Die Frage ist gar nicht so abwegig, denn mit dem Austritt aus der EU erlischt auch die Typgenehmigung und wenn es keine Typgenehmigung mehr gibt, führt das auch zum Erlöschen der nationalen Betriebserlaubnis und ohne Betriebserlaubnis darf man bekanntlich ein Fahrzeug nicht in Betrieb setzen. Doch keine Sorge, dank weichem Brexit bleibt uns dieses Horrorszenario zunächst einmal erspart. Bis zum 31.12.2020 gilt nämlich eine Übergangsregelung, in der erst einmal alles so bleibt wie es ist. Und diese Übergangsregelung lässt sich einmalig um bis zu zwei Jahren noch verlängern. Während des Übergangszeitraums gibt es viele Fragen zu klären und zu regeln, so auch die Frage, was mit britischen Typgenehmigungen geschieht.
Da gibt es derzeit zwei Modelle. Das eine sieht eine automatische Übernahme durch eine Behörde eines anderen EU-Landes vor, und zwar voraussichtlich durch die Behörde des Landes, in dem der Hersteller seinen Sitz hat. Für Skoda wäre das also das tschechische "KBA". Das andere, derzeit wohl stärker diskutierte Modell sieht eine Neuerteilung der Typgenehmigung vor. Bei dieser Lösung habe ich starke Bedenken, da für die Erteilung der Genehmigung immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung gilt, und das würde wegen der verschärften Abgasvorschriften nicht funktionieren. Aber warten wir es ab, wie es weiter geht. Ich habe auch Skoda einmal angeschrieben und nachgefragt, was mit der Typgenehmigung geschieht , bisher aber keine Antwort erhalten. Ich glaube, da herrscht doch selbst bei den Fahrzeugherstellern ziemliche Verunsicherung. Ich werde weiter berichten.
Andreas