Auszahlung der Versicherungsleistung bei Totalschaden

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Auszahlung der Versicherungsleistung bei Totalschaden

      Nach einen wirtschaftlichen Totalschaden erhielten wir eine Teilsumme vom Aufkäufer des Fahrzeuges.
      Die größere Restsumme wurde von der Versicherung geleistet allerdings unter dem Abzug der Mehrwertsteuer auf diese Summe.
      Als Ausgleich haben wir eingebrauchtes Fahrzeug von privat erworben.
      Jetzt ist die Versicherung der Meinung das wir kein Anrecht auf die Zahlung der Mehrwertsteuer haben weil diese beim Kauf nicht angefallen ist und die Kaufsumme den Wert das Altfahrzeuges nicht überschreitet.
      Die Formulierungen im Internet sind so verklausuliert das diese für uns nicht zu entwirren sind.
      Wer hat Erfahrungen mit der Regulierung in solchen Fällen.
      Danke für Euere Hilfe !
    • kfz-betrieb.vogel.de/umstritte…satzbeschaffung-a-465155/

      Zitat:
      "Der Geschädigte bekommt immer dann den vollen Brutto-Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeuges ersetzt, wenn er ein Ersatzfahrzeug kauft, was mindestens so teuer ist wie der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges war – Umsatzsteuer hin oder her."


      Um deine Frage genauer zu beantworten , wie teuer wäre der Wiederbeschaffungswert des verunfallten Fahrzeugs gewesen ? Und wie teuer war das von privat gekaufte Ersatzfahrzeug ?
      Eventuell besteht ein Teilanspruch der Mehrwertsteuer wenn die Differenz unter 19 Prozent ist ?
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