. zahle an keinem keinarmigen Banditen in der Stadt für's parken, Ticketpreis geht hier bis 3 €/Stunde.
      In den letzten 8 Jahren 1x ertappt worden und 10 € abdrücken müssen, preiswert!
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Wenn eine Strafe etwas bewirken soll muss sie je nach Schwere der Tat auch weh tun.
      Da bin ich voll und ganz bei dir, aber dass du deine Heimatkommune um regelmäßige Einnahmen prellst... :nana: ;) :wech:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      aber dass du deine Heimatkommune um regelmäßige Einnahmen prellst...
      Ändert ja nichts daran, dass die Strafe für mein ruchloses Tun viel zu gering ausfällt.

      Wer gibt der Kommune eigentlich das Recht, Strassenraum an einer Bundestrasse (B3) seit 8 Jahren plötzlich zu vermieten? Ohne das Geringste dafür zu leisten, nicht Mal ordentlichen Winterdienst.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Ich denke eher, dass viel zu wenig kontrolliert wird.

      Früher fuhren hier im ländlichen Kreis immer wieder Zivilstreifen, oder auch Streifen mit PKW, Motorrad oder Roller durch die Gegend.
      An kritischen Kreuzungen und Kreisverkehren wurde auf die Einhaltung der verschiedenen Verkehrsregeln geachtet.
      (Blinken, Vorfahrt usw). So habe ich früher sicherlich mind. 1 mal in der Woche eine Kontrolle gesehen.
      Heute blinkt noch nicht mal mehr die Polizei im Streifenwagen und wenn ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet, fährt die Streife weiter, weil vermutlich die Mittagspause in der Wache ruft.

      Wenn die Wahrscheinlichkeit viel höher läge, bei einer Mißachtung der Verkehrsregeln bestraft zu werden, würden diese auch besser beachtet.

      Heute ist es nicht mehr "cool" beim Abbiegen zu blinken -oft stört auch das Smartphone beim Tippen- und so sehe ich mich inzwischen tatsächlich als Minderheit, wenn ich bei einer abknickenden Vorfahrt oder beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr blinke.

      Aber in letzter Zeit scheint es hier leider auch Mode zu werden, anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu nehmen. Mal schau´n, wie sich das entwickelt.

      Hohe Bußgelder alleine helfen da nicht.
      In Italien war ich im Oktober auch einer der wenigen, die die Regeln beachtet haben. Und die Italiener sollten wissen, wie hoch man dort bestraft werden kann.

      Gruß Jörg
    • Ich gebe dir Recht, es wird zu wenig kontrolliert!

      marwin220 schrieb:

      weil vermutlich die Mittagspause in der Wache ruft.
      Mittagspause in der Wache? Das sind Traumvorstellungen!
      Es wird dann eher ein weiterer Einsatz sein, der abgearbeitet werden muss, nicht jeder Einsatz erfordert Blaulicht und tütata.
      Präventives "Streife-Fahren" ist aufgrund der Personaleinsparungen in den letzten Jahren kaum noch möglich, da wurde die Polizei "kaputtgespart"
      Das ist aber ein Thema, dass hier an anderer Stelle schon "bearbeitet" wurde.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Sicher sind die Beträge, vor allem im Vergleich zum Ausland, zu niedrig. Dann ist aber auch zu bedenken, wie die Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgewählt werden. Jeder weiß, bis 20 zuviel außerorts kostet es nicht sehr viel. Will man also, dass irgendwo nicht schneller als 100 gefahren wird, kommt ein Schild mit Tempo 80 hin. Würde man geringfügige Übertretungen hart bestrafen, müsste man im gleichen Moment auch überall die Schilder tauschen... Stehenlassen bringt auch nichts, denn fast keine der Beschränkungen ist irgendwie nachvollziehbar nötig, damit wäre die Akzeptanz gleich Null und Wirksamkeit nur über die Strafandrohung.

      Ein anderer Punkt ist, dass man in Deutschland sowieso nur noch Verkehrsdelikte ahndet. Körperverletzung, Einbruch oder Betrug z.B. ist in aller Regel straflos ("Bewährung"), wenn der Täter überhaupt gefunden wird, oder auch nur eine Ermittlung erfolgt. Will man mehr Leute härter bestrafen, wäre hier ein Ansatzpunkt.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Ein anderer Punkt ist, dass man in Deutschland sowieso nur noch Verkehrsdelikte ahndet. Körperverletzung, Einbruch oder Betrug z.B. ist in aller Regel straflos ("Bewährung"), wenn der Täter überhaupt gefunden wird, oder auch nur eine Ermittlung erfolgt.
      Nun muss man zunächst einmal zwischen ein Straftatbestand und einer Ordnungswidrigkeit unterscheiden. Eine Vermischung wäre nicht wirklich zielführend.

      Ansonsten sehe ich das ähnlich wie floflo und würde zum Beispiel geringfügige Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit auch nur mit einem "geringen Bußgeld" belegen und bei erheblichen Überschreitungen dann auch "kräftig", möglichst in Abhängigkeit zum Einkommen, zuschlagen.
    • Bisher war ich auch der Meinung, dass die Bußgelder in D zu niedrig angesetzt waren. Da die Beschäftigten in D in den zurückliegenden Jahren jedoch deutliche Reallohnverluste zu verzeichnen hatten, halte ich die jetzigen Höhen für angemessen.

      Beispiel Handy am Steuer:
      Deutschland: 100 € und einen Punkt
      Dänemark: 200 € und einen Klip (bei 3 Klips in drei Jahren wird der Füherschein eingezogen).

      Nimmt man jetzt diese Länderliste zur Hand, relativiert sich die Höhe aufgrund der höheren Einkommen in DK schon deutlich.
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • Harry App schrieb:

      Straftaten ungeahndet lassen und...
      Das kann ich so nicht stehen lassen!
      Erstens ist die Polizei gem § 163 StPO verpflichtet, Straftaten zu verfolgen und der Staatsanwaltschaft zu übermitteln.
      Zweitens werden die Täter auch bestraft.
      Dienstlich hab ich gar nicht mal so wenige "Kunden", bei denen ein Haftbefehl vorliegt. Meist sind das Strafvollstreckungen, Geldstrafe - sofort zu zahlen - oder JVA, die bestraften Delikte sind sehr oft Diebstahl, Körperverletzung oder Erschleichen von Leistungen.
      Sogenannte "Beschleunigte Verfahren" sind in meinem dienstlichen Bereich auch keine Fremdwörter.
      Ich möchte hier keinen Vortrag über Strafrecht oder Strafprozessrecht halten, also lasst uns bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten bleiben! ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.