Der Beriebsanleitung für den Karoq entnehme ich nun, dass dieser bereits mit einem Unfall-Daten-Rekorder ausgerüstet ist! Ich gehe also davon aus, dass mein Karoq (noch nicht geliefert) ab 2024 die EU Vorgaben zu 100% erfüllen wird. Die Frage ist nun, ist der Einbau zum jetzigen Zeitpunkt bereits Pflicht, oder ist hier Skoda von allein vorgeprescht?
Auf Seite 241:
Unfall-Daten-Rekorder (Event Data Recorder)
Das Fahrzeug ist mit einem Gerät ausgestattet, das als ein Unfall-Daten-Rekorder (nachstehend nur „EDR“) dient. Der Hauptzweck des EDR besteht in der Datenaufzeichnung während des Verkehrsunfalls oder einer anderen außerordentlichen Verkehrssituation (nachstehend nur „Unfall“), bei der es zur Akti- vierung der Rückhaltesysteme kommt.