Typgenehmigung Goodbye?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Typgenehmigung Goodbye?

      Nach zähem und langem Ringen haben es die Briten nun doch geschafft, den Brexit. Bisher hatte ich eher den Eindruck, dass die Kontinentalverschiebung schneller zu einer Trennung von Europa führt als der Brexit. Doch seit heute sind die Briten nicht mehr Mitglied der EU. Aber welche Auswirkungen hat das auf uns Skodafahrer, deren Fahrzeuge ihre Typgenehmigung von der britschen VCA erhalten haben? Dürfen wir ab heute überhaupt noch damit fahren?

      Die Frage ist gar nicht so abwegig, denn mit dem Austritt aus der EU erlischt auch die Typgenehmigung und wenn es keine Typgenehmigung mehr gibt, führt das auch zum Erlöschen der nationalen Betriebserlaubnis und ohne Betriebserlaubnis darf man bekanntlich ein Fahrzeug nicht in Betrieb setzen. Doch keine Sorge, dank weichem Brexit bleibt uns dieses Horrorszenario zunächst einmal erspart. Bis zum 31.12.2020 gilt nämlich eine Übergangsregelung, in der erst einmal alles so bleibt wie es ist. Und diese Übergangsregelung lässt sich einmalig um bis zu zwei Jahren noch verlängern. Während des Übergangszeitraums gibt es viele Fragen zu klären und zu regeln, so auch die Frage, was mit britischen Typgenehmigungen geschieht.

      Da gibt es derzeit zwei Modelle. Das eine sieht eine automatische Übernahme durch eine Behörde eines anderen EU-Landes vor, und zwar voraussichtlich durch die Behörde des Landes, in dem der Hersteller seinen Sitz hat. Für Skoda wäre das also das tschechische "KBA". Das andere, derzeit wohl stärker diskutierte Modell sieht eine Neuerteilung der Typgenehmigung vor. Bei dieser Lösung habe ich starke Bedenken, da für die Erteilung der Genehmigung immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung gilt, und das würde wegen der verschärften Abgasvorschriften nicht funktionieren. Aber warten wir es ab, wie es weiter geht. Ich habe auch Skoda einmal angeschrieben und nachgefragt, was mit der Typgenehmigung geschieht , bisher aber keine Antwort erhalten. Ich glaube, da herrscht doch selbst bei den Fahrzeugherstellern ziemliche Verunsicherung. Ich werde weiter berichten.

      Andreas
    • Modellbetrachtung

      Moin FloFlo,
      jetzt erst bin ich über diese interessante Betrachtung gestolpert. Auf welcher Ebene siehst Du die zwei Modelle diskutiert?
      Ich vermute, egal auf welcher Ebene, es wird der Weg des geringsten Widerstands herauspurzeln. Dazu ist einfach zu wenig Druck auf dem Kessel und das Thema dürfte zu Recht stiefmütterlich oder gar nicht behandelt werden... Parallele: Das KBA mit den Zulassungsstellen ignoriert in seinem Handeln offensichtlich schon jetzt die Rechtslage in völlig dreister Weise. :/
      Grüße von der Förde, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Zunächst bitte ich zu entschuldigen, dass ich entgegen meiner Ankündigung bisher noch nicht wieder in der Sache berichtet habe. Von Skoda habe ich auf meine Anfrage eine Antwort erhalten, die jedoch nicht wirklich zu mehr Klarheit führt. Darin hat man mir mitgeteilt, dass die bereits von der VCA typgenehmigten Fahrzeuge von Skoda Bestandsschutz genießen. Das ist zwar richtig, gilt jedoch nur insoweit, wie die Übergangsregelung gilt. Diese Übergangsregelung gilt bis zum 31.12.2020, kann aber auf Antrag von GB um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wobei dies bis zum 01.07.2020 bei der EU beantragt worden sein muss. Ein solcher Antrag ist bisher nicht gestellt worden und B.J. äußerte auch, dass man keine Verlängerung beantragen wolle. Das war jedoch, bevor Corona in GB zugeschlagen hat und ich kann mir gut vorstellen, dass man nun doch die Verlängerung der Übergangsregelung beantragen wird.

      Ungeachtet dessen haben meine Nachforschungen jedoch ergeben, dass das Prozedere in der EU-Verordnung 2019/26 geregelt ist. Danach kann der Fahrzeughersteller bei einer Typgenehmigungsbehörde eines EU-Landes seiner Wahl einen Antrag auf Übernahme der Typgenehmigung stellen. Die Behörde kann dann die ursprüngliche Genehmigung unverändert übernehmen, sie kann die Genehmigung aber auch mit Veränderungen versehen. Rechtlich stellt die Übernahme eine Neuerteilung der Typgenehmigung dar. Mit dieser Neuerteilung erlischt dann die bisherige Typgenehmigung. Wird keine Übernahme beantragt, erlischt die Typgenehmigung mit Beendigung der Übergangsregelung, was dann zur Folge hätte, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen.

      M.W. erfolgte bisher keine Neuerteilung der Typgenehmigung, so dass die Bestandsschutzregelung bis zunächst 31.12.2020 greift. Ob von Skoda bereits ein Antrag auf Übernahme der Typgenehmigung gestellt wurde und in welchem EU-Land das ggf. geschehen ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Schlecht für alle Updateverweigerer wäre es, wenn man sich ausgerechnet das KBA dafür aussucht. Ich werde diesbezüglich Skoda noch einmal anschreiben. Vielleicht weiß hier jemand, wo Skoda seine neuen Typen, wie z.B. den Scala, Kamiq oder den neuen Octavia genehmigen lässt. Die Behörde wird man sich dann vermutlich auch für die Übernahme der alten Genehmigungen aussuchen.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Frage gibt es für die E1 Fahrzeuge überhaupt eine COC ?
      Das müssten uns doch frischgebackene Kamiq oder Scala Fahrer sagen können.
      Die COC gibt es immer, egal welche Behörde die Typgenehmigung erteilt hat. Die wird ja auch nicht von der Genehmigungsbehörde ausgestellt sondern vom Fahrzeughersteller. Sollte hier ein Scala- oder Kamiq-Fahrer sein, wäre ich dankbar, wenn er in seiner Zulassung mal nachschauen könnte, welche Ziffer dort eingetragen ist. Ich könnte mir auch vorstellen, dass Skoda nach dem Ausfall der Briten seine Fahrzeuge in Tschechien typisieren lässt. Dann müsste dort E8 vermerkt sein.

      Andreas

      Ergänzung: Ich habe jetzt mal in die vom KBA veröffentlichte Liste der von ihm erteilten Typgenehmigungen nachgeschaut. Da ist kein Skoda aufgeführt, so dass ich annehme, dass man die Fahrzeuge jetzt im Heimatland Tschechische Republik genehmigen lässt. Ist aber nur eine Vermutung. Für Updateverweigerer wichtig ist, dass es nicht das KBA ist.
    • Jau, das würde ich auch so sehen. Die Tschechen können das sicher besser händeln. Von KBA bin ich nicht mehr so begeistert, obwohl von mir indirekt bezahlt.
      Danke FloFlo, daß Du dich da so hineinkniest. Das findet meine uneingeschränkte Bewunderung! Ich drücke die Daumen...
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • berme schrieb:

      E1 müsste das KBA sein .
      E11 VCA Großbritannien.
      In meiner CoC steht: e8*2007/46*0272*02 - also Tschechische Republik.

      Die Liste findet man hier: kba.de/DE/Typgenehmigung/Typge…ypgenehmigungen_node.html

      (nach unten scrollen)
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II unter " K " ,bei mir e11.
      Ja ohne floflo würde man wohl gar nicht mehr durchblicken,da KBA und die Zulassungsstellen das Update erzwingen und auf Fragen nicht Antworten ist mann hilflos. Danke Andreas. :danke:
      Friedhelm
    • Und ich kann mich beruhigt wieder hinlegen weil nicht von e11 befallen.

      Ich drück aber mal allen Betroffenen die Daumen daß das vernünftig geregelt wird mit der Übernahme in ein anderes EU-Land.
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • Glaubt ihr noch an etwas Weicheres, als den harten Brexit? Die Hersteller dürften sich jetzt schon vor diesem Hintergrund um den Transfer der Typzulassungen bemühen. Weiß zufällig jemand schon etwas Neues?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Ich habe Anfang Januar eine Mail an Skoda geschrieben, um zu erfahren, auf welche Typgenehmigungsbehörde denn die Genehmigung für den Yeti übertragen wurde. Die Antwort, die ich jetzt bekommen habe, hat mich doch sehr überrascht, um nicht zu sagen schockiert. Danach erfolgte gar keine Übertragung, da der Yeti nicht mehr gebaut würde und die alte Genehmigung weiterhin gültig bliebe. Bei den noch gebauten Fahrzeugtypen sei eine Übertragung auf die zuständigen Behörde in Tschechien erfolgt.

      Zur Rechtslage: Mit dem Ablauf der bis zum 31.12.2020 geltenden Übergangsbestimmungen nach dem Brexit werden bestehende britische Typgenehmigungen für den Bereich der EU ungültig. Aus diesem Grund wurde Fahrzeugherstellern für Fahrzeuge mit britischer Typgenehmigung die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 31.12.2020 bei der EU einen Antrag zu stellen, wonach die Typgenehmigung mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere EU-Genehmigungsbehörde nach Wahl übertragen werden kann, die dann auch die Verantwortung übernimmt.

      Ich hoffe nun sehr, dass die mir gegebene Auskunft unzutreffend ist und der Verfasser hier einfach nicht im Bilde war. Sollte sie richtig sein und Skoda das mit dem Antrag bewusst oder unbewusst verschwitzt haben, haben Halter von Yetis und vermutlich auch anderer Skodas, die nicht mehr gebaut werden, ein sehr großes Problem, da diese Fahrzeuge dann mangels gültiger Typgenehmigung, die auch die Ungültigkeit der nationalen Betriebserlaubnis zur Folge hat, nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden dürfen. Das wäre ein Supergau, der sich auch nicht mehr heilen ließe. Ich habe Skoda daher erneut angeschrieben und bin mal auf die Antwort gespannt. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass man die Notwendigkeit einer gültigen EU-Typgenehmigung auch für Fahrzeuge, die nicht mehr gebaut werden, bei Skoda nicht gesehen hat.

      Andreas
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