Unfallfatenspeicher ab 2024 verpflichtend

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Unfallfatenspeicher ab 2024 verpflichtend

      Lt. dem ADAC müssen alle Fahrzeuge die ab 07.07.2024 zugelassen werden mit einem Unfalldatenspeicher ausgerüstet sein. So will es die EU.
      Der Beriebsanleitung für den Karoq entnehme ich nun, dass dieser bereits mit einem Unfall-Daten-Rekorder ausgerüstet ist! Ich gehe also davon aus, dass mein Karoq (noch nicht geliefert) ab 2024 die EU Vorgaben zu 100% erfüllen wird. Die Frage ist nun, ist der Einbau zum jetzigen Zeitpunkt bereits Pflicht, oder ist hier Skoda von allein vorgeprescht?

      Auf Seite 241:
      Unfall-Daten-Rekorder (Event Data Recorder)
      Das Fahrzeug ist mit einem Gerät ausgestattet, das als ein Unfall-Daten-Rekorder (nachstehend nur „EDR“) dient. Der Hauptzweck des EDR besteht in der Datenaufzeichnung während des Verkehrsunfalls oder einer anderen außerordentlichen Verkehrssituation (nachstehend nur „Unfall“), bei der es zur Akti- vierung der Rückhaltesysteme kommt.
    • himalaya schrieb:

      Die Frage ist nun, ist der Einbau zum jetzigen Zeitpunkt bereits Pflicht, oder ist hier Skoda von allein vorgeprescht?
      Wenn der Unfalldatenschreiber für ab dem 07.07.2024 neu zugelassene Fahrzeuge Plicht wird, dann ist die Ausrüstung zum jetzigen Zeitpunkt freiwillig.
      Das bedeutet allerdings nicht, dass der Unfalldatenschreiber nicht von dir bezahlt wurde/wird. ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Herne schrieb:

      Nichts anderes wird der Karoq haben.
      adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ecall/
      Kein Konzern baut etwas ein, was erst in ein paar Jahren Pflicht wird.
      Das sehe ich leider anders. Hier ein weiterer Auszug aus dem Kapitel EDR (Event Data Recorders) des Handbuchs. Besonders der letzte Satz weist wohl darauf hin, dass man ab 2024 voll mit dabei ist (... oder diese unterliegen allgemein verbindlichen Vorschriften).
      Der Notruf (eCall) hat ein eigenes Kapitel im Handbuch und ist meiner Meinung nach nicht mit dem EDR identisch.

      „Zur Auslesung der EDR-Daten wird eine Sonderausrüstung mit spezieller Zugangsberechtigung, ein vom Gesetz im Fahrzeug vorgeschriebener Diagnosean- schluss („On-Board-Diagnostics“) und die einge- schaltete Zündung benötigt.
      Die Gesellschaft ŠKODA AUTO wird ohne die Zustimmung des Fahrzeughalters oder einer anderen für die Nutzung des Fahrzeugs autorisierten Person keine Daten zum Unfallgeschehen aus dem EDR auslesen oder anderweitig verarbeiten. Ausnahmen sind in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt oder diese unterliegen allgemein verbindlichen Vorschriften.„
    • Die beiden Systeme muss man trennen.
      DerNotruf (eCall) ist seit dem 31.03.2018 Plicht für Fahrzeuge, die nach diesem Datum ihre EG-Typengenehmigung erhalten haben.
      Der Unfalldatenschreiber wird noch Plicht, angedacht ist erst einmal 2024. ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Irgendwie bin ich immer noch nicht schlauer. Wird der Karoq nun bereits mit einem Unfalldatenschreiber ausgeliefert, oder nicht? Ich könnte auf jeden Fall darauf verzichten! Wie stelle ich mir einen Unfalldatenspeicher überhaupt vor? Da in dem Fahrzeug bereits aufgrund der vielen Assistenzsysteme Unmengen von Sensoren verbaut sind, könnte ich mir vorstellen, dass der Unfalldatenspeicher letztendlich nur noch ein Stück Software ist, welche die einlaufenden Daten auswertet und entsprechen speichert. Die benötigte Hardware (CPU, Speicher, BUS-System) ist ja bereits vorhanden. Oder ist es evtl. doch eine eigenständige Blackbox, welche im Falle eines Unfalls ausgelesen wird? Oder hat Skoda vorab vielleicht einfach nur schon mal das Handbuch um das Kapitel EDR erweitert, welches aber noch nicht eingebaut ist (was ich nicht wirklich glaube)?
      Ich glaube eher, das das System schon verbaut wird, und das Skoda das System bis 2014 testet. Dies wird meiner Meinung nach auch durch die folgende Aussage im Handbuch angedeutet.

      „Die Gesellschaft ŠKODA AUTO ist aufgrund der ge- setzlichen Vorgaben verpflichtet, die Qualität und Sicherheit der eigenen Produkte zu überwachen, deshalb ist man nur berechtigt, Daten aus dem EDR zur Überwachung des Produkts am Markt, zur weiteren Forschung und Entwicklung und Qualitätsverbesserung der Sicherheitssysteme des Fahrzeugs zu verwenden. Zum Zweck der Forschung und Entwicklung stellt die Gesellschaft ŠKODA AUTO Daten auch Dritten zur Verfügung. Dieses erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form, d. h. ohne eine beliebige Verbindung zum konkreten Fahrzeug, zum Fahrzeughalter oder zum weiteren berechtigten Nutzer.„
    • himalaya schrieb:

      Wird der Karoq nun bereits mit einem Unfalldatenschreiber ausgeliefert, oder nicht?

      himalaya schrieb:

      Ich glaube eher, das das System schon verbaut wird, und das Skoda das System bis 2014 testet.
      Das vermute ich auch, zumal das System erst 2024 zur Pflicht wird, zumindest für Fahrzeuge, die ab diesem Datum ihre EG-Typengenehmigung erhalten.
      Wenn Skoda das System jetzt 4 Jahre lang testet, muss es bis dahin ja wohl ausgereift sein! :rolleyes: :D


      Grüße
      Bernd
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      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Das vermute ich auch, zumal das System erst 2024 zur Pflicht wird, zumindest für Fahrzeuge, die ab diesem Datum ihre EG-Typengenehmigung erhalten.
      Das System wir m.W. seit 2017 in Fahrzeuge des VW-Konzerns eingebaut. Es dient vor allem der Unfallforschung. Die erfassten Daten dürfen nur anonymisiert oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Es besteht also nicht die Gefahr, dass die erfassten Daten gegen einen verwendet werden. Wohl aber können sie entlastend sein.

      Nach augenblicklichem Stand der Beschlussfassung der EU sollen Unfalldatenspeicher ab Mai 2022 Pflicht bei jedem neu typgenehmigten Fahrzeug werden und ab 2024 dann bei jedem neu zugelassenen Fahrzeug. Die Regelung stößt auf Kritik durch die Datenschützer. Zwar enthalten auch die EU-Bestimmungen Regelungen zum Datenschutz und sehen die Weitergabe der Daten nur in anonymisierter Form vor, doch gibt es anders als bei der bisherigen Selbstverpflichtung durch VW Einschränkungen. So soll bei schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten und vor allem Todesopfern ein Zugriff auf die Daten durch die Staatsanwaltschaft zulässig sein, sofern dies zur Aufklärung des Unfallgeschehens erforderlich ist. Das wird damit begründet, dass das Interesse an einer Unfallaufklärung in diesen Fällen höher zu bewerten ist als der Datenschutz.

      Mit der verpflichtenden Einführung des Unfalldatenspeichers sollen auch noch weitere Vorrichtungen, so z.B. verschiedene Assistenzsystem, die der Unfallvorbeugung dienen, verpflichtend vorgeschrieben werden. Auch eine Vorrichtung zur Vorbereitung eines Anschlusses eines Alkoholprüfgeräts soll vorgeschrieben werden. Ein verbindlicher Einbau eines Alkoholtesters, der einen Motorstart nur ermöglicht, wenn ein bestimmter Alkoholwert nicht überschritten wird, ist zwar auch im Gespräch, jedoch zur Zeit noch nicht beschlossen, so dass eine derartige Vorrichtung zunächst freiwillig wäre.

      Andreas
    • Wer den roten Knopf unterm Himmel hat, hat das System. Bisher sendet es nach Auslösung von Airbag oder Gurtstraffer ein Positionsignal an Skoda. Von dort wird es dann weitergeleitet an die Rettungsdienste zum Abgleich mit weiteren Daten.

      W.B.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Von dort wird es dann weitergeleitet an die Rettungsdienste zum Abgleich mit weiteren Daten.
      Dürfte es sich dabei nicht um den eCall handeln? Der ist seit 2018 Pflicht!
      Ein Datenschreiber protokolliert die Unfalldaten, die dann später ausgelesen werden können.



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      Bernd
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