Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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Typgenehmigung Goodbye?
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Sind nicht die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten der ECE-Homologation beigetreten?
Daran hat sich doch nach dem Brexit nichts geändert. Sowohl Deutschland als auch GB sind der Regelung beigetreten. Das hat nichts mit der EU zu tun.
OttoKarl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft. -
Dann wäre die Situation tatsächlich eingefroren? Wer macht dann nötige Änderungen?Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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kaspar schrieb:
Dein Scenario beträfe dann ja auch alle britischen Fahrzeuge, egal wie alt.
Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
Jazz gehts los
Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil -
floflo schrieb:
Ich habe Skoda daher erneut angeschrieben und bin mal auf die Antwort gespannt.
Hoffentlich hast Du nicht auch noch das KBA angeschrieben...
Grüße - Bernhard------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt -
yyeettii schrieb:
dann müßte doch eigentlich der TÜV u.a. ab sofort bei der HU einen schweren Mangel erkennen und keine neue Plakette mehr erteilen?
Fördegleiter schrieb:
Ich bin mir nicht so sicher, ob der Hersteller haftbar gemacht werden kann.
Fördegleiter schrieb:
Ich hoffe nur nicht, daß das KBA darum kümmern muß
otto36 schrieb:
Sind nicht die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten der ECE-Homologation beigetreten?
Daran hat sich doch nach dem Brexit nichts geändert. Sowohl Deutschland als auch GB sind der Regelung beigetreten. Das hat nichts mit der EU zu tun.
kaspar schrieb:
Dein Scenario beträfe dann ja auch alle britischen Fahrzeuge, egal wie alt. (es sei denn, Rolls Royce u.a. hätten die Typprüfung früher in EU-Ländern absolviert)
kaspar schrieb:
Wo wurden eigentlich die ganzen Minis geprüft ?
BernhardJ schrieb:
Hoffentlich hast Du nicht auch noch das KBA angeschrieben.
Andreas -
Ich sehe auch noch einen zweiten Ansatz.
firmenauto.de/typgenehmigung-a…d-ungueltig-10020894.html
Durch den Brexit wird Großbritannien jedoch zu einem Drittland. Die britischen Typgenehmigungen verlieren dann ihre europaweite Wirkung. Das bedeutet, dass ein Hersteller ab diesem Zeitpunkt keine Kraftfahrzeuge und Bauteile mit einem Konformitätszertifikat in den Verkehr bringen kann, welche sich auf eine Typgenehmigung beziehen, die von der britischen Genehmigungsbehörde erteilt wurde, schreibt der Verband der TÜVs (VdTÜV) in einer Stellungnahme.
Das würde ja dann bereits zugelassene Fahrzeuge nicht betreffen und paßt mit der Aussage von Skoda überein.
OttoKarl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft. -
otto36 schrieb:
Das bedeutet, dass ein Hersteller ab diesem Zeitpunkt keine Kraftfahrzeuge und Bauteile mit einem Konformitätszertifikat in den Verkehr bringen kann, welche sich auf eine Typgenehmigung beziehen, die von der britischen Genehmigungsbehörde erteilt wurde, schreibt der Verband der TÜVs (VdTÜV) in einer Stellungnahme.
Wobei - gesunder Menschenverstand und EU-Beamten-Apparatschik passt seit jeher nicht so gut zusammen...
Gruess DaniPlease don't feed the YETI! -
Es ist doch ähnlich wie bei einer Verschärfung der Abgasnorm. Dort verfällt die Typgenehmigung auch zum Stichtag und es können keine Neufahrzeuge mehr zugelassen werden.
OttoKarl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft. -
Sehe ich auch so. Ein legal genehmigtes Auto wird nicht illegal, weil der Staat in dem die Genehmigungsbehörde liegt aus der EU austritt.Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
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Um Missverständnissen vorzubeugen, ich will hier keine Panik verbreiten und glaube grundsätzlich, dass alles in Ordnung ist mit unseren Yetis. Ich war nur sehr irritiert, dass Skoda mir geschrieben hat, die Typgenehmigung für den Yeti müsste nicht übertragen werden. Das EU-Recht regelt eindeutig, dass nach dem 31.12.2020 keine Fahrzeuge mehr mit britischer Typgenehmigung in Verkehr gebracht werden dürfen. Für diese Fahrzeuge ist eine neue Typgenehmigung auf der zur Zeit der Erteilung der ursprünglichen Typgenehmigung geltenden Rechtslage durch eine EU-Genehmigungsbehörde zu erteilen, die der Fahrzeughersteller frei wählen kann. So wie ich das verstehe, gilt aber auch für Fahrzeuge, die bereits in Verkehr gebracht wurden, dass für die erteilte britische Genehmigung nach dem 31.12.2020 eine andere EU-Behörde zuständig sein muss, d.h. diese Genehmigung muss auf eine EU-Behörde übertragen werden und behält dann in der ursprünglichen Form ihre Gültigkeit, so dass keine Änderung der "Papiere" vorgenommen werden muss. Ohne eine solche Übertragung geht es m.E. nicht, da die Briten nach dem Austritt aus der EU und Ablauf der Übergangsvorschriften nicht mehr zuständig sein können. Die Situation ist insoweit nicht vergleichbar mit der Verschärfung der Abgasnormen, wo vor dem Stichtag zugelassene Fahrzeuge selbstverständlich ihre Typgenehmigung behalten.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass auch für den Yeti eine Übertragung auf eine andere EU-Behörde vorgenommen wurde und die Antwort von Skoda diesbezüglich falsch oder missverständlich war. Sollte ich von Skoda eine Antwort erhalten, was erfahrungsgemäß immer ziemlich lange dauert, werde ich hier darüber berichten. Sollte ich keine Antwort erhalten, werde ich wohl aber aber auch nicht weiter nachbohren, da ich kein Interesse daran habe, hier einen möglicherweise neuen Skandal aufzudecken, dessen Opfer ich am Ende auch noch bin.
Andreas -
floflo schrieb:
Das EU-Recht regelt eindeutig, dass nach dem 31.12.2020 keine Fahrzeuge mehr mit britischer Typgenehmigung in Verkehr gebracht werden dürfen. Für diese Fahrzeuge ist eine neue Typgenehmigung auf der zur Zeit der Erteilung der ursprünglichen Typgenehmigung geltenden Rechtslage durch eine EU-Genehmigungsbehörde zu erteilen, die der Fahrzeughersteller frei wählen kann
Sollte es noch einen Neuen Yeti irgendwo auf Halde geben könnte man diesen nicht mehr zulassen, auch wenn GB noch in der EU wäre.
( ausser mit einer Sondergenehmigung )
siehe auch:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32007L0046
Artikel 17
OttoKarl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft. -
otto36 schrieb:
Die Typgenehmigung bzw. CoC ist nur für die Erstzulassung des Fahrzeugs notwendig. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr gebaut wird erlischt auch die CoC.
Nachdem ich von Skoda auf meine Anfrage, was nach dem Brexit, der zum Erlöschen der britischen Typgenehmigung führt, mit ihr geschieht bzw. geschehen ist, nur dumme und definitiv falsche Antworten bekommen haben (Skoda sprach von Bestandsschutz der britischen Typgenehmigung), habe ich die Frage jetzt von der VCA beantwortet bekommen. Danach wurden die britischen Typgenehmigungen für Skoda-PKW bereits mit Wirkung zum 26.03.2018 auf die tschechische Genehmigungsbehörde übertragen, die seit diesem Tag zuständig ist. Die Sorge, die Typgenehmigung könnte durch den Brexit "unter die Räder" gekommen sein, war also unbegründet. Ich frage mich nur, warum mir Skoda das nicht so mitteilen konnte und stattdessen in schon peinlicher Form bei der Beantwortung meiner Frage rumgeeiert ist.
Andreas -
Die Vermutung liegt hier nahe, daß Du für Skoda als Gesprächspartner einfach nicht wichtig genug warst. Oder anders ausgedrückt: Es steht finanziell gesehen nur die Befriedigung eines Skodakunden und dessen Folgegeschäft mit ihm im Raum und die Tragweite wurde nicht gesehen. Da hat dann der Praktikant... Den Rest kann man sich denken.Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!