Typgenehmigung Goodbye?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich bin mir nicht so sicher, ob der Hersteller haftbar gemacht werden kann. Ich hoffe nur nicht, daß das KBA darum kümmern muß, denn deren Umgang mit dem Thema finde ich eher suboptimal.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Sind nicht die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten der ECE-Homologation beigetreten?
      Daran hat sich doch nach dem Brexit nichts geändert. Sowohl Deutschland als auch GB sind der Regelung beigetreten. Das hat nichts mit der EU zu tun.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • floflo schrieb:

      Ich habe Skoda daher erneut angeschrieben und bin mal auf die Antwort gespannt.
      Wozu? Um schlafende Hunde zu wecken?
      Hoffentlich hast Du nicht auch noch das KBA angeschrieben... ;(

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • yyeettii schrieb:

      dann müßte doch eigentlich der TÜV u.a. ab sofort bei der HU einen schweren Mangel erkennen und keine neue Plakette mehr erteilen?
      Theoretisch ja. Wenn die Typgenehmigung/Betriebserlaubnis tatsächlich erloschen ist, wäre das ein Grund, die HU zu versagen. Doch dazu müssten die Prüfstellen erst einmal Kenntnis davon haben. Ich bin auch nach wie vor zuversichtlich, dass ich entweder in meiner rechtlichen Beurteilung falsch liege oder aber eine Übertragung der Typgenehmigung entgegen der Auskunft von Skoda erfolgt ist.

      Fördegleiter schrieb:

      Ich bin mir nicht so sicher, ob der Hersteller haftbar gemacht werden kann.
      Doch, wenn Skoda hier etwas versäumt hat, das zum Unwirksamkeit der Typgenehmigung führt und die Fahrzeuge deshalb nicht mehr im Straßenverkehr betrieben werden dürfen, entsteht daraus auch eine Haftung.

      Fördegleiter schrieb:

      Ich hoffe nur nicht, daß das KBA darum kümmern muß
      Falls der Supergau zutrifft, müsste sich das KBA als Marktüberwachungsbehörde in Deutschland darum kümmern.

      otto36 schrieb:

      Sind nicht die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten der ECE-Homologation beigetreten?
      Daran hat sich doch nach dem Brexit nichts geändert. Sowohl Deutschland als auch GB sind der Regelung beigetreten. Das hat nichts mit der EU zu tun.
      Das ist ein interessanter Gedanke, auf den ich noch gar nicht gekommen bin. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob das auch auf die Fahrzeugtypgenehmigung anwendbar ist, denn grundsätzlich bedarf jedes in der EU zugelassene Fahrzeug einer Typgenehmigung einer EU-Behörde. Das folgt auch schon daraus, dass es eine Zuständigkeit einer EU-Behörde geben muss, wenn z.B. die Typgenehmigung zu ändern ist (Beispiel Schummelsoftware). Es wäre aber schön, wenn du recht hättest und möglicherweise liegt darin auch die Lösung des Problems. Mal sehen, was Skoda mir antwortet. Die mir bisher von Skoda genannten Rechtsgrundlagen greifen jedenfalls nicht.

      kaspar schrieb:

      Dein Scenario beträfe dann ja auch alle britischen Fahrzeuge, egal wie alt. (es sei denn, Rolls Royce u.a. hätten die Typprüfung früher in EU-Ländern absolviert)
      Richtig. Fahrzeuge mit britischer Typgenehmigung, egal ob sie in GB, in der EU oder irgendeinem anderen Land auf diesem Globus hergestellt wurden, müssen eine neue Typgenehmigung eines EU-Mitgliedsstaates bekommen. Die Frage ist, ob man hier, wie Skoda behauptet, zwischen Fahrzeugen, die nicht mehr produziert werden und solchen, die noch hergestellt und verkauft werden, unterscheiden muss.

      kaspar schrieb:

      Wo wurden eigentlich die ganzen Minis geprüft ?
      Der Mini meiner Frau (Bj. 2008) hat, obwohl in GB hergestellt, eine deutsche Typgenehmigung. Ich nehme an, dass BMW alle Minis in D typgenehmigen lässt.

      BernhardJ schrieb:

      Hoffentlich hast Du nicht auch noch das KBA angeschrieben.
      Nein, habe ich nicht und werde das natürlich auch nicht tun. Das KBA habe ich allerdings um Auskunft ersucht, auf welcher Rechtsgrundlage man glaubt, für Fahrzeuge von Skoda mit Schummelsoftware und britischer Typgenehmigung, die nicht geändert und für die auch kein förmlicher Rückruf angeordnet wurde, als Marktüberwachungsbehörde tätig werden zu können. Eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten und fürchte auch, dass ich sie nicht erhalten werde oder nur in Form eines nichtssagenden Standardschreibens.

      Andreas
    • Ich sehe auch noch einen zweiten Ansatz.

      firmenauto.de/typgenehmigung-a…d-ungueltig-10020894.html

      Durch den Brexit wird Großbritannien jedoch zu einem Drittland. Die britischen Typgenehmigungen verlieren dann ihre europaweite Wirkung. Das bedeutet, dass ein Hersteller ab diesem Zeitpunkt keine Kraftfahrzeuge und Bauteile mit einem Konformitätszertifikat in den Verkehr bringen kann, welche sich auf eine Typgenehmigung beziehen, die von der britischen Genehmigungsbehörde erteilt wurde, schreibt der Verband der TÜVs (VdTÜV) in einer Stellungnahme.


      Das würde ja dann bereits zugelassene Fahrzeuge nicht betreffen und paßt mit der Aussage von Skoda überein.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Das bedeutet, dass ein Hersteller ab diesem Zeitpunkt keine Kraftfahrzeuge und Bauteile mit einem Konformitätszertifikat in den Verkehr bringen kann, welche sich auf eine Typgenehmigung beziehen, die von der britischen Genehmigungsbehörde erteilt wurde, schreibt der Verband der TÜVs (VdTÜV) in einer Stellungnahme.
      "ab diesem Zeitpunkt" dürfte wohl der Schlüssel zum Problem sein. Wäre ja völlig widersinnig, wenn GB-Genehmigungen rückwirkend nichtig würden, nur weil GB jetzt nicht mehr EU-Mitglied ist. Am Ablauf der damaligen Zulassung ändert das nichts, und damals war es rechtens - weshalb sollte es das jetzt heute plötzlich nicht mehr sein?
      Wobei - gesunder Menschenverstand und EU-Beamten-Apparatschik passt seit jeher nicht so gut zusammen... :rolleyes:
      Gruess Dani
      Please don't feed the YETI!
    • Es ist doch ähnlich wie bei einer Verschärfung der Abgasnorm. Dort verfällt die Typgenehmigung auch zum Stichtag und es können keine Neufahrzeuge mehr zugelassen werden.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Um Missverständnissen vorzubeugen, ich will hier keine Panik verbreiten und glaube grundsätzlich, dass alles in Ordnung ist mit unseren Yetis. Ich war nur sehr irritiert, dass Skoda mir geschrieben hat, die Typgenehmigung für den Yeti müsste nicht übertragen werden. Das EU-Recht regelt eindeutig, dass nach dem 31.12.2020 keine Fahrzeuge mehr mit britischer Typgenehmigung in Verkehr gebracht werden dürfen. Für diese Fahrzeuge ist eine neue Typgenehmigung auf der zur Zeit der Erteilung der ursprünglichen Typgenehmigung geltenden Rechtslage durch eine EU-Genehmigungsbehörde zu erteilen, die der Fahrzeughersteller frei wählen kann. So wie ich das verstehe, gilt aber auch für Fahrzeuge, die bereits in Verkehr gebracht wurden, dass für die erteilte britische Genehmigung nach dem 31.12.2020 eine andere EU-Behörde zuständig sein muss, d.h. diese Genehmigung muss auf eine EU-Behörde übertragen werden und behält dann in der ursprünglichen Form ihre Gültigkeit, so dass keine Änderung der "Papiere" vorgenommen werden muss. Ohne eine solche Übertragung geht es m.E. nicht, da die Briten nach dem Austritt aus der EU und Ablauf der Übergangsvorschriften nicht mehr zuständig sein können. Die Situation ist insoweit nicht vergleichbar mit der Verschärfung der Abgasnormen, wo vor dem Stichtag zugelassene Fahrzeuge selbstverständlich ihre Typgenehmigung behalten.

      Ich gehe nach wie vor davon aus, dass auch für den Yeti eine Übertragung auf eine andere EU-Behörde vorgenommen wurde und die Antwort von Skoda diesbezüglich falsch oder missverständlich war. Sollte ich von Skoda eine Antwort erhalten, was erfahrungsgemäß immer ziemlich lange dauert, werde ich hier darüber berichten. Sollte ich keine Antwort erhalten, werde ich wohl aber aber auch nicht weiter nachbohren, da ich kein Interesse daran habe, hier einen möglicherweise neuen Skandal aufzudecken, dessen Opfer ich am Ende auch noch bin.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das EU-Recht regelt eindeutig, dass nach dem 31.12.2020 keine Fahrzeuge mehr mit britischer Typgenehmigung in Verkehr gebracht werden dürfen. Für diese Fahrzeuge ist eine neue Typgenehmigung auf der zur Zeit der Erteilung der ursprünglichen Typgenehmigung geltenden Rechtslage durch eine EU-Genehmigungsbehörde zu erteilen, die der Fahrzeughersteller frei wählen kann
      Die Typgenehmigung bzw. CoC ist nur für die Erstzulassung des Fahrzeugs notwendig. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr gebaut wird erlischt auch die CoC.
      Sollte es noch einen Neuen Yeti irgendwo auf Halde geben könnte man diesen nicht mehr zulassen, auch wenn GB noch in der EU wäre.
      ( ausser mit einer Sondergenehmigung )

      siehe auch:
      eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32007L0046
      Artikel 17

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Die Typgenehmigung bzw. CoC ist nur für die Erstzulassung des Fahrzeugs notwendig. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr gebaut wird erlischt auch die CoC.
      Wird ein Auto nicht mehr gebaut, bedarf es hierfür natürlich keiner Typgenehmigung mehr. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Typgenehmigung für die bereits in Verkehr gebrachten Fahrzeuge erlischt. Was auf nationaler Ebene die Betriebserlaubnis ist, ist auf EU-Ebene die Typgenehmigung. Würde die Typgenehmigung erlöschen, würde in deren Folge auch die Betriebserlaubnis erlöschen, so dass das Fahrzeug nicht mehr betrieben werden darf.

      Nachdem ich von Skoda auf meine Anfrage, was nach dem Brexit, der zum Erlöschen der britischen Typgenehmigung führt, mit ihr geschieht bzw. geschehen ist, nur dumme und definitiv falsche Antworten bekommen haben (Skoda sprach von Bestandsschutz der britischen Typgenehmigung), habe ich die Frage jetzt von der VCA beantwortet bekommen. Danach wurden die britischen Typgenehmigungen für Skoda-PKW bereits mit Wirkung zum 26.03.2018 auf die tschechische Genehmigungsbehörde übertragen, die seit diesem Tag zuständig ist. Die Sorge, die Typgenehmigung könnte durch den Brexit "unter die Räder" gekommen sein, war also unbegründet. Ich frage mich nur, warum mir Skoda das nicht so mitteilen konnte und stattdessen in schon peinlicher Form bei der Beantwortung meiner Frage rumgeeiert ist.

      Andreas
    • Die Vermutung liegt hier nahe, daß Du für Skoda als Gesprächspartner einfach nicht wichtig genug warst. Oder anders ausgedrückt: Es steht finanziell gesehen nur die Befriedigung eines Skodakunden und dessen Folgegeschäft mit ihm im Raum und die Tragweite wurde nicht gesehen. Da hat dann der Praktikant... Den Rest kann man sich denken. ;)
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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