Fake ihr seid gut, genauso haben mir die Anwälte das mitgeteilt. Ich selber finde das auch nicht gut. Mit dem Kilometerstand kann ich ja noch nachvollziehen. Zum Gerichtstermin muß ich nicht erscheinen , hat der Richter so entschieden. Mal sehen wie ich das mit den Fotos mache, ansonsten muß mich der RA anrufen dann fahre ich halt schnell zum Gericht. Dann können die sich das selber anschauen.
Nein, ich hab' mir für den Richter sogar extra eine Blöd Zeitung (grosses Datum) gekauft und neben den Tachostand gehalten. Kennzeichen brauchte ich nicht, die FIN hat genügt.
Vor Gericht muss nur erscheinen, wer geladen ist....und das war ich in jeder Hinsicht.
ciao Pit
after all is said and done there's a lot more said than done....
Mach doch einfach mit deinem Auto irgend einen großen Mist, damit du mit Bild auf der Titelseite der Zeitung stehst, und diese fotografierst du dann ab. Das klappt.
Ist hier vielleicht von den Foristen ein Photograph
Ja, nate-nate ist Fotograf. Schick ihm eine PN oder eine E-Mail und schildere ihm dein Problem. Er ist ein sehr hilfsbereiter Mensch und wird bestimmt einen Tipp für dich haben, wie man das am besten hinbekommt.
@floflo: Ist sowas üblich? Und muss ich als Kläger nicht anwesend sein?
Das ist weder unseriös noch unüblich. Der Hintergrund der Bitte um ein Foto liegt darin, dass das Gericht den Nutzungsausgleich berechnen muss und dafür den aktuellen Km-Stand wissen und auch nachgewiesen haben muss. Wenn das Gericht um einen solchen Nachweis gebeten hat, ist das sogar ein sehr gutes Zeichen und lässt darauf schließen, dass es der Klage stattgeben möchte, denn andernfalls bräuchte es den Nachweis nicht. Wenn es nur der A um die erforderlichen Auskünfte geben können, sollte es darauf ankommen, d.h. das Gericht der Klage stattgeben wollen.
Was die Anwesenheit vor Gericht anbetrifft, erfolgt am Landgericht die Prozessvertretung durch den Anwalt bzw. die Anwältin. Eine Anwesenheitspflicht des Mandanten ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber vom Gericht angeordnet werden. Eine solche Anordnung erfolgt entweder, wenn der Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden muss oder wenn das Gericht einen Vergleich vorschlagen möchte. In den Verfahren gegen VW ordnen die Gerichte gerade wegen eines möglichen Vergleichs gerne das persönliche Erscheinen der Partei an. Dass es hier nicht geschehen ist, lässt aber keine Rückschlüsse auf die beabsichtigte Entscheidung der Kammer zu. Keine Ladung zur Verhandlung bedeutet übrigens nicht, nicht kommen zu dürfen. Hier würde ich neugierer mensch raten, zu dem Termin zusammen mit seinem Anwalt zu erscheinen. Dann bräuchte könnte er das Nachweisfoto auch zum Verhandlungstermin mitbringen.
Wenn es nur der A um die erforderlichen Auskünfte geben können, sollte es darauf ankommen, d.h. das Gericht der Klage stattgeben wollen.
Ich weiß nicht wie es passiert ist, aber der o.a. Satz wurde irgendwie "zerschossen". Das habe ich so natürlich nicht geschrieben. Korrekt muss es wie folgt heißen:
Wenn nur der Anwalt die Bitte um ein Foto geäußert hat, lassen sich daraus zwar keine Rückschlüsse auf die beabsichtigte Entscheidung des Gerichts treffen, wohl aber will der Anwalt vorbereitet sein, wenn es auf die Nutzungsentschädigung ankommen sollte, d.h. das Gericht der Klage stattgeben möchte.
Das mit dem Foto ist mir auch auferlegt worden. Werde das wohl auch mit Bildzeitung und FIN machen.
Für das fotofragieren durch die Scheibe könnte evtl. ein Pol-Filter von nutzen sein um Spigelungen zu vermeiden.