Frage :Steuerliches absetzen von Arbeitsmitteln mobiles Arbeiten / Homeoffice
Meiner Frau wurde die Hälfte der Arbeitszeit mobiles Arbeiten von zu Hause aus angeordnet. Ein extra Arbeitszimmer zu Hause ist vorhanden
Da ja ein rechtlicher Unterschied zwischen mobilen arbeiten und Homeoffice bestehen soll nun meine Frage.
1. Kann man Arbeitsmittel wie Bürostuhl ,Laptop oder Monitor auch beim mobilen Arbeiten steuerlich absetzen und wenn ja in welcher Höhe ?
2. Der Arbeitgeber lehnt die Übernahmekosten von Arbeitsmitteln ab, da es sich um mobiles Arbeiten und nicht um Homeoffice handelt ist das rechtlich ok ?
o.k. war in den 80iger jahren, aber meine rechner, drucker, monitore, und verbrauchsmaterial habe ich schon immer abgesetzt über die werbungskosten,
eben auch über mehrere jahre.
gab nie probleme.
man muss es dem finanzamt nur glaubhaft machen........und komplett belegen.
ich habe sogar mehrere male fotos eingereicht - fand mein finanzamt gut, dazu ein kleiner text und einen zweizeiler von meinem arbeitgeber.......
ab den 90igern hatte ich dann einen steuerberater, wurde mir mit den immobilien und den verschiedenen arbeitsplätzen zu kompliziert........
ja - das homeoffice equipment kannst du über die werbungskosten absetzen.
Die Regelungen für GWG (800,-€ netto) gelten aber nur für selbständig nutzbare Arbeitsmittel.
Ein Monitor z.B. ist nicht selbständig nutzbar.
Das treibt folgende Blüten: Ein Drucker gilt nicht als GWG, sobald er aber als Kopierer verwendet werden kann, dann schon.
da würde ich auch gern austreten @minoschdog,
ist leider nicht machbar.
denn auch rente muss man nachversteuern und die betriebsrente sowieso, dazu die einnahmen aus vermietung und verpachtung
und die dividenden über 1602 euro jährlich.......