Parken vor Grundstückseinfahrten?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Parken vor Grundstückseinfahrten?

      @ "unsere Hausjuristen" :)
      in unserem Siedlungsgebiet werden immer mal wieder deutlich sichtbare Grundstückseinfahrten (ebenerdig, ohne abgesenkten Bordstein) direkt zugeparkt.
      kürzlich konnte deshalb ein Anwohner nicht auf sein Grundstück, und rief dann die Polizei.
      zwischenzeitlich kam der Falschparker zurück und wurde dann noch frech, er könne dort parken, da ja kein Schild "Grundstückseinfahrt freihalten" vorhanden sei, auch ein weiterer "Beobachter" war dieser Meinung.
      dann, nach schon 3 Std., kam die Polizei, und war nun auch noch sauer, dass der Falschparker inzwischen weg war.
      in der anschließenden Unterhaltung wurde auf Nachfrage des betroffenen Bürgers seitens der Polizei mitgeteilt, dass ein solcher Parkverstoß kein vom behinderten Grundstückbesitzer möglicherweise veranlasstes Abschleppen rechtfertigen würde und er dann auf diesen Kosten sitzen bliebe.
      ist das so korrekt? muß eine ohnehin eindeutige Grundstückseinfahrt zwingend mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein? wäre Abschleppen nur in einer akuten Notsituation gerechtfertigt?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      ist das so korrekt? muß eine ohnehin eindeutige Grundstückseinfahrt zwingend mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein? wäre Abschleppen nur in einer akuten Notsituation gerechtfertigt?
      Hallöchen yyeettii,
      eventuell hilft Dir das hier weiter:
      bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist grundsätzlich verboten, und zwar auch ohne entsprechendes Hinweisschild, sofern die Grundstückseinfahrt als solche erkennbar ist. Da dieses Parkverbot allerdings ein Recht zugunsten des jeweiligen Anwohners ist, gilt das Verbot nicht für den Berechtigten selbst, d.h. man darf vor seiner eigenen Grundstückseinfahrt parken, sofern dort das Parken nicht aus anderen Gründen (z.B. Halteverbotszeichen) verboten.

      Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist und diese Absenkung nicht ausschließlich zugunsten des Anwohners erfolgte. Dann darf auch der Anwohner nicht vor seiner eigenen Einfahrt parken.

      Was das Abschleppen anbetrifft, so ist das grundsätzlich bei Parkverboten, also auch beim verbotenen Parken vor der Grundstückseinfahrt möglich, und zwar auch ohne Vorliegen eines Notfalls. Ist letzteres der Fall, kann das sogar eine strafrechtlich relevante Nötigung darstellen. Abschleppen lassen darf man aber auch ohne nötigenden Tatbestand. Nur ausnahmsweise kann das Abschleppenlassen unverhältnismäßig sein, wenn man den Falschparker kennt und weiß, wie man ihn schnell erreicht, damit er das Fahrzeug wegfahren kann.

      Am besten ist es, wenn die Politesse, der Hipo oder die Polizei das Abschleppen veranlasst, weil man dann damit nichts zu tun hat. Ruft man selbst einen Abschleppunternehmer, muss man für die Kosten in Vorleistung treten und den Falschparker dann zivilrechtlich in Regress nehmen. Weigert der sich zu zahlen, muss man die Forderung einklagen, was recht langwierig werden kann. Daher würde ich im Zweifel nicht selbst einen Abschlepper beauftragen, wenn ich nicht ganz dringend mein Auto brauche.

      Andreas
    • Hallo,
      und in verkehrsberuhigten Bereichen herrscht Parkverbot!
      Hier darf man nur auf gekennzeichneten, farblich abgesetzten Flächen parken.
      Das scheinen viele nicht zu wissen oder ignorieren es einfach.
      Grüße,
      Quaxx!
      seit Oktober 2020 Mazda CX-5 Skyactiv 194 AWD mit Wandlerautomatik; vorher 2017er Yeti Outdoor Style -More Style- 1,2 DSG; Lavablau mit Panoramadach, davor 2011er 1,2 TSI DSG
    • So ist es. Ich wohne selber in so einer "Spielstraße" und sehe dort jeden Tag widerrechtlich parkende Fahrzeuge. Oft auswärtige die sich die in genügender Menge vorhandenen, aber kostenpflichtigen Parkplätze sparen wollen. Wenn allerdings ein dort spielendes Kind mit dem Ball oder Fahrrad an das widerlich abgestellte "heilige Blächle" kommt, ist das Geschrei groß. Gegenseitige Rücksicht sieht anders aus.
      Und nein, ich lasse sie nicht deswegen abschleppen oder rufe die Polizei.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Parken vor Hauseinfahrt bzw. abgesenktem Bordstein

      ein interessantes Thema, das bestimmt auch schon einige Foristen "getroffen" hat.
      letztendlich ist es für den Autofahrer verwirrend, wenn nicht mal innerhalb einer Stadt eine einheitliche Rechtsauffassung besteht und die einzelnen OA's nach Gutdünken sanktionieren.
      tagesspiegel.de/berlin/bezirke…seinfahrten/26996914.html
      Wie sind Eure Erfahrungen mit diesem Parkproblem?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      Wie sind Eure Erfahrungen mit diesem Parkproblem?
      Ich finde es gut, dass im Bereich abgesenkter Bordsteine vor Einfahrten nicht geparkt werden darf. Unabhängig davon, ob sie noch als Einfahrt genutzt werden stellen sie für Rollifahrer (zu denen ich lange gehört habe und vielleicht auch irgendwann wieder gehören werde) oft die einzige Möglichkeit dar, ohne fremde Hilfe die Strasse zu queren!
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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