Brauche Nachhilfe bei einer Rechnung

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Brauche Nachhilfe bei einer Rechnung

      Habe auf der Auftragsbestätigung netto, MwSt und Brutto. Soweit so gut. Der gegenwärtige Preis ab Fabrik/Importeur ist aber netto viel zu niedrig. Der Rabatt muss auf den Fabrikpreis wie auch Sonderausstattung etc. aufgerechnet werden um auf den Nettobetrag zu kommen. Danach müsste ich ohne Rabatt weniger bezahlen.
      Warum wird ein Rabatt aufgeschlagen?
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Verstehe die "Aufrechnung" vorweg nicht.

      Bei meiner Bestellung sind zunächst alle Preise (Fahrzeug und die bestellten Positionen der Sonderausstattung) im "Brutto" angegeben und in der Summe dargestellt. Von der Gesamtsumme wird dann der vereinbarte Nachlass abgezogen und so erhalte ich den "Brutto-Bezahlpreis". Anschließend wird noch einmal Netto und Brutto ausgewiesen.
    • Der Nettobetrag, MwSt, Brutto sind richtig. Die Einzelpreise netto für Sonderaustattung etc. ist auch richtig. Auf den Fahrzeuggrundpreis netto (zu niedrig) wird der Nachlass aufgerechnet um auf den richtigen Nettobetrag zu kommen. Für mich wäre der richtige Grundpreis netto, Fahrzeug nackt ohne MwSt.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Wenn der Verkäufer einen Rabatt gewährt, hat er die Wahl, ob er ihn nur auf den Fahrzeuggrundpreis gewährt oder das gesamte Fahrzeug inklusive Zusatzausstattung. Üblich ist letzteres. Wird der Rabatt nur auf den Grundpreis gewährt, wird das Fahrzeug natürlich deutlich teurerer, wenn es viel Sonderausstattung enthält. Wie der Händler letztlich zu rechnen hat, muss sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Dabei ist es denkbar, dass Verkäufer und Käufer hinsichtlich der Rabattgestaltung unterschiedliche Vorstellungen hatten. Darin zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, einen vom Verkäufer vorgelegten Kaufvertrag nicht einfach zu unterschreiben sondern vorher genau zu lesen, was man da unterschreibt. Zwar lässt sich auch nach Unterschrift ein Kaufvertrag ggf. noch anfechten, wenn klar ist, dass man bei der Abgabe der Willenserklärung "Kauf des Fahrzeugs" einem Irrtum unterlegen ist, das wird jedoch schwierig, wenn dem Käufer bei aufmerksamen Durchlesen des Vertrags hätte klar werden müssen, wie hoch der Endpreis ist und wie er sich zusammensetzt.

      Andreas
    • Der Gesamtbetrag (Brutto) und Summe Netto stimmen.
      Auf den Fahrzeugpreis ohne MwSt muss der Nachlass und weitere Positionen addiert werden um auf den richtigen Nettobetrag zu kommen. Wie schon geschrieben, der Fahrzeugpreis netto für das Fahrzeug in Serienausstattung ist zu gering.
      Ich habe gelernt:
      Nettopreis
      + Zusatzkosten
      abzgl Rabatt netto
      + Mwst
      =Brutto gesamt
      Dateien
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Es ist doch egal ob der Nachlaß schon im Fahrzeugnetto eingerechnet ist oder aber später abgezogen wird.
      Wichtig ist doch nur der richtige Endpreis

      Übrigens ein "schöner" Begriff: Schwegeschädigten.... Aus welchem Jahrhundert kommt der Verkäufer?

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Ohne Rabatt müsste nach deren Rechnung das Auto billiger sein, da der „Aufschlag” Rabatt entfällt.
      Mir doch egal wie das System Menschen mit GdB ab 50 bezeichnet.
      Den Seniorenteller finde ich viel schlimmer.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • @Herne
      Ehrlich gesagt, kann ich nicht nachvollziehen, worauf du jetzt eigentlich hinaus willst. Was ist den jetzt konkret deiner Meinung nach an der Rechnung des Händlers falsch? Wo fühlst du dich benachteiligt? Wenn es um die Berücksichtigung von Rabatt und MwSt. geht, hat Otto ja bereits zutreffend ausgeführt, dass es im Ergebnis rechnerisch keinen Unterschied macht, ob man den Rabatt vom Nettopreis abzieht und dann die MwSt. hinzurechnet oder ob man den Rabatt direkt vom (höheren) Bruttopreis abzieht. Vielleicht kannst du dein Konstrukt mal näher erläutern.

      Andreas
    • Herne schrieb:

      Ohne Rabatt müsste nach deren Rechnung das Auto billiger sein, da der „Aufschlag” Rabatt entfällt.
      Mir doch egal wie das System Menschen mit GdB ab 50 bezeichnet.
      Den Seniorenteller finde ich viel schlimmer.
      Auf deinem kleinen Ausschnitt der Rechnung steht nichts von "Aufschlag", da steht ganz eindeutig Nachlass.
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Ich kann mir gut vorstellen, das der ausgewiesene Rabatt eine besondere steuerliche Geltung (Abschreibung im AH) hat.

      Der Betrag der Rechnung muss ja in den T Konten auch irgend wann nochmal als Kosten für Hersteller und AH gesplittet sein.

      Letztlich ist der Bruttobetrag für dich entscheidend. Stimmt er nicht wie abgesprochen, steht dir der Rücktritt zu.

      Erklären lassen kann man sich das, ist aber mehr so ne Comedyveranstaltung. Beim E Car haben sie 20 Minuten Erklärungsversuche abgegeben, bis sie merkten, das ich etwas bekommen habe, was gar nicht sein dürfte :D .
    • Heute oder morgen wird das Rätsel gelöst.
      Hier mal fiktive Zahlen

      Fahrzeugpreis netto 30252,11???

      Rabatt 3361,34
      33.613,45 netto
      6.386,55 MwSt
      40000 Brutto zu bezahlen

      und ohne Rabatt dann 36000,01 Brutto???
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Den gewährten Nachlass zum Nettopreis des Fahrzeuges zu addieren und dann von dieser Summe die MWST zu berechnen ist sicherlich nicht richtig. Dies würde ja bedeuten dass es statt eines Rabattes einen "Zuschlag" gegeben hätte.

      Die Rechnung sollte dann bei einem angenommenen Fahrzeugpreis von 33.613,45 € und einem Nachlass in Höhe von 3.361,34 € wie folgt aussehen:

      Fahrzeugpreis Netto: 33.613,45 €
      - Rabatt: 3.361,34 €

      Zwischensumme: 30.252,11 €
      + 19 % MWST: 5.747,19 €

      Brutto 35.999,30 €
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