Hier musste erst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Erst mal überwachen wir den Bürger- ungesetzlich - na und der kann doch klagen.
Für den kleinen Mann zählen die Gesetze und hier erst mal bis zum Jahresende Zeit das Gesetz zu ändern.
Gut machen wir ein neues Gesetz und überwachen weiter, wir sitzen im Amtsstübchen (schön warm).
Die Bürger können doch neu klagen - auch so. hatten wir schon.
So ein Land kenn ich doch noch.
Da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, ist es mir ziemlich egal, ob mein Kennzeichen erfasst wird.
Auf der anderen Seite konnten bisher wohl viele Straftäter so ermittelt werden.
Auch Mitbürger, die keinen Versicherungsschutz mehr für ihr Auto haben, oder keine Steuern zahlen usw. usw.
Was meint Ihr denn, wie viele Daten per Internet oder Mobilfunknetz von jedem hier gesammelt werden.
Und auch das Festnetz-Telefonnetz ist fest in der Hand der NSA.
Dort wird viel mehr erfaßt, aber es regt sich keiner darüber auf.
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig
...
Kennzeichenkontrollen bedürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich eines hinreichend gewichtigen Anlasses. Dem genügen die Vorschriften nicht, soweit die Kontrollen nicht auf den Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht beschränkt sind und als Mittel der Schleierfahndung keinen hinreichend bestimmten Grenzbezug aufweisen.
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Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Deswegen möchte ich eben nicht das meine Bewegunsprofile erfasst werden. Punkt.
Verstehe ich.
Aber was meinst Du, wie viele Daten von Dir bereits erfasst worden sind.
Per Internet, Mobilfunknetz, Telefonnetz, Kreditkarten, EC Karten, Payback, Banken, Versicherungen, Schufa, Bundeswehr, Finanzamt, Bahnreisen, Schiffsreisen, Flugreisen. usw., usw., usw.
Auch wenn dies nicht alles zutrifft, ist die Datenmenge, die über jeden von uns irgendwo gesammelt wurde enorm.
Da ist es mir persönlich ziemlich egal, ob irgendein Server erfasst, dass ich am 5.2.2019 um 19:34 auf der A3 in Richtung Norden unterwegs war.
Wem dies nicht egal ist, der darf sich dann irgendwann auch nicht darüber aufregen, dass terroristische Anschläge oder besonders aber auch organisiertes Verbrechen bei uns immer weiter zunehmen.
Freundliches hallo ins Forum,
ich habe nichts, aber auch wirklich garnichts zu verbergen.
Dass Daten in Massen gesammelt werden, stört mich trotzdem. Sie können immer gegen einen verwendet werden. Auch nur auf Verdacht hin.
Das Argument, dass Straftäter durch Datensammlung leichter geortet werden können, stimmt zwar. aber obwohl diese Daten von gefährlich eingestuften Straftätern den Behörden oft vorgelegen haben, wurde trotzdem nichts gegen sie von Seiten der Behörden unternommen.
Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
aber obwohl diese Daten von gefährlich eingestuften Straftätern den Behörden oft vorgelegen haben, wurde trotzdem nichts gegen sie von Seiten der Behörden unternommen.
Über die Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet bei uns der jeweils zuständige Staatsanwalt und der hat die Pflicht bei Verdacht auf eine Straftat die notwendigen Ermittlungen einzuleiten.
Ansonsten hat das Gericht herausgestellt, dass der "automatische Abgleich" der Kennzeichen nicht erfolgen darf und wie Käfer62 bereits ausgeführt hat, ist dies nicht mit einem anlassbezogenem Abgleich gleich zu setzen. Von daher halte ich die "Überwachung" einer Fahrverbotszone nach wie vor, anlassbezogen halt, für möglich.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.