Sind Verwarnungs- und Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland zu niedrig?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Harry App schrieb:

      Vorteil der Todesstrafe ist lediglich, dass die Verbrecher nicht nach 10 Jahren wieder draußen sind,
      Nachteil ist, daß ein Fehlurteil nicht mehr zu korrigieren ist :thumbdown:

      minoschdog schrieb:

      Über die Todesstrafe beim Thema:
      Sind Verwarnungs- und Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland zu niedrig?
      ....zu diskutieren halte ich für etwas überzogen.
      Da hast Du völlig recht.
      Ich wollte eigentlich mit diesem Extrembeispiel nur auf die relativ geringe Abschreckungswirkung durch Strafandrohungen hinweisen und keinesfalls eine Diskussion über für und wider der diversen Strafen für Kapitalverbrechen lostreten.
    • SQ5 schrieb:


      Tot sollte eine Erlösung sein und nix anderes !
      Aber manche Menschen möchte ich einfach "erlösen", z.B. vom Wahnsinn oder Vakuum, je nach dem in ihrem Kopf.
      Dazu müsste man dann den Bohrer ansetzen und mal reinschauen.
      Entweder stimmt die Verdrahtung nicht, oder das Vakuum füllt sich mit Luft..... :D
      Erlöst fühlen sich dann bestimmt auch viele andere Menschen.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • nate-nate schrieb:

      Vielleicht kann sich noch jemand an den Unfall erinnern, bei dem ein LKW Fahrer ungebremst auf ein Stauende aufgefahren ist. Vier Menschen kamen dabei ums Leben. Wie, werden wohl alle wissen.
      Bei Gericht hat der LKW-Fahrer angegeben, der Tempomat hätte sich nicht ausschalten lassen.
      Er bekam zwei Jahre auf Bewährung. Die Medien haben damals oft darüber berichtet. Als die Angehörigen der beim Unfall umgekommen Opfer den Gerichtssaal verlassen haben, flossen nur so die Tränen und es gab ein großes Geschrei auf dem Flur.
      Da ist kein Einzelfall. Die Täter bekommen, wenn sie vorher unbescholten waren, fast immer eine Bewährungsstrafe. Auch auf die Gefahr hin, es mir bei dir jetzt zu verscherzen, halte ich dies für richtig. Man muss bedenken, dass es sich in diesen Fällen nicht um eine Vorsatztat sondern um ein fahrlässiges Verhalten handelt. Fahrlässigkeit verdient zwar auch eine Strafe, doch wäre ein Freiheitsentzug, der auch vollzogen wird, m.E. eine überzogene Reaktion, jedenfalls dann, wenn man sich vorher nie hat etwas zu Schulden kommen lassen. Von Fahrlässigkeit kann sich nämlich niemand ganz freisprechen und jeder von uns wird schon einmal diese Beinaheunfälle erlebt haben. Da wird man z.B. durch eine Person oder ein Ereignis am Straßenrand abgelenkt, richtet seinen Blick darauf, während das Fahrzeug vor einem plötzlich bremst. Dann ist es schnell passiert, dass man einen Auffahrunfall verursacht und wenn es gar ein Radfahrer war oder ein Kind, das plötzlich auf die Straße läuft, kann man auch schnell in eine fahrlässige Tötung verwickelt werden. Möchtest du dafür in Knast wandern? Es gibt viele Möglichkeiten, fahrlässig einen Unfall zu verursachen und wenn man bei tödlichem Ausgang jedes mal eine Haftstrafe ohne Bewährung aussprechen würde, stünde man als Autofahrer ständig mit einem Bein im Knast.

      Hinzu kommt, dass, worauf Käfer62 schon zutreffend hingewiesen hat, Bewährungsstrafen in aller Regel mit Nebenstrafen gekoppelt werden. Wer eine Haftstrafe auf Bewährung erhält, muss in aller Regel zusätzlich eine Geldbuße bezahlen. Bei Verkehrsdelikten kommt ein Führerscheinentzug dazu, der in der Regel nicht unter einem Jahr beträgt. Und schließlich muss man Bedenken, dass Fahrlässigkeitstäter meist keine kriminelle Energie in sich tragen und im Falle einer Tötung schwer daran zu tragen haben und oft ihr ganzes Leben darunter leiden, den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Auch das ist eine Form von Strafe, unter der Vorsatztäter meist nicht leiden.

      Sicher darf man nicht alle Fälle über einen Kamm scheren. Wer z.B. in betrunkenem Zustand einen Unfall verursacht, bei dem Menschen zu Tode kommen, hat eine Bewährungsstrafe mitunter nicht verdient. Aber auch das berücksichtigen die Gerichte und setzten die Strafe in besonders schweren Fällen dann eben nicht zur Bewährung aus. Unter dem Strich werden Straftaten im Straßenverkehr immer deutlich härter betraft als Ordnungswidrigkeiten.

      Andreas
    • Antwort für floflo!

      Hallo Andreas!
      Du hast mich in keiner Weise persönlich angegriffen, beleidigt oder sonst was. Verscherzt hast Du es bei mir auf keinen Fall. Hier im Land herrscht noch freie Meinungsäußerung. Und das ist auch sehr gut so.
      Jeder soll sagen können, was er denkt und fühlt, ohne dafür persönlich angegriffen zu werden.
      Ich kann Deine Argumentation gut nachvollziehen. Keiner ist vollkommen, jeder macht irgendwann einmal einen Fehler.
      Was mich sehr bewegt ist, dass sich immer wieder LKW-Fahrer zu wenig Gedanken darum machen, was sie mit ihrem Ungetüm, dass sie bewegen, alles anrichten können. Ein Auto wiegt vielleicht ein bis zwei Tonnen. Ein LKW je nach Beladung bis zu 20 Mal mehr.
      Wenn ich auf der BAB unterwegs bin, fahre ich auch etwas schneller. Wenn ich auf der Landstraße unterwegs bin, langsamer und vorsichtiger. Komme ich in die Stadt, fahre ich noch vorsichtiger und umsichtiger. Weil da einfach mehr los ist und die Gefahr, jemanden zu Schaden zu bringen um vielfaches höher ist. Wenn ich einen Anhänger ziehe, halte ich einen viel größeren Abstand zum Vordermann. Weil ja mein Bremsweg je nach Beladung länger wird als ohne Anhänger.
      Wenn ich so manchen LKW-Fahrer, der mit Anhänger und voll beladen mit Kies unterwegs ist und ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, bekomme ich eine Krise. Ich denke mir, dass ein wenig Gefahrenbewusstsein bei Fahrern von schweren LKWs angebracht wäre. Es muss ja wohl logisch sein, dass ich, wenn ich mit einen Dreißigtonner ungebremst auf ein Stauende fahre, ein größerer Schaden verursacht wird, als mit einem Smart. Deshalb fordere ich von den LKW-Fahrern mehr Gefahrenbewußtsein und Verantwortungsgefühl. Ein bischen mehr Aufmerksamkeit wäre sehr von Vorteil.
      Es ist auch immer so, dass, wenn man live dabei ist oder zu Unfällen gerufen wird, es anders ist, als wenn man davon in den Medien erfährt. Ich habe schon erwachsene Männer eingeklemmt im Auto weinen und vor Schmerzen schreien gesehen. Das hat mich geprägt. Darum habe ich diese Berichterstattung in der Redaktion abgelehnt. Glaube mir, ich habe schon viele schlimme Unfälle gesehen, die von unaufmerksamen LKW-Fahrern sverursacht wurden.
      Wir bleiben weiter Freunde und ich finde alle Kommentare von Dir legitim.
      Ich hoffe Du kannst mich ein wenig verstehen.
      Ich verbleibe mit freundlichen besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • nate-nate schrieb:

      Deshalb fordere ich von den LKW-Fahrern mehr Gefahrenbewußtsein und Verantwortungsgefühl.
      Anstelle mit Strafen zu drohen wäre eine obligatorische Aus- und Weiterbildung der LKW-Fahrer womöglich der bessere Weg.
      Da sind wir dann aber wieder bei den Kosten die keiner freiwillig übernehmen will. Wenn da keine Vorgaben vom Gesetzgeber kommen wird das wohl immer ein Wunschdenken bleiben.
      Aber selbst dann wird es immer noch zu Unfällen kommen denn keiner ist perfekt.
    • Das "Kapital" des LKW-Fahrers ist sein Führerschein für diese Fahrzeugklasse (neben weiteren Qualifikationen, die hier nicht aufgezählt werden müssen).
      Das ist m.E. der einzige Hebel, wo die Behörden sinnvoll ansetzen können. Ohne Führerschein keine Arbeit mehr. Ich bin mir durchaus bewusst, dass es primär das schwächste Glied in der Kette trifft, aber das interessiert ein mögliches Opfer nachher auch nicht. Im Übrigen gilt das für alle Menschen, die von Berufs wegen auf das Führen von Fahrzeugen angewiesen sind, bspw. Taxifahrer, Kurierdienste, aber auch für Piloten, Kapitäne usw.
      Keiner ist frei von Fehlern, aber von Menschen, die ihre Tätigkeit professionell ausführen, kann auch ein besonders hohes Verantwortungsbewusstsein erwartet werden, bspw. durch Voraussicht, defensives Verhalten u.ä. Eben deswegen sind die ja auch Profis.
      ... und das gilt natürlich auch für alle anderen! ;)
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • Als wir noch eigene Tankwagen und eigene Fahrer hatten mussten die 1x im Jahr zum Sicherheitstraining und zum Fahrsicherheitstraining.
      Das ging eine ganze Woche mit Abschlussprüfung und hat ganz schön geschlaucht.
      Zum Ende meiner Ausbildung war ich mal dabei.

      Heute lassen wir andere für uns fahren und übetragen damit das Risiko, spart immense Kosten........
      Gut fand ich das nie.
      Denn ob die externen LKW-Fahrer besser als unsere eigenen LKW-Fahrer ausgebildet sind wage ich doch stark zu bezweifeln.

      Vor allem weil ich da auch schon sehr negative Erlebnisse hatte.
      Ein Fahrer mit brennender Zigarette auf dem Ladedom seines leeren Tankwagens.
      Wenn der Domdeckel geöffnet wird, perfektes Gemisch -->KABUMM.
      Mein damaliger Chef konnte den Typen vorher noch vom Tankwagen schmeissen - gut der Mann !
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • jetzt wirds teuer(er)

      nun gilt es, u.a. genauer auf den Tacho zu achten, die neuen Bußgelder sind da:
      autobild.de/artikel/stvo-regel…sen-strafen-19495621.html
      wobei, die "Raserentgelte" (>25 kmh zuviel) sind m.E. immer noch deutlich zu gering!

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • @floflo oder wer es sonst noch weiß.

      Gibt es Fristen für die Zustellung eines Bussgeldbescheides nach der Gerichtsverhandlung?

      Ich hatte im Dezember 2020 Verhandlung und konnte ein Fahrverbot abwenden, da das Tempolimit in der Baustelle 80 km/h betrug und nicht 60 km/h wie im ersten Bescheid behauptet.

      Vom Gericht habe ich das Urteil (80 €, ein Punkt) schriftlich im Februar bekommen, von der Bussgeldstelle bisher nichts.

      Gruß
      Bernd
    • Shadow schrieb:

      Gibt es Fristen für die Zustellung eines Bussgeldbescheides nach der Gerichtsverhandlung?

      Ich hatte im Dezember 2020 Verhandlung und konnte ein Fahrverbot abwenden, da das Tempolimit in der Baustelle 80 km/h betrug und nicht 60 km/h wie im ersten Bescheid behauptet.

      Vom Gericht habe ich das Urteil (80 €, ein Punkt) schriftlich im Februar bekommen, von der Bussgeldstelle bisher nichts.
      Hierfür gibt es keine Fristen. Allerdings wird ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil erst mit dessen Zustellung wirksam. Ist man anwaltlich vertreten, muss die Zustellung an den Anwalt erfolgen. In deinem Fall wurde dir das Urteil zugestellt. Eine zusätzliche Zustellung durch die Bußgeldstelle erfolgt nicht. Wird gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, prüft die Bußgeldstelle zunächst den Einspruch. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Einspruch unbegründet ist, legt sie das Verfahren der Staatsanwaltschaft vor, von wo aus die Akten dann an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet werden. Mit der Vorlage an die Staatsanwaltschaft ist die Bußgeldstelle "raus", so dass von ihr auch keine Zustellung der Entscheidung erfolgen kann.

      Andreas
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