Mein Jazz

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Herne schrieb:

      Der Unfall läuft doch schon über einen Anwalt. Der kennt das Schreiben mit der Kürzung. Anwaltskosten wurden ja auch gekürzt.


      OK, dass hatte ich wohl "ausgeblendet" :whistling:

      Aber wenn Du Dir einen erfahrenen RA für Verkehrsrecht genommen haben solltest,.wird der diese Spielchen schon kennen und Deine Rechte auch durchboxen.
      Erst Mal viel Erfolg, dass Dein Jazz wieder wie neu wird. :thumbup:

      Gruß Jörg
    • Die Versicherung möchte 56 €/Tag für den Leihwagen zahlen und behält sich Kürzungen bei Überscheitung vor. Bei den großen drei geht es bei ca. 60 - 65 € los inkl. Haftpflicht. Ein Automatik soll es selbstverständlich auch sein. Haftungsausschluss möchte ich auch, bin ja auch VK versichert. Kann ja viel passieren, Glasbruch, TK Schaden, verschuldeter Unfall…
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:

      Die Versicherung möchte 56 €/Tag für den Leihwagen zahlen und behält sich Kürzungen bei Überscheitung vor.
      Ich halte das für legitim. Meist kann man mit einem "kleineren Leihwagen" ohne Eigenanteil auskommen. Das wird bei dem "kleinen Jazz" schon schwierig.
    • Auto ist in der Werkstatt. Leihwagen ein Jazz Elegance. Schon interessant zuhause zu sehen, was das eigene Auto so macht. Er ist zum Spur vermessen unterwegs.
      Dateien
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
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    • Diese "Überwachung" ist schon ein nettes Spielzeug !
      Meine Frau war mit "meinem" Karoq unterwegs und verließ das "autorisierte Gebiet" - ruf ich sie an, wo sie denn wäre ...

      Ich habe es ja auf der Karte gesehen, kannte aber nichts mit Bezug zum Standort damals.
      Es war das Gartengrundstück der Schwiegereltern ihrer Tochter, wo sie zum Kaffee geladen wurde !
      Erschreckt habe ich sie dann mal mit "Hupen & Blinken" !
      Was für ein Spass ! :D :D :D

      Bei Skoda wird normalerweise das System, während eines Werkstattaufenthaltes in den sogenannten "WERKSTATT - MODUS" versetzt, damit der Kunde keinen Zugriff darauf hat.
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • Rheinschiffer schrieb:

      Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dir doch einer reingefahren. Da ist es doch völlig egal, was da im Vorfeld mit Kostenschätzung, Anwalt, wirklichen Kosten usw. läuft.
      Am Ende kriegst du doch ein repariertes Auto zurück und zahlst selbst nichts.
      Genauso ist es. Wenn die Versicherung entstehende Reparaturkosten kürzt, so kann das daran liegen, dass mit der Reparatur eine Wertsteigerung verbunden ist, was bei einem nahezu neuen Fahrzeug praktisch ausgeschlossen ist, oder aber daran, dass die Versicherung die von der Werkstatt in Rechnung gestellten oder per Kostenvoranschlag angebotenen Kosten für überzogen hält. Dieser zweite Grund berechtigt die Versicherung aber nur dann zu Kürzung, wenn die Werkstatt maßlos und ganz offenkundig viel zu höhe, keinesfalls mehr angemessene Kosten verlangt. In dem Fall muss der Geschädigte dann aber auch nur Kosten in angemessener Höhe bezahlen. Einen solchen Fall möchte ich hier bei einer Vertragswerkstatt ausschließen und dürfte auch nur sehr selten vorkommen. Eine Abweichung der tatsächlichen, von der Werkstatt verlangten Kosten von dem vom Gutachter ermittelten Reparaturaufwand berechtigt ansonsten nicht zur Kürzung durch die Versicherung. In aller Regel knicken die Versicherungen auch sofort ein, wenn mit anwaltlichem Schreiben und entsprechender Klageandrohung hierauf hingewiesen wird. Herne braucht sich also keine Sorgen zu machen, dass er auf Kosten sitzen bleibt.

      Andreas
    • mattodriver schrieb:

      Diese "Überwachung" ist schon ein nettes Spielzeug !
      Meine Frau war mit "meinem" Karoq unterwegs und verließ das "autorisierte Gebiet" - ruf ich sie an, wo sie denn wäre ...

      Ich habe es ja auf der Karte gesehen, kannte aber nichts mit Bezug zum Standort damals.
      Es war das Gartengrundstück der Schwiegereltern ihrer Tochter, wo sie zum Kaffee geladen wurde !
      Erschreckt habe ich sie dann mal mit "Hupen & Blinken" !
      Was für ein Spass !
      Das mag ja ein schönes Spielzeug sein, ich halte das für völlig überflüssig. Ein Auto ist dafür da einigermaßen bequem von "A" nach "B" zu kommen und nicht um seine Mitmenschen aus zu spionieren.
      Was kostet denn so eine Spielerei an Aufpreis?
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
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