Die größere Restsumme wurde von der Versicherung geleistet allerdings unter dem Abzug der Mehrwertsteuer auf diese Summe.
Als Ausgleich haben wir eingebrauchtes Fahrzeug von privat erworben.
Jetzt ist die Versicherung der Meinung das wir kein Anrecht auf die Zahlung der Mehrwertsteuer haben weil diese beim Kauf nicht angefallen ist und die Kaufsumme den Wert das Altfahrzeuges nicht überschreitet.
Die Formulierungen im Internet sind so verklausuliert das diese für uns nicht zu entwirren sind.
Wer hat Erfahrungen mit der Regulierung in solchen Fällen.
Danke für Euere Hilfe !