Abgasskandal geklagt und gewonnen .

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Abgasskandal geklagt und gewonnen .

      Habe mal diesen Thread eröffnet.

      Weiß von @minoschdog und @Al_Bundy_66 und @Rolf das Sie alle erfolgreich geklagt haben. Wer fehlt noch :?:
      Lasst uns an Eurem Erfolg teilhaben .

      :HG:

      Vielleicht sollte man die Erfolgreichen hier mit kurzer oder längerer Geschichte zusammenfassen / bzw. hierher verschieben.

      Was meint Ihr ?
      :ja: Oder :no:

      ... und Dank an @floflo der uns alle immer top informiert.
      :danke:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig ()

    • Gewonnen oder Vergleich geshlossen ...

      das ist hier die Frage.
      In unserem Raum gibt es auch einige "Gewinner" (VW), die sich aber letztlich auf einen Vergleich eingelassen haben. Dieser beinhaltet dann die Verpflichtung künftig zur Sache Stillschweigen zu wahren.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • blacky-eti schrieb:

      das ist hier die Frage.
      In unserem Raum gibt es auch einige "Gewinner" (VW), die sich aber letztlich auf einen Vergleich eingelassen haben. Dieser beinhaltet dann die Verpflichtung künftig zur Sache Stillschweigen zu wahren.
      Man muss aber nur über die Details wie Summe usw. stillschweigen bewahren ob man "gewonnen" hat letztendlich nicht!

      Mehr Infos findet man übrigens bei: ru-law.de ( Die Kanzlei kann ich empf. ;) )
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Von den hiesigen "Gewinnern" (Vergleiche) hat sich jedenfalls gegenüber der Presse keiner mehr geäußert oder auf ein Interview eingelassen.
      Das lässt doch tiefe Schlüsse zu.

      Aber wir werden ja sehen, ob sich hier im Forum ein "Gewinner" zu Wort melden wird.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • blacky-eti schrieb:

      das ist hier die Frage.
      In unserem Raum gibt es auch einige "Gewinner" (VW), die sich aber letztlich auf einen Vergleich eingelassen haben. Dieser beinhaltet dann die Verpflichtung künftig zur Sache Stillschweigen zu wahren.
      ....... Vergleich geschlossen ist doch auch eine Aussage ohne das Stillschweigen zu brechen :?:
      3 “ zufriedene” gibt s ja schon ... siehe Beitrag 1
      Was sagt unser @floflo dazu :?:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Lisaknurrig schrieb:

      ....... Vergleich geschlossen ist doch auch eine Aussage ohne das Stillschweigen zu brechen
      3 “ zufriedene” gibt s ja schon ... siehe Beitrag 1
      Das Stillschweigen, das VW in allen Vergleichen zur Bedingung macht, betrifft nicht die Grundaussage, dass man sich in einem Vergleich geeinigt hat. Es betrifft lediglich die konkreten Inhalte des Vergleichs. Man darf also zum Besten geben, dass man einen guten Vergleich geschlossen hat, darf jedoch z.B. nicht sagen, zu welchem Preis das Fahrzeug zurückgenommen wurde oder wie hoch eine von VW gezahlte Entschädigung ist. Die Verschwiegenheitspflicht läuft allerdings dann ins Leere, wenn der Vergleich in einer Gerichtsverhandlung geschlossen und protokolliert wurde, weil diese Verhandlungen in aller Regel öffentlich sind, so dass auch unbeteiligte Dritte vom Inhalt eines Vergleichs Kenntnis erlangen können, die natürlich keiner Schweigepflicht unterliegen.

      Andreas
    • BernhardJ schrieb:

      Ja, ja, frag' mal bitte den Andreas @floflo , wie lange er ohne Update durchgehalten hat und wie viel Zeit und Nerven ihn das schließlich für nix und wieder nix gekostet hat...
      Es stimmt, ich habe lange durchgehalten und am Ende sah ich mich veranlasst, doch das Update aufzuspielen. Bereut habe ich meine Gegenwehr aber nie. Das hat mich zwar viel Zeit, aber keine Nerven gekostet. Im Gegenteil hatte ich durchaus Spaß an der Auseinandersetzung mit Behörden und HU-Prüforganisationen.

      Zunächst hatte die Zulassungsstelle versucht, meinen Yeti stillzulegen. Dagegen habe ich mich erfolgreich gewehrt, auch ohne, dass ich die Gerichte bemühen musste. In sechs weiteren mir bekanntgewordenen Fällen von Forumsmitgliedern ging das leider nicht ohne Anrufung der Gerichte. In drei Fällen davon waren die Foristen erfolgreich. In zwei weiteren Fällen stehen die Entscheidungen noch aus und in einem Fall hat der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen, da er sich wegen des Ablaufs der HU gezwungen sah, das Update aufzuspielen.

      Sich gegen die Feststellung eines erheblichen Mangels bei der HU bei Fehlen des Updates zu wehren, ist auch deutlich schwieriger als gegen eine Betriebsuntersagung vorzugehen, zumal Gerichtsverfahren lange dauern können und man in dieser Zeit dann ohne gültige Plakette herumfahren muss. Dennoch haben es bisher fünf "Updateverweigerer" aus dem Forum geschafft, die begehrte Plakette auch ohne das Update zu erhalten, auch wenn das teilweise mit großem Aufwand verbunden war. Auch ich war grundsätzlich gewillt, den Rechtsweg einzuschlagen und gegen die Versagung der HU-Plakette gerichtlich vorzugehen. Leider lief die Sache außerordentlich blöd, da ich meine HU nicht vom bekannt strengen TÜV machen ließ sondern von der GTÜ, von der ich mir mehr Chancen versprach, die Plakette auch ohne das Update zu bekommen. Das war jedoch ein Fehler, denn, was ich bis dahin nicht wusste, ist nur der TÜV verpflichtet, HU-Abnahmen durchzuführen. Die anderen Organisationen dürfen das, müssen es jedoch nicht. Das hat sich der Prüfer bzw. die GTÜ zu nutze gemacht, indem man nach der Feststellung, dass das Update fehlt und meiner anschließenden Gegenwehr, sich wegen Rechtsunsicherheit weigerte, mir überhaupt ein Prüfprotokoll auszustellen. Zwar hat man von mir für die HU-Abnahme auch kein Geld verlangt, aber eben auch kein Protokoll ausgestellt, gegen das ich hätte klagen können. Mehrfacher anschließender Schriftverkehr mit der GTÜ führte dann auch nicht zu gewünschten Ergebnis. Man gab mir zwar durchaus recht, war jedoch nicht bereit, die Verantwortung für ein entsprechendes Prüfprotokoll zu übernehmen und auch nicht, sich verklagen zu lassen, wenn man das Fehlen des Updates als erheblichen Mangel bewertet.

      Nachdem dann zu allem Unglück auch noch ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde bei einer Routinekontrolle von Parkscheinen feststellte, dass meine HU längst abgelaufen sei, er zwar auf ein Knöllchen verzichtete aber dennoch meinte, dass ich das in Ordnung bringen müsste, und mein Yeti dann aus einem ganz anderen Grund in die Werkstatt musste, habe ich das Update dann doch aufspielen lassen und damit dann auch die Plakette bekommen. Dumm gelaufen, wie man so schön sagt. Ich hätte gerne geklagt. Mit dem Update habe ich bisher zum Glück keine Probleme, was natürlich noch kommen kann. Die von vielen anderen in Foren beschriebenen Auswirkungen, wie z.B. höherer Verbrauch oder unruhiger und/oder lauterer Motorlauf konnte ich nach Aufspielen des Update bisher nicht feststellen.

      Andreas
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