TÜV OHNE UPDATE

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hallo L040

      1020-MOMA Update nicht durchgeführt,da......
    • Die HU-Prüfer haben hier mit Sicherheit einen Ermessensspielraum und was sie in den Bericht noch hineintippen, dürfte ebenfalls je nach Gusto sein. In Bärs Fall will der Prüfer sicher die Verantwortung mit dem Text an die richtige Ecke delegieren. Wir können über den Hinweis mehr als zufrieden sein. Noch besser wäre freilich eine Kopie des Briefs vom Ministerium, aber daran werden wir nicht so einfach kommen, oder?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Hallo rainer

      1020-MOMA Update nicht durchgeführt,da......---- auch in anderen Bundesländer--- sind doch Englische Typgenehmigungen---- ( EU )
      Geht auch ohne siehe pdf unter 1020
      Kopie weiß noch nicht ?
    • rainer II schrieb:

      ...wenn man an die Kopie kommt, gilt es aber nur in einem Bundesland !!!
      Jein! Es ist zwar richtig, dass die Stellungnahme des Verkehrsministeriums in NRW Prüfstellen in anderen Bundesländern nicht bindet, hier geht es jedoch nicht um die rein rechtliche Beurteilung, ob ein Mangel als erheblich einzustufen ist, hier geht es um die Zugrundelegung eines falschen Sachverhalts. Das KBA hat weder die Zulassungsstellen vor Ort noch die HU-Prüforganisationen davon in Kenntnis gesetzt, dass es selbst für Fahrzeuge des Herstellers Skoda gar nicht zuständig ist und die britische Behörde eben keine Beseitigung der Schummelsoftware förmlich angeordnet sondern hieraus eine freiwillige Maßnahme gemacht hat. Das müssen letztlich alle Prüforganisationen berücksichtigen und ich gehe daher nicht davon aus, dass man das in anderen Bundesländern anders sehen wird. Es könnte aber sein, dass die "neue" Sachlage noch nicht überall bekannt ist. Das lässt sich jedoch zumindest im Nachhinein klären mit der Folge, dass man die Plakette nach nachträglich zugeteilt bekommt.

      Andreas
    • "" :D ......wenn man an die Kopie kommt, gilt es aber nur in einem Bundesland !!! <X ""

      Ich habe das alles auch schon einmal mit der Zulassungsstelle "durchgespielt" , auch mit einem Schreiben angelehnt an "floflo", .......bis kurz vor der STILL-LEGUNG !

      "Denen" kannst Du nichts einreden, .......außer es kommt etwas von oben.......aber so was von ganz OBEN !

      Leider !

      Ich danke noch einmal "floflo" für seine Mühe !!
    • Schlechte Nachricht! Ich bin heute mal zu meiner Prüfstelle des TÜV Rheinland gefahren und habe angefragt, ob dort inzwischen bekannt sei, dass für Fahrzeuge des Herstellers Skoda keine Updatepflicht besteht. Das war dem Prüfer gänzlich unbekannt. Ich zeigte ihm darauf die E-Mail des TÜV Rheinland, in der bestätigt wurde, dass für Fahrzeuge des Herstellers Skoda kein erheblicher Mangel bei Fehlen des Updates festgestellt werden darf. Darauf führte der Prüfer ein längeres Telefonat, in dem man ihm mitteilte, dass die in der E-Mail gegebene Auskunft falsch sei und man nach wie vor die Anweisung habe, keine Plakette zu erteilen, wenn das Update nicht erfolgt ist. Diese Auskunft hat mich sehr erstaunt, denn in der E-Mail war ausdrücklich davon die Rede, dass man das mit der zuständigen Behörde (Ministerium) abgeklärt habe. Mein Eindruck ist, dass hier entweder die Linke nicht weiß, was die Rechte tut, oder aber man in jedem Fall vermeiden will, dass Fahrzeuge des Herstellers Skoda anders behandelt werden als die von VW. Ist letzteres der Fall, wird man vermutlich nicht freiwillig nachgeben, so dass sich die HU nur über eine gerichtliche Entscheidung erzwingen lassen wird, sofern der Prüfer vor Ort nicht entgegen der Anweisung die Plakette doch zuteilt, wie dies auch schon geschehen ist.

      Mein dringender Rat: Bevor man beim TÜV Rheinland die HU machen lässt, mit der Prüfstelle abklären, ob sie die Plakette auch ohne Update zuteilt. Dabei kann die Vorlage der E-Mail hilfreich sein, muss es aber nicht, wie sich in meinem Fall gezeigt hat. Ich habe bei meinem Fahrzeug jetzt noch vier Monate Zeit für die HU, werde mich aber aufgrund der mir heute gegebenen Auskunft erst selbst noch einmal mit der Zentrale des TÜV Rheinland in Verbindung setzen, um doch noch eine Zusage zu bekommen. Über das Ergebnis werde ich hier im Forum berichten. Sollte ich nicht erfolgreich sein, werde ich klagen. Allen anderen, die bereits in Auseinandersetzungen mit ihrer Prüforganisation stehen, wünsche ich viel Glück und Erfolg und sage auch weiterhin meine Hilfe zu, das Ziel zu erreichen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...
      Mein dringender Rat: Bevor man beim TÜV Rheinland die HU machen lässt, mit der Prüfstelle abklären, ob sie die Plakette auch ohne Update zuteilt.
      ...
      Da denke ich, es kommt auf den Versuch an, wenn einem eine Gebühr nicht zu teuer ist und eine Überziehung droht. Ansonsten kann man ja beliebig oft zur HU. Oder kratzen sie sofort die alte Plakette ab? Im Idealfall hat man dann schon einmal einen Bericht mit nur dem "Mangel" der angeblich falschen Software, gegen den dann noch vorzugehen wäre.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Da denke ich, es kommt auf den Versuch an, wenn einem eine Gebühr nicht zu teuer ist und eine Überziehung droht. Ansonsten kann man ja beliebig oft zur HU. Oder kratzen sie sofort die alte Plakette ab? Im Idealfall hat man dann schon einmal einen Bericht mit nur dem "Mangel" der angeblich falschen Software, gegen den dann noch vorzugehen wäre.
      Ich glaube nicht das das der Idealfall ist immerhin bescheinigt der Bericht einen erheblichen Mangel !
      Ob der alte TÜV noch bis zum Ablauf nebenher gültig ist ?
      Im Zweifelsfall fährst Du ohne gültige Plakette.
      F.U.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.