Tachoabweichung bei verschiedenen Reifengrößen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      Wenn einer so blöd ist, so wie ich...
      Berlin ist doch arm aber sexy, an der Armut wolltest du etwas ändern, um den Rest kümmern sich Andere... :rolf:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • old man schrieb:

      Hallöchen Nate,
      um es mal auf den Punkt zu bringen .
      Lt.StVZO §57 kann die Differenz bei +/- 4% liegen.
      Ähhhh,

      die +/- 4% beziehen sich aber nur auf den Wegstreckenzähler und nicht auf den Tachometer. Oder lese ich das falsch?

      Gruß
      Harzer4x4
    • Hier mal ne Ergänzung:


      3) Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 (Link)
      Hier wurde dann für (u.A.) Krafträder nachgebessert. Auch Formeln und Bezüge stimmen
      <<<
      2.3.7.
      Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
      Geschwindigkeit liegen. Bei den in Abschnitt 2.3.5 angegebenen
      Prüfwerten sowie zwischen diesen Werten muss zwischen der von dem
      Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der
      tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
      0 <= (V1 - V2) <= 0,1*V2 + 4 km/h.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • old man schrieb:

      nate-nate schrieb:

      Dass der Tacho nicht grundsätzlich voreilen muss, habe ich auch schon gewusst.
      Lt.StVZO §57 kann die Differenz bei +/- 4% liegen.
      "Tacho" ist Umgangssprache! Du meinst den Wegstreckenzähler, für den eine maximal zulässige Abweichung von +/- 4 % gilt. Der Geschwindigkeitsmesser darf nicht zu wenig anzeigen bei einer zulässigen Toleranz von 10 % + 4 Km/h.

      LG lego63
    • old man schrieb:

      nate-nate schrieb:

      Dass der Tacho nicht grundsätzlich voreilen muss, habe ich auch schon gewusst.
      Hallöchen Nate,
      um es mal auf den Punkt zu bringen :) .
      Lt.StVZO §57 kann die Differenz bei +/- 4% liegen.
      verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php
      Die ±4% beziehen laut deinem Link auf den "Wegstreckenzähler", nicht auf das "Geschwindigkeitsmessgerät". Zudem ist seit 2012 nicht mehr die nationale STVZO sondern die Europäische Richtlinie ECE R39 für die Zulassung eines Tachos ausschlaggebend. Hier heißt es:

      5.3. The speed indicated shall not be less than the true speed of the vehicle. At the test speeds specified in paragraph 5.2.5 above, there shall be the following relationship between the speed displayed (V1) and the true speed (V2).

      0 ≤ (V1 – V2) ≤ 0,1 V2 + 4 km/h

      Zu deutsch: der Tacho muss eine Geschwindigkeit anzeigen, die mindestens der tatsächlichen Geschwindigkeit entspricht und höchstens 10% + 4 km/h höher als die tatsächliche Geschwindigkeit ist. Z. B. bei reellen 160 also zwischen 160 und 180 km/h.

      Edith schreibt: Lego war schneller. :P
    • Harzer4x4 schrieb:

      Oder lese ich das falsch?
      Hallöchen Harzer4X4,
      nein, daß hast Du nicht falsch gelesen :) .
      Nur Du legst im Augenblich, wenn der Blitz ausgelöst wird, eine Wegstrecke zurück, die nicht zulässig ist.
      Vereinfacht gesagt, Dein Anhalteweg verlängert sich und stellt eine Verkehrsgefährdung dar.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Antwort für Harzer4x4 und den Rest des Forums!

      Hallo Harzer4x4, hallo an den Rest des Forums!
      Der Yeti ist das Traumauto meiner Gattin überhaupt. Auf Einzelheiten warum kann ich hier nicht eingehen,weil es zu viel zu schreiben wäre.
      Weil wir beide aber Rückenprobeme haben, und der Yeti ein wenig straff ist, haben wir nach günstigen Lösungen gesucht, ihn ein wenig weicher zu bekommen.
      Also 16 Zoll Felgen wegen der höheren Flankenhöhe der Reifen.
      Die 215er Reifen haben eine Flankenhöhe von 129mm. Die waren meiner Gattin auch etwas zu schmal.
      Also mussten 225/ 60/16 drauf. Die haben eine Flankenhöhe von 135mm. Dadurch 6mm Bodenfreiheit mehr und etwas mehr Möglichkeit für den Reifen nachzugeben. Dazu noch Spurplatten mit 15mm je Seite, so dass der Winkel größer wird um einzufedern. Den Luftdruck auf minimal zulässig abgesenkt und gut wars. Es hat sehr viel gebracht.
      Allerdings musste ich zum Tachodienst, um einen Nachweis beizubringen, um TÜV für die Veränderung zu bekommen.
      In Neu-Ulm gibt es einen Tachodienst. Der hat bei fünf verschiedenen Geschwindigkeiten kontinuierlich einen Tachovorlauf von 2Km/h festgestellt und dokumentiert. Damit bin ich zum TÜV zur Eintragung gefahren. Dort wurde alles ausgiebig in Augenschein genommen und für sehr gut befunden.
      DerTÜV-Prüfer war von unserem Umbau ganz begeistert und wir sind sehr zufrieden.
      Mein Post mit dem Nachtrag hat dazu angeregt, hier im Forum viele Kommentare nach sich zu ziehen.
      Da gab es wieder viele gute Tipps für die Forumsmitglieder. Das ist gut so.
      Vielen Dank an alle, die mit konstruktiven Beiträgen dem Forum Futter gegeben haben.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • Reifen 225/60 R 16

      Hallo

      Da erfährt man so nebenbei, das unser Mitforist nate-nate :thumbsup: dieses Reifenformat auf seinem Yeti fährt und noch kein Thema dazu eröffnet hat ;(

      @Nate-nate: Bitte mal ein Foto einstellen, Reifenfabrikat, welche Felge, und und und :danke:


      Vielen Dank
      Harzer4x4
    • Antwort für Harzer4x4!

      Freundliches Hallo an Harzer4x4 und den Rest des Forums !
      Gerne werde ich Deinem Wusch nachkommen und Bilder senden. Allerdings sind die Räder jetzt runter und beim Aufbereiter. Die bekommen eine Ceramikbeschichtung. Sie bleiben dann länger sauber und lassen sich leichter reinigen. Habe ich beim Tiguan auch schon so und gute Erfahrungen damit gemacht.
      Im Moment sind Winterräder montiert. Leider noch 215er. Wenn die abgefahren sind, werden sie auch durch 225/60/16 ersetzt. Da freuen wir uns schon sehr darauf.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.