in unserem Siedlungsgebiet werden immer mal wieder deutlich sichtbare Grundstückseinfahrten (ebenerdig, ohne abgesenkten Bordstein) direkt zugeparkt.
kürzlich konnte deshalb ein Anwohner nicht auf sein Grundstück, und rief dann die Polizei.
zwischenzeitlich kam der Falschparker zurück und wurde dann noch frech, er könne dort parken, da ja kein Schild "Grundstückseinfahrt freihalten" vorhanden sei, auch ein weiterer "Beobachter" war dieser Meinung.
dann, nach schon 3 Std., kam die Polizei, und war nun auch noch sauer, dass der Falschparker inzwischen weg war.
in der anschließenden Unterhaltung wurde auf Nachfrage des betroffenen Bürgers seitens der Polizei mitgeteilt, dass ein solcher Parkverstoß kein vom behinderten Grundstückbesitzer möglicherweise veranlasstes Abschleppen rechtfertigen würde und er dann auf diesen Kosten sitzen bliebe.
ist das so korrekt? muß eine ohnehin eindeutige Grundstückseinfahrt zwingend mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein? wäre Abschleppen nur in einer akuten Notsituation gerechtfertigt?
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."
J. Fleischhauer