Alles zu Führerschein und -umtausch

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • ...so isses , so steht auch bei mir x.xx.2029.


      2014 habe ich Klasse C + CE verlängert mit Gesundheitsuntersuchung auf weitere 5 Jahre bis 2019.
      Da steht unter 4 b das Ablaufdatum x.8. 2029 . Unter 4 a das Ausstell/ Antragsdatum und hinten unter 11 bis wann man berechtigt ist die betreffenden Fahrzeuge in den einzelnen Klassen zu fahren.

      Alle unbeschränkten stehen unter 10 mit Aussstelldatum — und 11 ist da leer.
      Wichtig ist noch unter 12 Beschränkungszusatzangaben.
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • ... die Uhr tickt ...

      Ich hol das Thema nochmal nach vorne.
      Nur damit es nicht in Vergessenheit gerät. ;)

      Nochmal leicht erklärt:
      Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch nicht im Besitz eines „Karten-Führerscheins" sind,
      müssen ihre „graue“ oder „rosa“ Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
      Alle, die bereits einen Kartenführerschein haben, der übrigens im Gegensatz zu den älteren Fahrerlaubnissen
      in der ganzen EU gilt, müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Umtausch in die Wege leiten.
      Beim Karten-Führerschein ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr ausschlaggebend.

      Ein Dokument mit den beiden relevanten Tabellen kann man hier runterladen:
      https://www.langenfeld.de/Dien.../Fuehrerscheinumtausch.html?
      Klicken Sie dann auf den Dokumenten-Link: „Übersicht der Zeiten für den Führerscheinumtausch".
      Tabelle 1: Alte Fahrerlaubnisse, Staffelung nach Jahrgang.
      Tabelle 2: Karten-Führerschein, Staffelung nach Ausstellungsjahr.

      Warum und was das ganze soll, habe ich immer noch nicht "so wiklich" verinnerlicht.
      Nur, dass ich dafür wieder bezahlen darf, das war gaaanz einfach zu verstehen ...
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • hab da noch Zeit bis ich dran bin.

      aber bei der ganzen Aktion muss man aufpassen das im neuen Führerschein
      auch alles richtig eingetragen wird.
      Die Aufschlüsselung ist da viel genauer/feiner

      A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L etc.
      ________________________________________________
      B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll :D
      und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
    • Nicht das man sie alle fünf Jahre neu machen darf, den D Schein und die Fahrerkarte, kommt nun auch noch ne Karte für die EU Berufskraftfahrerqualifikation hinzu.......

      Und wie soll es anders sein, auch nicht umsonst ;)

      Ja mit digital wird alles einfacher :D

      Und dank Pandemie kommen sie mit den Kursen gar nicht hinter her .....
    • Rock.Opa schrieb:

      Warum und was das ganze soll, habe ich immer noch nicht "so wiklich" verinnerlicht.

      minoschdog schrieb:

      Warum meine Frau (jünger als ich) in ein paar Wochen ihren Lappen umtauschen soll und ich erst in 2033 konnte mir noch niemand erklären.
      Der Grund für den Führerscheinumtausch sind neue EU-Bestimmungen. Der Führerschein soll in der EU einheitlich und vor allem auch fälschungssicher sein. Warum man allerdings den Jahrgänge vor 1953 eine um bis zu 11 Jahren längere Umtauschfrist einräumt als den späteren Jahrgängen, bei denen sich die Frist mit deren Verjüngung verlängert, erschließt sich mir auch nicht so ganz. Die offizielle Begründung lautet, dass ihnen ein früherer Umtausch vor dem Hintergrund erspart werden soll, dass altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach 2033 überhaupt noch von ihrem Führerschein Gebrauch machen wollen und dafür dann ein weiter gültiges Dokument benötigen. Mit anderen Worten will man ihnen den Umtausch ersparen, wenn sie ohnehin den Führerschein vielleicht künftig nicht mehr brauchen. Für mich kein wirklich überzeugendes Argument.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Hier gibt es PDF Dokumente zu den Umtauschfristen der verschiedenen Jahrgänge.
      (Merkblatt zur Umtauschfrist)

      landkreis-heilbronn.de/umtausc…tenfuehrerschein.1074.htm
      Lieber @berme
      Wenn ich deinem Link folgen will,
      werde ich immer gefragt ob ich 2G bin ...
      Das kann doch nicht normal sein ...
      ;sorry; :XD:
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Ha - man versuche einmal in Hamburg beim "eigenen Ortsamt" einen Termin zu bekommen......
      Klar in Harburg, Vettel oder Eimsbüttel geht noch was.
      Nimmt man dann die Alternative, kommt prompt die Absage - CORONA - ob man es jetzt hier hören will oder nicht !
      Tatsache.
      Fakt.

      CORONA bestimmt inzwischen einen großen Teil unseres Lebens,
      ob der Forenbetreiber es nun hören will oder NICHT !


      Dann werde ich eben gelöscht oder verschoben - scheiss drauf.
      Wer den Kopf in den Sand steckt, ist ein Idiot !

      Auch 'ne Tatsache..... :cursing:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
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