Versicherungsprobleme

    • [ Versicherung ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Versicherungsprobleme

      Guten Morgen,

      meine PKW-Versicherung hat mir zum Ablauf des Vertrages gekündigt und gleichzeitig ein neues aber doch erheblich teureres Angebot gemacht. Schäden, Unfälle usw. hatte ich nicht. Irgendwelche Kosten habe ich der Versicherung nicht gemacht, pünktlich gezahlt auch. Im Ergebnis muss man beim Suchen online nach einer neuen Versicherung angeben wer gekündigt hat, dass es die Versicherung war. In diesen Fällen gibt es kaum Angebote online oder nur sehr teure. Da habe ich Check24 angerufen und gefragt was das soll. Die haben mir erklärt, es tut ihnen leid, wir machen das jetzt am Telefon und dann bekam ich ein gutes Angebot per email. Ich habe es angenommen. Bei der Weiterleitung von des Vertrages an den tatsächlichen Versicherer hat Check24 dann nicht das gewünschte Datum zum Auslaufen des Altvertrages übermittelt sondern das Tagesdatum als Beginn der neuen Versicherung. Dadurch hatte ich plötzlich zwei Versicherungen, die alte die noch 10 Wochen lief und die neue die schon gültig war. Da habe ich nochmal Kontakt aufgenommen, dass doch die neue erst in 10 Wochen verbindlich werden soll. Da haben die sofort und ganz nett mitgemacht. Allerdings haben sie bei der Zulassungsstelle die dort schon gemeldete neue Versicherung wieder zurück gezogen. Von dieser Zulassungsstelle erhielt ich dann eine Ordnungsverfügung mit der sofortigen Aufforderung innerhalb von drei Tagen eine Versicherung nachzuweisen und solange das Fahrzeug nicht zu benutzen sowie den Hinweis, dass ich mit erheblichen Kosten rechnen müsse. Ich habe dann der Versicherung einen Auszug aus meinem Altvertrag geschickt der beweist, dass ich noch versichert bin. Da hat man mir zurückgeschrieben, dass es so nicht geht. Meine Altversicherung ist nicht mehr in ihren Rechnern. Sie brauchen irgendeine VBÜ oder so etwas und haben von mir verlangt, dass ich die besorgen soll. Und bis die da ist darf ich mein Fahrzeug nicht benutzen. Jetzt meine Frage. Muss ich mit Kostenbelastungen der Ordnungsbehörde rechnen? Schließlich war ich zu jeder Zeit versichert. Und bin ich verpflichtet in der Gegend rum zutelefonieren nur weil die etwas auf ihrem Rechner nicht mehr haben? Eigentlich wäre das ja kein Problem aber wenn jemand wegen nichts gleich mit einer Kanone auf mich schießt, dann werden ich böse. Bleibt die Frage ob ich mir das überhaupt leisten kann.

      MfG
      Isenhagen
    • Isenhagen schrieb:

      Und bis die da ist darf ich mein Fahrzeug nicht benutzen. Jetzt meine Frage. Muss ich mit Kostenbelastungen der Ordnungsbehörde rechnen?
      Dein Fahrzeug darfst du dann nicht benutzen, wenn es nicht versichert ist oder die Behörde eine förmliche, mit Rechtsmittelbelehrung versehene Betriebsuntersagung angeordnet hat. Beides liegt hier nicht vor (oder hast du von der Zulassungsstelle eine Untersagungsverfügung erhalten?). Folglich darfst du dein Fahrzeug auch weiter nutzen. Kosten können dir erst dann entstehen, wenn die Behörde dir einen Bescheid schickt, in dem dir der Betrieb des Fahrzeugs untersagt wird. Gegen diesen Bescheid müsste man dann das darin angegebene Rechtsmittel einlegen. Ich empfehle dir dennoch, dir von der Versicherung bescheinigen zu lassen, dass das Fahrzeug noch bis zum Tag X versichert ist und diese Bescheinigung dann der Zulassungsstelle vorzulegen, was eigentlich kein Problem darstellen sollte. Die Probleme, die die Behörde mit der Erfassung des Versicherungsnachweises hat, kann man dir nicht anlasten.

      Andreas
    • Genau hier liegt der Knackpunkt:
      Zitat:
      Für die Kosten- und Risikokalkulation der Beklagten ist es laut dem Richterspruch zwangsläufig erforderlich, dass der Versicherungsumfang und die damit verknüpften Risiken klar abgegrenzt sind. Es könnten nicht einfach später zusätzliche versicherte Gefahren durch eigene Interpretation entgegen eines eindeutigen Wortlauts in den Vertrag aufgenommen werden.
      Zitat ende.
      Man sollte also darauf achten, dass das Risiko (hier das Keyless-Go-System) im Versicherungsvertrag enthalten ist!


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Erstmal JA @Käfer62 !
      Zustimmung. :thumbup:

      Aber man sollte auch auf Keyless-Go verzichten, oder es deaktivieren lassen.
      Die Probleme mit diesem Müll sind doch schon sehr, sehr lange bekannt.

      Ich habe bereits vor 3-4 Jahren hier im Forum geschildert wie das Fahrzeug meines Freundes mit Keyless-Go
      entwendet wurde.
      Wir hatten darüber auch bereits eine breite und ausführliche Diskussion.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Aber man sollte auch auf Keyless-Go verzichten, oder es deaktivieren lassen.
      Das sehe ich ganz genau so!
      Aber...
      Wenn man es nicht deaktivieren lässt, dann sollte man aufpassen, dass die Versicherung es im Vertrag mit aufnimmt!

      Das allerbeste ist nun mal, das Keyless-Go-System gar nicht erst drin zu haben. :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.