Alles zu Führerschein und -umtausch

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Danke @lillesael für diese für uns wichtige Information ! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

      Genau unser Problem wg. C keinen Termin zu bekommen, oder nur welche die nicht passen.........

      Danke Dir, ganz herzlich dafür.
      Dann kann ich mein Weib beruhigen.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • lillesael schrieb:

      Meine Führerscheinstelle hat ihm ein Ablaufdatum bis Mitte April 2022 verpasst. Abgeben brauche ich ihn deshalb nicht!

      Kleiner Hinweis des ADAC für alle, die es bis zum 19.01.2022 nicht schaffen sollten:
      „Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, dass denjenigen, die es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli keine Geldbuße droht.
      Zur Klarstellung: Mit der Ungültigkeitserklärung des Führerscheins bzw. mit seinem Ablaufdatum erlischt nicht die Fahrerlaubnis. Lediglich das Dokument, mit dem die Fahrerlaubnis bescheinigt wird, wird ungültig. Wenn man mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, droht einem also kein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sondern lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro wegen Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins.

      Aber: Wenn die Verkehrsministerkonferenz beschlossen hat, dass bis zum 19.07.2022 bei noch nicht erfolgter Neuausstellung des Führerscheins kein Verwarnungsgeld/Bußgeld droht, so gilt das natürlich nur für Deutschland. Wird man im Ausland mit einem ungültigen Führerschein erwischt, kann nach den dort geltenden Bestimmungen ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden, das auch deutlich höher sein kann als in Deutschland. Wer also beabsichtigt ins Ausland zu fahren und noch keinen neuen Führerschein hat, obwohl für ihn die Frist am 19.01.2022 abgelaufen ist, sollte sich vorher erkundigen, welche Regeln dort gelten, um nicht anschließend eine böse Überraschung zu erleben.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Zur Klarstellung: Mit der Ungültigkeitserklärung des Führerscheins bzw. mit seinem Ablaufdatum erlischt nicht die Fahrerlaubnis. Lediglich das Dokument, mit dem die Fahrerlaubnis bescheinigt wird, wird ungültig. Wenn man mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, droht einem also kein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sondern lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro wegen Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins.
      So sieht der Behördenstempel in meinem "Rosa-Führerschein aus:
      IMG_1041.JPG
      Das stützt ganz klar Deine These. Das Dokument dient derzeit also noch als Nachweis für eine erteilte Fahrerlaubnis.
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • row-dy schrieb:

      Im Grunde ist gegen eine Gesundheitsprüfung in regelmäßig zeitlichen Abständen nicht viel einzuwenden
      Ist in Italien schon "seit immer" Vorschrift. Je nach Klasse und Alter zwischen 10 und 2 Jahren,

      Ich bin auch bald wieder für die nächsten 3 Jahre ab dem Geburtsdatum an der Reihe :cursing:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Margiani ()

    • Margiani schrieb:

      Ich bin auch bald wieder für die nächsten 3 Jahre ab dem Geburtsdatum an der Reihe
      Bei der - erfolgreichen -Gelegenheit machte ich die Bemerkung, daß es Mitteilungen in den Schriftgrößen wie sie ganz unten auf der Tafel stehen in der Praxis gar nicht gäbe ?(
      Der Doc meinte zwar auch daß ich damit wohl Recht hätte aber daraus sei zu schlie0en aus welcher Entfernung man auch noch irgendwelche Informationen in üblicher Normalgröße erkennen kann.
    • Wenn die 3,5 t überschritten werden wird es schwierig mit dem Führerschein, dann reicht B nicht mehr sondern wird D1 erforderlich und wer hat den schon. :)

      adac.de/verkehr/rund-um-den-fu…chein/klassen/ueberblick/
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Die EU Kommission arbeitet an einer Lösung. B soll bis 4,25 t reichen. Es gibt aber einen Streit ob für alle Fahrzeuge oder nur für Batterieautos. So stand es vor ein paar Wochen in der Zeitung

      Hier der Link
      campingbuddies.de/gesetzesaend…chon-bald-bis-425-tonnen/
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Die EU Kommission arbeitet an einer Lösung. B soll bis 4,25 t reichen. Es gibt aber einen Streit ob für alle Fahrzeuge oder nur für Batterieautos. So stand es vor ein paar Wochen in der Zeitung
      Diese Diskussion wird auch massiv in den Womo-Foren geführt. Das wird - wenn es sich nicht nur auf E-Fahrzeuge beschränkt - zu weiteren Ausbauten und zur Abkehr von leichteren Materalien führen. Abgesehen davon muss dann das "Gesamtpaket 3,5 Tonnen" behandelt werden (Tempolimit, Maut ...).
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • Stimmt, Überholverbot, 80/60 km/h Begrenzung außerhalb der Autobahn, Maut, LKW-Überholverbot usw. muss alles geregelt werden. Es würde aber die ständig überladenen Womo‘s von der Straße bringen. Soviel Leichtbaumaterial kann man gar nicht verwenden um ein Womo, das die Bezeichnung Womo zu Recht erhält, unter 3,5 t wiegen kann.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Alternativ könnte man sich auch mal überlegen ob die Beschränkung auf Fahrzeuge bis 2,5t reduziert wird und dann für über 2,5 bis 7,5t einen "Lastenführerschein" ähnlich wie bei einem "Anhänger" ergänzend machen muss. Wohnmobile und auch Wohnanhänger wären dann immer in dem neuen Lastenbereich.

      Gruß Kajo
    • @Kajo,

      gibt es doch, nennt sich „C1“,
      Wird jedoch erst ab 3,5 t benötigt. Wofür eine Herabsetzung der Grenze auf 2,5 t gut sein soll, erschließt sich mir nicht.

      Warum jemand der zwischen 50.000 und 100.000 € für ein Fahrzeug ausgibt, dann die im Verhältnis dazu paar € für einen neuen Führerschein spart und lieber mit einem ständig überladenen Fahrzeug rumfährt allerdings auch nicht.
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