TÜV OHNE UPDATE

    • [ sonstiges ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • @nate-nate

      Die files gibt es zum Beispiel auf den Erwin flash disks, diese files kann man mit vcp auf die Steuergeräte flashen.

      Da die Varianten zahlreich sind, muss man schon genau wissen was man drin hatte. Dazu kann ein alter Auszug von VCDS Scan oder ähnlich helfen, da wird die Software immer mit aufgelistet.

      • Dann ganz einfach aus der flash disk diesen Stand wählen und mit vcp wieder aufspielen.
      Steuergeräte flashen ist so eine Sache, wenn es schief geht wird es sehr teuer. Vom Hersteller nicht vorgesehen also muss man es beim Verkauf mit angeben.
    • Servus,

      .....ich habe ja jetzt das "UPDATE" erzwungener Maßen drauf und bisher noch keine Probleme beim Fahren u. Kundendienst.
      Ich verbrauche z.Zt. 6,64 l .

      :evil: Das Rumhampeln mit der Zulassungsstelle war genug ! :evil:

      Ich möchte keine Probleme !!! :D

      :thumbsup: ein so schönes Auto einfach nur fahren ! :thumbsup:
    • SQ5 schrieb:

      Da die Varianten zahlreich sind, muss man schon genau wissen was man drin hatte. Dazu kann ein alter Auszug von VCDS Scan oder ähnlich helfen, da wird die Software immer mit aufgelistet.
      Der alte SW-Stand lässt sich evtl. auch über einen Screenshot der VAG DPF App rekonstruieren

      skoda-suv-forum.de/forum/index…d2a8184eab75112617b3a85c7

      oder wie gesagt über einen alten VCDS-Scan

      skoda-suv-forum.de/forum/index…d2a8184eab75112617b3a85c7

      Die Upgedateten haben m.W da eine 4stellige Zahl > 99xx
      Irgendwo hier gab es einen Liste mit SW-Ständen "vorher:nachher"
    • nate-nate schrieb:

      Update wieder löschen?
      Diese Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Du hast auf deinem Yeti das Update doch gar nicht und wirst auch auch nicht aufspielen lassen müssen. Was willst du dann löschen? Wenn es mal drauf ist, wird es sich legal nicht mehr löschen lassen und wenn du es illegal löschen lässt, kannst du in Teufels Küche kommen, wenn das herauskommt.

      Das gilt noch mehr für deinen Tiguan, bei dem du das Update hast aufspielen lassen und bei dem es auch verpflichtend ist. Wenn du es dort löschen lässt, verlierst du deine Betriebserlaubnis mit allen Folgen die damit verknüpft sind, wie z.B. Verlust des Versicherungsschutzes im Innenverhältnis. Also vergiss diese Gedanken am besten schnell wieder.

      Andreas
    • Das Update ist weiterhin Pflicht. Das hat überhaupt nichts mit dem „Hinderniss“ TÜV zu tun. Es könnte also durchaus sein, dass die Kfz-Stellen weiterhin nötigen.

      Allerdings ist der Drops für Behörden so gut wie gelutscht. Gut 99% sind abgearbeitet. Die restlichen schenkt man sich, da der Aufwand zu groß ist. Also, „lasst die letzten doch, das erledigt sich in den nächsten Jahren ohnehin von selbst ........“

      Die riesigen orakelten Probleme (VBM) sind nicht eingetreten.

      Neulich traf ich einen Golfspieler, der sagte, dass er nicht eine Minute damit vergeudet habe, da spiele er doch lieber Golf, anstatt sich damit zu belasten. Fährt und gut ist!

      R.S.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Die riesigen orakelten Probleme (VBM) sind nicht eingetreten.
      Wenn man riesig auf Stückzahlen begrenzt mag das vielleicht stimmen, setzt man riesig aber für erhebliche Motorprobleme so gab es doch einige die anschließend Probleme bekamen. Das meiste wurde zwar auf 100% Kulanz getauscht, jedoch war liegenbleiben und abschleppen sowie Werkstattaufenthalt sehr ärgerlich.


      floflo schrieb:

      Wenn es mal drauf ist, wird es sich legal nicht mehr löschen lassen und wenn du es illegal löschen lässt
      Wenn die Anordnung der Behörden doch auf eine Nebenbestimmung der Typgenehmigungsbehörden beruht, die ja von der Behörde in GB für den Yeti nie bestimmt war, handelt es sich nach meiner Ansicht um eine Software die nicht durch die typgenehmigungsbehörde in GB abgesegnet ist! Damit wäre sie ja nicht legal drauf und man würde dann einen legalen Zustand wieder herstellen.
    • Zumindest wäre die originale Version ebenso legal wie die mit Update.
      Vermutlich wäre es keine schlechte Idee, die Zulassungsstelle zu informieren, dass man den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt, weil Motorprobleme aufgetreten sind, und auf die "neuen" Erkenntnisse zur Rechtslage hinweisen.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • SQ5 schrieb:

      Wenn die Anordnung der Behörden doch auf eine Nebenbestimmung der Typgenehmigungsbehörden beruht, die ja von der Behörde in GB für den Yeti nie bestimmt war, handelt es sich nach meiner Ansicht um eine Software die nicht durch die typgenehmigungsbehörde in GB abgesegnet ist! Damit wäre sie ja nicht legal drauf und man würde dann einen legalen Zustand wieder herstellen.
      Da irrst du dich. Die britische Behörde hat zwar keine Änderung der Typgenehmigung vorgenommen und auch das Entfernen der Schummelsoftware nicht förmlich angeordnet, sie hat das Update aber ausdrücklich genehmigt und damit zugelassen. Das ist vergleichbar mit einem Tuning, das in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird oder für das es eine ABE gibt.

      Andreas
    • Antwort für Andreas

      Hallo Andreas.
      Es ging darum, ob das Update für Fahrzeuge von Skoda grundsätzlich hinfällig wäre und alle die, die schon ein Update erhalten haben, dieses wieder löschen und die alte Software aufspielen könnten. Dazu könnte eventuell die Software von Fahrzeugen, die noch kein Update erhalten haben, verwendet werden. Ich hätte dazu gerne meine Software zur Verfügung gestellt. Wenn es möglich gewesen wäre. Dies wird nicht funktionieren, da es vermutlich zu viele verschiedene Variationen gibt. SQ5 hat ja schon geantwortet und es gut erläutert. Mir fehlte dazu der Hintergrund. Der Tiguan behält auch sein Update. Der kommt eh weg. Wir sind überhaupt nicht mehr zufrieden mit dem Tiguan seit dem Update.
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • SQ5 schrieb:


      • Dann ganz einfach aus der flash disk diesen Stand wählen und mit vcp wieder aufspielen.
      Steuergeräte flashen ist so eine Sache, wenn es schief geht wird es sehr teuer. Vom Hersteller nicht vorgesehen also muss man es beim Verkauf mit angeben.
      Moin SQ5,
      wird denn im System mitgeplottet, wann, wie und wie oft geflasht wurde? Und sind wirklich Flashprobleme mehr als sehr selten nach Deinem Wissen zu erwarten? Das dies von Dienstleistern nicht verantwortet werden mag, ist ja klar...
      Für mich stellt technisch wie rechtlich das Rück-Update einen vergleichbaren Vorgang dar, als wenn man von irgend einer irren, aber zugelassenen Reifengröße wieder auf die auch zugelassene vernünftige Werksgröße zurückrüstet. KM-Stand und so weiter sollten natürlich dabei unangetastet sein ;) . Tatsächlich wäre ich derzeit nicht betroffen, aber mich interessiert es für die anderen hier.
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Und sind wirklich Flashprobleme mehr als sehr selten nach Deinem Wissen zu erwarten?
      Mit originaler VAG Soft und Hardware weniger. Mit einem Standart PC schon eher. Wenn der Flashvorgang in irgendeiner Weise gestört wird, kann es zum Abbruch jeglicher Kommunikation mit dem Speicher kommen. Nicht weiter schlimm wenn man es fürn 1 oder 200 € austauschen kann (wie z.B ein PC Mainboard).

      Das Problem ist einmal die teure Hardware und die teure Einrichtung der neuen. WFS anlernen geht dann nur Online beim VAG Servicepartner.

      In den meisten Fällen geht es meistens gut. Wenn jedoch nicht, plant genug Komplikationen ein.

      Ich selber gehe ans flashen der MSG nicht ran, Bekannte machen das und haben ab und an Probleme. Mitzählen tut da keiner.

      Ist wie beim flashen der rns 510 Geräte, funktioniert meistens aber eben nicht immer ;)


      Wenn die Klospülung funktioniert, gehen wir da auch nach Jahren nicht bei ;)
    • Fördegleiter schrieb:

      Für mich stellt technisch wie rechtlich das Rück-Update einen vergleichbaren Vorgang dar, als wenn man von irgend einer irren, aber zugelassenen Reifengröße wieder auf die auch zugelassene vernünftige Werksgröße zurückrüstet.
      Bezogen auf Skoda magst du da recht haben, dann jedenfalls, wenn sich der ursprüngliche Zustand nach dem Rück-Update auch wieder auslesen lässt, also nicht so getan wird, als sei das Update noch drauf. Bezogen auf Fahrzeuge, für die das KBA Nebenbestimmungen zur Typgenhmigung angeordnet hat, führt das Rück-Update allerdings zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer bei einem Skoda das Update zurücksetzen will, sollte das, sofern überhaupt möglich, allerdings erst zwei Jahre nach dem Aufspielen machen, da man sonst nicht mehr in den Genuss der vertrauensbildenden Maßnahme kommt.

      Andreas
    • Ich gehe natürlich davon aus, daß die richtige Softwareversion auch als solche nachträglich erkannt wird, warum auch nicht? Verstecken spielen konnte hier in erster Linie VW mit der Prüfstandserkennung und deren Anwendung. Das wäre sicher nicht mein Stil.
      Das Flashen von Hardware ist jedenfalls in meinem sonstigen Berufsumfeld gang und gäbe und es gibt keinen anderen Weg, den Krabbelkäfern auf den PCBs anders ihr Verhalten beizubringen. :D
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.