totale Parküberwachung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • totale Parküberwachung

      Eine Frage an unsere Rechtsgelehrten und -kundigen, ob dieses Vorhaben dem dt. Recht konform ist:
      bz-berlin.de/berlin/friedrichs…hen-jagd-wie-in-amsterdam
      in interessanten Vorstoß dieser grünen Bezirksbürgermeisterin, die linksextreme Gewaltverbrecher wie auch Rechtsbeugung durch Amtsmitglieder gerne toleriert, aber mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln die Autofahrer schikanieren möchte.
      ich meide diesen Bezirk großräumig, sollen die in ihrer Blase unter sich bleiben.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      ... mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln die Autofahrer schikanieren möchte...
      Sollte es zu solch einem Beschluss in Berlin oder auch in einer anderen Stadt kommen sehe ich darin keine Schikane der Autofahrer.

      Wenn Parkgebühren zu entrichten sind weis dies der dort parkende Automobilist und muss diese auch entrichten. Grundsätzlich müssen kommunale Maßnahmen dann auch kontrolliert und falls notwendig sanktioniert werden, sonst hält sich niemand daran.
    • Na ja, die Parkscheibe ist ja auch eine Pariser Erfindung :)

      Das Heer der Kontrolleure ist deshalb notwendig, da gar kein Schein oftmals preiswerter ist als die hohen Citygebühren. Das brachte mir ein Polizist beim Trainerlehrgang bei.

      Aber dank Amazon brauche ich keine Großstadt mehr :)
    • @Kajo
      ich gebe dir durchaus recht, meine Ausführung bemängelt aber die Unverhältnismäßigkeit und Ungleichheit der Maßnahmen gegen Gesetzesverstöße unter dieser sehr speziellen Bürgermeisterin.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      ... meine Ausführung bemängelt aber die Unverhältnismäßigkeit und Ungleichheit der Maßnahmen gegen Gesetzesverstöße unter dieser sehr speziellen Bürgermeisterin.
      Das gilt es auch als Mangel anzusprechen, denn Gesetzesverstöße müssen ganz sanktioniert werden. Hierfür ist doch dann aber nicht eine Bürgermeisterin verantwortlich. Dass sich diese dann auf die Seite der "Gesetzesbrecher" stellt sollte den Wähler bei der nächsten Wahl zum Senat schon zu denken geben.
    • yyeettii schrieb:

      Eine Frage an unsere Rechtsgelehrten und -kundigen, ob dieses Vorhaben dem dt. Recht konform ist:
      bz-berlin.de/berlin/friedrichs…hen-jagd-wie-in-amsterdam

      yyeettii schrieb:

      meine Ausführung bemängelt aber die Unverhältnismäßigkeit und Ungleichheit der Maßnahmen gegen Gesetzesverstöße
      Ob man nun hunderte von Politessen und Hipos ausschwärmen lässt oder sich moderner Techniken bemüht, um den ruhenden Verkehr zu überwachen und Verstöße zu ahnden, ist ziemlich egal. Es ist nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht jeder Kommune, die Einhaltung der Parkvorschriften im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überwachen. Es ist weder unverhältnismäßig noch stellt es einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, wenn man die Überwachung durch den Einsatz technischer Hilfsmittel intensiviert und dadurch auch effektiver gestaltet. Ich finde das gut, obwohl ich selbst auch nicht gerade ein Parkengel bin, der sich noch nie ins Halteverbot gestellt hat.

      Allerdings sollte die Kommune im Gegenzug auch genügend Parkraum zur Verfügung stellen und Verbote nur dort anordnen, wo dies auch erforderlich oder zumindest sinnvoll ist. Wenn ich den Zeitungsbericht richtig verstanden habe, soll ganz Kreuzberg zu einer kostenpflichtigen Parkzone erklärt werden. Das ist okay so und stellt sicher, dass auch Parkraum vorhanden ist, auch wenn er etwas kostet. Bedenklich wäre es, wenn die Kostenpflicht rund um die Uhr besteht, weil dadurch Anwohner unzumutbar belastet werden. Für Anwohner sollte es also entweder Ausnahmen zumindest für die Nachtzeit geben (Anwohnerparkberechtigung) oder die Kostenpflicht generell auf bestimmte Zeiten beschränkt werden.

      Interessant an dem Artikel finde ich übrigens der Verweis auf Amsterdam mit dem Foto eines Überwachungsfahrzeugs, einem Yeti. Schlaue Holländer!

      Andreas
    • Ich finde auch gerade,die Umwandlung eines kompletten Stadtteils zur kostenpflichtigen Parkzone,als eigentlich bemerkenswert.
      Wieder ein grüner Schritt zur autofreieren Stadt.

      Waren es nicht gerade die Grünen,die so vor 10 bis 15 Jahren das Kennzeichen Scannen wegen Datenschutz und Unverhältnismäßigkeit abgeschafft haben?

      Gruß Jörg
    • @floflo
      danke für Deine Erläuterungen.
      zur Klarstellung, mit Unverhältnismäßigkeit meinte ich in diesem speziellen Fall nicht die Parküberwachung an sich, das geht ok., sondern die auf einzelne Personengruppen (in dem Falle die Autofahrer) und Tatbestände von Gesetzesverstößen fixierte intensive Verfolgung, während gleichzeitig schwerwiegende Angriffe gegen die staatliche Ordnung, z.B. gegen Polizei und Feuerwehr, seit vielen Jahren eher sehr lax als Aktivistentum betrachtet werden.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Selbst wenn nach der BTW ACAB Kanzlerin werden sollte, können Sie ja ruhig Autohasser werden, ich erinnere da nur an Ba Wü wo dann auch ganz schnell die Brötchen kleiner wurden.

      In Berlin haben die Nutzer des Senats diesen gewählt und wenn die so etwas haben wollen bitte sehr.

      Gerade im kriminellen Bereich sind es wenige die hohe Anzahl an Straftaten verrichten. Vieles wird gar nicht zur Anzeige gebracht und spätestens wenn dein drittes E Bike geklaut wurde, wechselst man wieder aufs Auto.

      Man muss nur dem Weg des Geldes betrachten.
    • SQ5 schrieb: In Berlin haben die Nutzer des Senats diesen gewählt und wenn die so etwas haben wollen bitte sehr.
      _____________________________

      Diese Wähler haben meist selbst kein Auto oder sind nach Berlin zugezogene Ökos.
      Leider gibt es kaum noch Urberliner , die sind entweder ausgestorben oder ins Umland gezogen.
      Mein einer Schwager wohnt in Prenzlauer Berg , da wird überwiegend süddeutsch oder ein anderer Dialekt als berlinerisch gesprochen. Die haben auch die Mietpreise hochgetrieben .
      Die Berliner die ich kenne haben was anderes gewählt .
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