floflo schrieb:
Verboten ist es in der Türkei und sicherlich auch noch in einigen anderen Ländern. In Deutschland darf man dagegen Aufnahmen von Polizeistationen anfertigen so viel man will. Etwas anderes ist es, diese Aufnahmen zu veröffentlichen. Das kann im Einzelfall untersagt sein. Auch die Veröffentlichung ist erlaubt, wenn die Polizeistation Gegenstand eines Panoramabildes ist, auf dem auch noch viele andere Gebäude zu sehen.nate-nate schrieb:
Es ist grundsätzlich verboten, eine Polizeistation zu fotografieren.
Ein Fotografierverbot gibt es nur bei militärischen Anlagen. Das gilt aber auch nur dann, wenn durch das Anfertigen der Fotos die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet ist, was meist nicht der Fall sein dürfte. Greift das Verbot allerdings, stellt das sogar einen Straftatbestand dar.
Andreas
row-dy schrieb:
Ganz so ist es nun doch nicht, dagegen steht das Urheberrecht. Auf die Panoramafreiheit kann man sich jedenfalls dann nicht berufen, wenn ausschließlich ein Gebäude aufgenommen wird. Unabhängig davon ob in dem Gebäude eine Polizeistation ist oder nicht.
§ 59 UrhG Werke an öffentlichen Plätzen
Käfer62 schrieb:
Achtung OT !Es geht doch hier um "Öffentliche Gebäude", die dürfen selbstverständlich fotografiert werden!row-dy schrieb:
Unabhängig davon ob in dem Gebäude eine Polizeistation ist oder nicht.
Oder was ist hier falsch??
Da geht es um "Kunst in der Öffentlichkeit"!row-dy schrieb:
§ 59 UrhG Werke an öffentlichen Plätzen
Grüße
Bernd
floflo schrieb:
Ja, aber nur dann, wenn es sich bei der Polizeistation um ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk handelt. Kennst du so eine Kunstpolizeistation?
row-dy schrieb:
Ihr habt gut lachen, ich hätte den Hinweis auf das Urheberrecht hier nicht gepostet, wenn ich nicht schon mal davon betroffen gewesen wäre.
Da stand so ein futuristischer Bürobau der musste unbedingt in meine Fotosammlung. Leider habe ich dieses Bild dann auch in meiner Galerie veröffentlicht. Nach gar nicht langer Zeit bekam ich die höfliche Aufforderung doch freundlicher Weise an den Urheber (Architekt des Gebäudes) eine Vergütung zu überweisen. Da wir ja keinen Vertrag hatten haben wir uns auf 10 € als angemessen geeinigt.
Die meisten Urheberrechtsverletzungen werden übrigens durch die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos gemacht. Wenn du z.B. im Thread "Wo war ich" ein von dir selbst aufgenommenes Foto einstellst, und ich veröffentliche diese Foto dann ohne deine Einwilligung auf meiner Homepage (wenn ich eine hätte), dann stellt das eine Urheberrechtsverletzung dar, für die du mich ordentlich zur Kasse bitten könntest. Ein kleiner Tipp: Wem so etwas passiert, sollte sich am besten mit seiner Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen, da solche Urheberrechtsverletzungen häufig von der Haftpflichtversicherung getragen werden.
Andreas