TÜV OHNE UPDATE

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Nur, daß der "erhebliche Mangel" juristisch sehr fragwürdig ist und im Falle eines möglichen Unfalls der Nachweis, daß ursächlich ein durch eine nicht durchgeführte Hauptuntersuchung mit dem verbundenen Nichtentdecken eines offensichtlichen Fehlers mitverantwortlich für den Unfall sein könnte, nicht mehr so leicht sein dürfte, wenn man wenigstens ein Prüfbericht mit nur diesem Mangel hat, dem man mit Sicherheit eine unmittelbare Verkehrsgefährdung absprechen kann...
      Meinste nich?

      Nur zur Klarstellung: Darüber hinaus bin ich wirklich Fan von der HU, wenn diese ausschließlich und allumfassend relevante Mängel erkennt und gebe hierfür gern Geld aus.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Hallöchen,
      so habe ich es auf Anraten von floflo gemacht.
      Mein TÜV war aber eh schon abgelaufen. Ich bin einen Monat später zur Prüfstelle gefahren.
      Die meinten dort, ich sollte doch erst das Update aufspielen lassen und dann erst wieder kommen.
      Das wollte ich aber nicht, um sicherstellen zu können, dass der Yeti sonst mängelfrei ist.
      Und so war es dann auch. Alles perfekt. Nur kein Update. Also keine Plakette (schwerer Mangel).
      Dass wir weiter mit dem Yeti fahren können, ohne Probleme zu bekommen, habe ich dahingehend mit der Versicherung abgeklärt, ob weiterhin Versicherungsschutz besteht.
      Wenn das Fahrzug ansonsten keine Mängel hat, besteht Versicherungsschutz. Das habe ich mir schriftlich geben lassen. Die TÜV-Bescheinigung liegt im Auto. Auch das Schreiben der Versicherung.
      Ebenso die Klage gegen den TÜV. Auch die Klage gegen die Zulassungsstelle.
      Und das Schreiben vom TÜV-Rheinland, bei dem an einem Fahrzeug kein erheblicher Mangel festgestellt und eine Plakette trotz fehlendem Update erteilt wurde und wird.
      Somit wird bedingt eine aufschiebende Wirkung attestiert. Und es uns gegenüber der Polizei ein Alibi verschaffen sollte.
      Alles auf Anraten von floflo.
      Corona spielt hier auch noch eine kleine aufschiebende Rolle.
      Ab Juli beginnt nun der achte Monat ohne gültige Plakette. Jetzt bekommen wir ein ungutes Gefühl.
      Wir möchten jetzt nicht mehr mit dem Yeti fahren. Dürfte zwar theoretisch möglich sein, aber unnötigen Ärger möchten wir vermeiden.
      Daher hat uns floflo ein weiteres Schreiben für den TÜV aufgesetzt, welches gestern raus ist.
      Die müssen uns innerhalb einer Woche antworten.
      Auf unser erstes Schreiben, welches auch von floflo verfasst wurde, hat man fast drei Wochen nicht reagiert.
      Angekommen ist es, das habe ich erfragt. Man ist in hellem Aufruhr, muss aber zur Erteilung einer Plakette erst das OK von übergeordneter Stelle, also TÜV-Süd bekommen.
      Auch dort ist man in heller Aufregung.
      Wir werden sehen, wie jetzt vom TÜV reagiert wird.
      Leider scheint es mit dem TÜV-Rheinland ja nicht optimal zu laufen.
      Das wäre die letzte offene Option gewesen. Jetzt warten wir ab, wie vom TÜV-Süd entschieden wird.
      Wenn es von dort keine Plakette gibt, werden wir versuchen, von einer Prüfstelle des TÜV-Rheinland eine Plakette zu bekommen. Immer nur mit vorheriger Zusage.
      Ich werde wieder berichten, wenn es etwas Neues zu berichten gibt.
      Die Klimaanlage geht übrigens noch.
      Ich verbleibe wie immer mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate
    • nate-nate schrieb:

      ....
      Wir möchten jetzt nicht mehr mit dem Yeti fahren.
      ....
      Auch dort ist man in heller Aufregung.
      ....
      Moin Nate-Nate,
      für mich klingt es nach einer komfortablen und aushaltbaren Lage, vor allem bei dem Rüstzeug. Die Abklärung mit der Versicherung hätte ich jetzt noch nicht eimnal in Betracht gezogen. Du kannst doch jetzt schon mit sportlichen Ehrgeiz einer Konfrontation, egal welcher, gelassen entgegenblicken und fröhlich weiter Yeti fahren.
      Ich hoffe nur, die helle Aufregung gibt es wirklich beim TüV und es führt auch zu entsprechenden Ergebnissen, ohne daß sie sich hinter Corona verstecken.
      Ich wünsche Dir viel Glück und Standhaftigkeit!
      Grüße von der Förde, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Antwort für Fördegleiter

      Hallöchen,
      fahren mit dem Yeti ist so eine Sache. Meine Gattin ist da ein bisschen ängstlich.
      Wir haben hier im Umland einen Ruf zu verlieren. Und mehrere Leute haben uns schon auf den abgelaufen TÜV aufmerksam gemacht. Die Polizei war allerdings noch nicht dabei.
      Wir müssen beruflich auch zu Unfällen, Bränden usw. Und da ist auch immer die Polizei vor Ort.
      Es könnte da lange Diskussionen geben. Eventuell könnte es auch Punkte in Flensburg geben. Eine gültige Plakette können wir ja leider nicht vorweisen.
      Und das Landratsamt gibt auch keine Ruhe. Heute ist erneut ein Brief von dort bei uns angekommen.
      Die haben jetzt schon den zweiten Brief ans Gericht geschickt und wollen unbedingt unseren Yeti zwangsstilllegen. floflo hat alle deren Argumente hervorragend ausgehebelt. Die erfinden aber immer wieder neue Dummheiten. Ein Graus ist das. floflo weiß darum Bescheid und wird weiter Kontra geben. Gut, dass er Unterstützung zugesagt hat. Da wo wir jetzt stehen, wären wir ohne ihn niemals hin gekommen. Da fehlt kolossal der Hintergrund.
      Ach, und der TÜV ist tatsächlich in Aufregung. Wir kennen einen vor Ort. Ob dies auch zu dem erhofften Ergebnis führt, können wir nicht sagen. Aber so einen Querulanten wie mich hatten die noch nicht. Und jetzt ist bei denen guter Rat eben teuer. Wie kommt man aus der Situation nur heraus, ohne sein Gesicht zu verlieren. Na ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
      Ich werde, wie versprochen, berichten. Und solange Andreas an meiner Seite steht, auch nicht aufgeben.
      Ich verbleibe wie immer mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate
    • Halt die Ohren steif!

      Tja, es scheint leider schon eine steife Briese zu sein, die Dir entgegen bläst. Ich glaube übrigens nicht, daß es den TüV-lern um das Verlieren ihres Gesichts geht. Die wollen einfach nichts falsch machen und kommen so schnell auch nicht an die Wahrheit 'ran. Zu verlieren haben sie höchstens ihre Approbation. Interessant ist allerdings auch das Engagement Deines Landrats. Hat der nichts Besseres zu tun, als sich an Dir abzuarbeiten? :)
      Den guten Ruf dürften eher KBA, VW, HU-Prüforganisationen und Zulassungsstellen verlieren, wenn sie das nicht schon haben und nicht Ihr. Bei mir hast Du jedenfalls einen glänzenden Ruf.
      Für die Szenerie der Unfälle und Brände möchte ich meinen, daß gerade dann kaum einer sich die bunten HU-Aufkleber anschaut, auch wenn Du eventuell im Angesicht der Polizei gerade daran denkst. ;) Wurdest Du wirklich schon auf den abgelaufenen TüV angesprochen? Das scheinen ja sehr zuvorkommende Mitbürger in Öpfingen zu sein...
      Dir auch beste Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Nur, daß der "erhebliche Mangel" juristisch sehr fragwürdig ist und im Falle eines möglichen Unfalls der Nachweis, daß ursächlich ein durch eine nicht durchgeführte Hauptuntersuchung mit dem verbundenen Nichtentdecken eines offensichtlichen Fehlers mitverantwortlich für den Unfall sein könnte, nicht mehr so leicht sein dürfte, wenn man wenigstens ein Prüfbericht mit nur diesem Mangel hat, dem man mit Sicherheit eine unmittelbare Verkehrsgefährdung absprechen kann...
      Das Fehlen einer gültigen HU bedeutet nicht, dass einem bei einem Unfall eine Mitschuld angelastet werden kann. Der Ursachenzusammenhang zwischen festgestelltem Mangel und Unfall muss stets nachgewiesen werden. Das HU-Protokoll reicht hierfür nicht aus. Es ist allerdings hilfreich, wenn man über das Protokoll belegen kann, dass das Fahrzeug bis auf das fehlende Update mangelfrei ist.

      Im Übrigen ist die Einstufung als erheblicher Mangel nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar, so dass man sich auch nur schwer dagegen wehren kann. Im Fall von Skoda und tlw. auch Seat geht es aber gar nicht darum, ob die Abschalteinrichtung ein erheblicher Mangel ist, denn das ist gar nicht die Begründung hierfür, vielmehr wird der erhebliche Mangel damit begründet, dass das Fahrzeug nicht der durch Anordnung von Nebenbestimmungen geänderten Typgenehmigung entspricht. Da für Skoda und tlw. Seat aber die Typgenehmigung gar nicht geändert und im übrigen durch die Typgenehmigungsbehörde nicht einmal eine Rückrufaktion angeordnet wurde, trifft der von den HU-Prüforganisationen zugrunde gelegte Sachverhalt schon nicht zu. Warum die Prüforganisationen dennoch sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, die Plakette zuzuteilen, erschließt sich mir nicht. Ich denke, diese Form von zweierlei Recht, die es hier aber nun einmal gibt, ist nicht gewollt und man will Präzedenzfälle vermeiden. Das wird sich wahrscheinlich erst durch ein Gerichtsurteil ändern lassen.

      5L64L5 schrieb:

      rainer II schrieb:

      Ich habe mir einen neuen TV LG OLED 48 Zoll gekauft
      der genau so toll ist wie der Yeti, ich habe ihn in 65", habe ihn aber liefern lassen, obwohl er bestimmt noch in den Yeti gepasst hätte....
      Ein Bitte an alle Foristen: Wenn man etwas aus einem Beitrag zitiert, das so überhaupt nichts mit dem Thread-Thema zu tun hat und darauf antworten möchte, dann kopiert doch bitte das Zitat in den Thread in den es passt oder ggf. den Auffangthread für alle (Haustiere...) und antwortet dort. Danke!

      Andreas

      P.S.: Sehe gerade, dass während ich meinen Beitrag schrieb, einer der Moderatoren das bereits erledigt und die Beiträge verschoben hat. Danke! Meine Bitte bleibt trotzdem bestehen.
    • Hallo,war mal ein paar Tage an der Mosel und dann das mit FLOFLO!
      Dabei steht doch bei mir im TÜV-Untersuchungsbericht ,

      Schreiben vom Verkehrsminesterium NRW.
      Update nicht durgeführt, da aber hier eine Englische Typgenehmigung vorliegt für die es keinen Rückruf gibt. Ist ein erheblicher Mangel nicht zu geben.

      Könntet ihr nicht zum TÜV nach Wesel , ist ja nicht zu weit.
      Oder dort mal nachfragen?

      Friedhelm
    • Bär schrieb:

      Dabei steht doch bei mir im TÜV-Untersuchungsbericht ,

      Schreiben vom Verkehrsminesterium NRW.
      Update nicht durgeführt, da aber hier eine Englische Typgenehmigung vorliegt für die es keinen Rückruf gibt. Ist ein erheblicher Mangel nicht zu geben.
      Der TÜV Rheinland ist hier wohl generell zurückgerudert. Die Ursache vermute ich beim TÜV Süd, gegen den eine Klage anhängig ist, für deren Ausgang die Aussage des TÜV Rheinland natürlich sehr nachteilig ist. Man will wohl bis zu einer Gerichtsentscheidung eine einheitliche Linie haben. Für mich ist das ein ganz unmögliches, rechtbrechendes Verhalten, weshalb ich auch beim TÜV Rheinland interveniert habe und nicht bereit bin das hinzunehmen, zumal man dort ja scheinbar erkannt und sogar mit den maßgeblichen Behörden abgesprochen hat, dass die Begründung für die Einstufung als erheblicher Mangel auf Fahrzeuge von Skoda gar nicht zutrifft. In einer ersten Stellungnahme, die ich vom TÜV Rheinland erhalten habe, geht man darauf mit keinem Wort ein sondern zitiert eine Entscheidung des HessVGH, die dem Verfasser der ersten E-Mail wohl nicht bekannt gewesen sein müsste. Dabei bestätigt diese Entscheidung gerade die von mir vertretene Ansicht, dass die Begründung für den erheblichen Mangel die fehlende Übereinstimmung mit der vom KBA geänderten Typgenehmigung ist, ein Tatbestand, der auf Skoda nicht zutrifft, da das KBA hierfür nicht zuständig ist und die zuständige britische Behörde nachweislich weder eine Änderung der Typgenehmigung vorgenommen noch einen förmlichen Rückruf angeordnet. Entweder versucht der TÜV Rheinland einen für total blöd zu verkaufen oder er ist es selber. Ich bleibe jedenfalls am Ball und habe dem TÜV Rheinland auch bereits die passende Antwort zukommen lassen. Mal sehen, wie er jetzt reagiert. Ich werde berichten.

      Andreas
    • Mein Schreiben an den TÜV Rheinland vom15.06.20

      " Bitte,könnten Sie mir das Schreiben vom
      Verkehrsministerium NRW zukommen zu lassen ?

      keine Antwort, haben wohl eine Maulschelle bekommen <X

      Friedhelm
    • Bär schrieb:

      Mein Schreiben an den TÜV Rheinland vom15.06.20

      " Bitte,könnten Sie mir das Schreiben vom
      Verkehrsministerium NRW zukommen zu lassen ?

      keine Antwort, haben wohl eine Maulschelle bekommen <X

      Friedhelm
      Och, da könnte man als Steuerzahler eventuell auf die Idee kommen, als direkt Betroffener auch direkt im Verkehrsministerium den betreffenden Schriftwechsel in Kopie zu bekommen? Was meinst Du? ^^
      Das der TüV seine Post von Dritten nicht weiter verteilt, kann ich verstehen.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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