TÜV OHNE UPDATE

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • " Mein Schreiben an den TÜV Rheinland vom15.06.20" Bitte,könnten Sie mir das Schreiben vomVerkehrsministerium NRW zukommen zu lassen ? "Antwort vom TÜVda es sich um Behördeninterne schreiben handelt, darf ich Ihnen diese nicht zur Verfügung stellen!Vielen Dank für Ihr Verständnis. <X
    • Aus deren Sicht elegant gelöst... Jedoch irgendwie trotzdem arm. Ich frage mich die ganze Zeit, warum Behörden so eine schwierige Fehlerkultur haben. Es geht doch nicht um Persönliches, oder kann ich mich nicht genügend in Behörden hineinversetzen?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Es gibt leider schlechte Nachrichten. In zwei unabhängig voneinander bei verschiedenen Verwaltungsgerichten geführten Eilverfahren, haben die Gerichte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Interessant ist, dass die Gerichte die Ablehnung ganz unterschiedlich begründet haben, wobei beide Begründungen m.E. sehr fragwürdig und angreifbar sind. Man hat den Eindruck, dass die Gerichte in jedem Fall vermeiden wollten, dass für Fahrzeuge von Skoda etwas anderes gilt als für Fahrzeuge von VW, obwohl für Skoda weder die Typgenehmigung geändert, noch, anders als bei VW, ein förmliche Rückruf angeordnet wurde. Aber was nicht sein darf, das wohl auch nicht sein kann.

      Beide Entscheidungen sind inzwischen rechtskräftig. Ein Beschwerdeverfahren hätte sich aufgrund des damit verbundenen Anwaltszwangs und folglich hoher Verfahrenskosten nicht gelohnt bzw. wäre mit einem zu hohen Kostenrisiko verbunden gewesen. Mit der Ablehnung ist dennoch keine endgültige Entscheidung gefallen, da die parallel dazu geführten Hauptverfahren noch anhängig sind. Die ablehnenden Beschlüsse haben so gesehen auch etwas Gutes, weil sie neue Erkenntnisse bringen, die man in die Strategie in den Hauptverfahren und ggf. auch zukünftigen Eilverfahren mit einbringen und so versuchen kann, die Gründe zu entkräften. Da sehe ich durchaus noch gute Möglichkeiten, was natürlich nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die Ergebnisse in den beiden Eilverfahren jetzt erst einmal eine schmerzliche Niederlage darstellen.

      Das Verrückte an den VG-Entscheidungen ist, dass trotz aller Unterschiedlichkeit der Begründungen nach beiden Begründungen die HU-Plakette bei Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht zugeteilt werden dürfte, ganz gleich, ob es überhaupt ein Update gibt. Da man inzwischen aber bei fast allen Euro-5-Diesel-Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat, müssten im Prinzip viele Millionen Fahrzeuge fast aller Hersteller aus dem Verkehr gezogen werde, was aber wohl niemand will. Dann wäre es aber pure Willkür, wenn bei gleicher Sach- und Rechtslage Fahrzeuge von Skoda die Plakette nicht erhalten, die von Fiat z.B. sie aber bekommen, obwohl auch für diese Fahrzeuge unerlaubte Abschalteinrichtungen festgestellt wurden. Das könnte noch richtig spannend werden.

      Ich selbst muss in diesem Monat zur HU und hoffe, dass der Yeti bis auf das fehlende Update mangelfrei ist. Es ist kaum davon auszugehen, dass ich die Plakette auch ohne das Update erhalte. Trotz der Niederlagen bei den beiden o.a. Verfahren habe ich mich entschieden, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, weshalb ich gegen die Versagung der Plakette ebenfalls einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei dem für mich zuständigen VG stellen werde und hoffe, das Gericht überzeugen zu können. Insoweit sind für mich trotz aller Enttäuschung über das Ergebnis der beiden Verfahren auch die Niederlagen hilfreich.

      Andreas
    • Ich hoffe ich bin hiermit richtig :daserste.de/information/wirtsc…le-abgase-diesel-100.html

      gilt das nicht auch für denn Yety "Fiat erhielt seine Typgenehmigung von der italienischen Typgenehmigungsbehörde. Im europäischen Typgenehmigungsrecht sind erteilte Typgenehmigungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von den anderen Mitgliedsstaaten und Typgenehmigungsbehörden anzuerkennen."

      wegen TÜV OHNE UPDATE - muß nächstes Jahr wieder hin und möchte dann kein update machen müssen

      Friedhelm
    • Bär schrieb:

      Im europäischen Typgenehmigungsrecht sind erteilte Typgenehmigungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von den anderen Mitgliedsstaaten und Typgenehmigungsbehörden anzuerkennen."
      Ja, das ist absolut richtig!
      Aber was ist mit einer Typengenehmigungen, die Aufgrund z.B. einer Abschalt-Elektronik, wie beim EA 189, dann angeblich erlischt?
      Das ist die große Frage, an der schon Gerichte die "Zähne ausgebissen" haben! :huh:


      Grüße
      Bernd
      ........


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