Gebrauchtwagen-Garantie sinn-/wertlos?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Gebrauchtwagen-Garantie sinn-/wertlos?

      wenn Richter urteilen ohne Sachverstand bzw. Sachverständige:
      vau-max.de/magazin/vau-max-ins…-gericht-verschleiss.4998

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • ... schlimmer noch ...

      wenn "Geiz ist Geil" Käufer nach 10 Jahren & 200.000 Km
      versuchen, den eigentlichen Schrott rundum versilbern zu lassen ... X(

      ... nur noch Nepper / Schlepper / Bauernfänger, genannt Egoisten....
      das sind die gleichen, die an der Supermarkttheke sich satt"fressen".

      ... da könnt ich gar nicht soviel essen, wie es mir hochkommt ... <X

      ... so, das musste mal raus :!:
      Gehabt Euch :D ..... heiter
    • Samoht schrieb:

      ... so, das musste mal raus
      ja ok, wenn's dir dann besser geht; ABER, was hat hier dein Statement mit dem Problem zu tun???
      lies' mal den Artikel und verstehe den Sachverhalt!
      nach deiner Sichtweise hätte der Autohändler nicht nur "Schrott" verkauft, sondern den Käufer mit der wertlosen Gebrauchtwagen-Garantie auch noch zusätzlich über den Tisch gezogen

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • als ahnungsloser Käufer kann man aber davon ausgehen, dass eine rechtsgültige Gebrauchtwagen-Versicherung nicht nachträglich durch ein Gericht entwertet wird, oder sehe ich das grundsätzlich falsch?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • bussgeldkatalog.org/gebrauchtwagengarantie/

      Zitat Bußgeldkatalog: Gleichwohl müssen in der Gebrauchtwagengarantie vom Anbieter keine Reparaturkosten enthalten sein. Welche Kosten voll oder teilweise abgedeckt sind, oder wie hoch die Selbstbeteiligung an der Reparatur ist, steht in den Garantiebedingungen. Die Bedingungen sind vor dem Autokauf durchzulesen und enthalten auch Informationen darüber, wie lange bei dem Gebrauchtwagen die Gewährleistung gilt oder welche Pflichten an diese geknüpft sind. Es kann also sein, dass trotz Gebrauchtwagengarantie weitere Kosten für Sie anfallen.
    • yyeettii schrieb:

      wenn Richter urteilen ohne Sachverstand bzw. Sachverständige:
      vau-max.de/magazin/vau-max-ins…-gericht-verschleiss.4998
      Ich finde eigentlich nicht, dass die Richter ohne "Sachverstand" geurteilt haben :pray .
      Der Beitrag von @samoth trift es m.E. ganz gut :) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Ein 10 Jahre altes Auto mit 200.000 gelaufenen km kaufen und sich dann wundern, dass es Reparaturen gibt. Nicht zu glauben. Dann noch vor Gericht gehen und den Richter für unfähig halten. So einfach ist das.
      Die hätten sich mal vor dem Kauf einen Fachmann nehmen sollen.

      Letztendlich ist das aber wieder nur eine hübsche Geschichte für die dafür typische Presse.

      A.C.
    • yyeettii schrieb:

      als ahnungsloser Käufer kann man aber davon ausgehen, dass eine rechtsgültige Gebrauchtwagen-Versicherung nicht nachträglich durch ein Gericht entwertet wird, oder sehe ich das grundsätzlich falsch?
      Zunächst einmal ist die eingangs zitierte Meldung über drei Jahre alt und Fundstellen bzw. Aktenzeichen der Entscheidungen fehlen auch, so dass man mit solchen Presseberichten vorsichtig sein muss. Ich habe die Entscheidungen jedenfalls nicht gefunden. Wenn die Angaben in dem Bericht stimmen, ging es primär wohl auch eher um Rechte aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Solche Rechte sind ohnehin nur dann begründet, wenn der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorlag, wobei die Beweislast, dass dies nicht so war, in den ersten sechs Monaten beim (gewerblichen) Verkäufer liegt. Diese Rechte hat das Gericht jetzt offenbar bei Fahrzeugen mit sehr hoher Km-Leistung eingeschränkt, wobei nicht ganz deutlich wird, wann genau Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Vermutlich sind vor allem Verschleißteile gemeint. Jedenfalls darf man aus der Meldung nicht schließen, dass die Sachmängelhaftung grundsätzlich bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung nicht mehr gilt.

      Das gilt auch für Garantieansprüche. Solche Ansprüche können durch Gerichte natürlich nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Fahrzeug schon sehr alt ist. Wohl aber bestimmt sich der Umfang von Garantieansprüchen natürlich durch die jeweils vereinbarten Garantiebedingungen, und darin werden die Rechte häufig stark eingeschränkt. So lag es wohl auch in dem Fall des LG Bückeburg. Voraussetzung für Ansprüche war hier, dass das Fahrzeug "scheckheftgepflegt" ist, was offenbar nicht der Fall war, so dass sämtliche Garantieansprüche entfielen. Wie gesagt darf man daraus aber jetzt nicht schließen, dass man bei einer von einem gewerblichen Händler erworbenen alte Kiste völlig rechtlos ist, wenn Mängel auftreten. Die Garantiebedingungen sollte man sich aber schon vorher einmal durchlesen.

      Andreas
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