Abgabe Fahrerlaubnis

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Abgabe Fahrerlaubnis

      Bei uns in der Region hat ein 89 Jähriger gegen den Entzug seines Führerscheins erfolglos vor dem VG Trier geklagt.

      "Die Führerscheinstelle forderte den Mann auf, ein fachärztliches Gutachten über seine Fahreignung einzuholen. Doch der 89-Jährige legte das geforderte Gutachten innerhalb der Frist von vier Monaten nicht vor. Einen ihm angebotenen Begutachtungstermin im Juni nahm er nicht wahr. Daraufhin entzog die Kreisverwaltung dem Rentner die Fahrerlaubnis."

      Quelle: volksfreund.de/region/mosel-wi…hein-abgeben_aid-77454155

      Eigentlich hätte ich erwartet dass dem Betroffenen zunächst einmal der Führerschein bis zur ärztlichen Feststellung seiner Fahreignung entzogen worden wäre.

      Gruß Kajo
    • Kajo schrieb:

      Eigentlich hätte ich erwartet dass dem Betroffenen zunächst einmal der Führerschein bis zur ärztlichen Feststellung seiner Fahreignung entzogen worden wäre.
      Das VG Trier hat hierzu ausgeführt, dass die Behörde zwar Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hatte, diese jedoch nicht ausreichten, um direkt die Fahrerlaubnis zu entziehen. Man hat daher den Betroffenen aufgefordert, seine Eignung durch ein Gutachten nachzuweisen. Nachdem er dieser Aufforderung in der gesetzten Frist nicht nachgekommen war und auch einen angesetzten Untersuchungstermin nicht wahrgenommen hat, konnte die Behörde davon ausgehen, dass bei dem 89-jährigen keine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs vorlag, weshalb sie dann die Fahrerlaubnis m.E. zu recht entzogen hat.

      Der Beschluss des VG Trier ist noch nicht rechtskräftig. Wenn lediglich Verdachtsmomente für eine fehlende Eignung vorliegen, ist der hier von der Behörde eingeschlagene Weg, nicht sofort die Fahrerlaubnis zu entziehen, m.E. aber richtig.

      Andreas
    • Dürfen sich Richter jetzt das Recht neu zusammenbasteln wie es grade gefällt?
      Die Fahrerlaubnis gibt es bisher doch wohl immer noch auf Lebenszeit. Sie kann entzogen werden, wenn es dafür Gründe gibt. Die Anhaltspunkte für das Vorliegen dieser Gründe reichte nicht aus? Dann darf die Fahrerlaubnis eben nicht entzogen werden.
      Was kommt als nächstes, Einsperren wegen Mordes trotz mangelnder Beweise, wenn der Verdächtige nicht die Unschuld beweist?
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Die Anhaltspunkte für das Vorliegen dieser Gründe reichte nicht aus? Dann darf die Fahrerlaubnis eben nicht entzogen werden.
      Anfangs reichten die Anhaltspunkte alleine nicht aus, als der Führerschein entzogen wurde, gab es aber wohl doch genügend Gründe:

      VG Trier, Pressemitteilung vom 23.09.2022 zum Beschluss 1 L 2108/22.TR vom 13.09.2022 schrieb:

      Der Fahrerlaubnisbehörde seien Tatsachen bekannt geworden, die Bedenken an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründeten. Ausreichend seien insoweit alle Tatsachen, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertigten, es könne eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen. Ob solche Verdachtsmomente vorlägen, beurteile sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls. Diese rechtfertigten vorliegend die getroffene Gutachtensanordnung. Die ärztlich attestierte Hypertonie und Sturzneigung reichten für sich genommen bereits aus, um Zweifel an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen; erst recht gelte dies in der Gesamtschau der vielzähligen im Falle des Antragstellers bekannt gewordenen weiteren Umstände. Anlässlich der Verkehrsunfallaufnahmen 2017 und 2021 habe er einen verwirrten Eindruck und teilweise nicht nachvollziehbare Angaben zum Unfallgeschehen gemacht. Im Übrigen seien im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme eine Vielzahl von alten Unfallschäden am Pkw vorgefunden worden, deren Entstehung nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr mit sich widersprechenden Angaben erklärt worden sei. All dies begründe erhebliche Eignungszweifeln. Die dem Antragsteller eingeräumte Frist von vier Monaten zur Vorlage des Gutachtens sei angemessen gewesen. Der Antragsteller habe im Juni des Jahres auch die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines Gutachtertermins gehabt. Diesen habe er jedoch in vorwerfbarer Weise nicht wahrgenommen.
    • Harry App schrieb:

      Dürfen sich Richter jetzt das Recht neu zusammenbasteln wie es grade gefällt?...
      Selbstverständlich nicht und hinsichtlich der Begründung verweise ich auf den Beitrag vorweg von lego63. Gegen die Entscheidung kann dann auch weiter vorgegangen werden - siehe zur Rechtskraft auch den Beitrag von floflo.

      Harry App schrieb:

      ... Was kommt als nächstes, Einsperren wegen Mordes trotz mangelnder Beweise, wenn der Verdächtige nicht die Unschuld beweist?
      Diese Aussage vorweg ist nach meiner Meinung völlig überflüssig.

      Wenn ich in meinem Umfeld bei dem ein oder anderen älteren Verkehrsteilnehmer erkenne dass er offensichtlich nicht mehr sicher als Führer eines Fahrzeuges unterwegs ist spreche ich das auch klar und deutlich an. Mein Vater hat seiner Zeit dann nach einem Gespräch auch die notwendige Konsequenz gezogen und sein Fahrzeug abgeben. Nach meiner Einschätzung wäre auch in vielen Fällen die Nutzung eines Taxis für notwendige Fahrten, soweit eine familiäre Begleitung nicht möglich ist deutlich günstiger als die Beibehaltung des eigenen Fahrzeuges.

      Gruß Kajo
    • Der Fall wie ihn lego63 beschreibt ist ja auch ein ganz anderer als der ursprünglich beschriebene und von mir kritisierte. Da war nämlich davon die Rede, die Indizien für eine Fahruntauglichkeit wären nicht ausreichend gewesen. So wie jetzt beschrieben ist es völlig korrekt.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Servus,

      ist jetzt knapp 30 Jahre her. Bei meiner damaligen Freundin lebte in der Nachbarschaft ein Mann, knapp 90 Jahre, ziemlich taub und mit dem Sehvermögen war es auch nicht mehr weit her. Darüber hinaus ging er auch noch an 2 Gehstöcken. All das hat ihn aber vom Autofahren nicht abgehalten.

      Eines Tages hat er mir, als ich mit dem Motorrad fuhr, ziemlich übel die Vorfahrt genommen und mich haarscharf abgeräumt. Ich war dermaßen sauer, dass ich, als der Mann stand, die Autotür aufgerissen habe und den Autoschlüssel im hohen Bogen in einen Vorgarten geworfen habe.

      Die rechtlichen Konsequenzen waren mir damals ziemlich egal und es kam auch nie was.


      Gruß aus Bayern
    • Harry App schrieb:

      Der Fall wie ihn lego63 beschreibt ist ja auch ein ganz anderer als der ursprünglich beschriebene und von mir kritisierte. Da war nämlich davon die Rede, die Indizien für eine Fahruntauglichkeit wären nicht ausreichend gewesen. So wie jetzt beschrieben ist es völlig korrekt.
      Es ist durchaus möglich dass wegen meines verkürzten Beitrages eine falsche Fehleinschätzung erfolgte. Allerdings hatte ich ja auch den Link zu dem Artikel bereits in meinem Beitrag verlinkt und hoffte dann dass dieser Bericht zu dem Fall aus dem "Trierischen Volksfreund" dann auch gelesen würde.

      Letztlich hat aber lego63 aus diesem Artikel noch einmal mit seinem Beitrag für Klarheit gesorgt.

      Gruß Kajo
    • Suedling schrieb:

      als der Mann stand, die Autotür aufgerissen habe und den Autoschlüssel im hohen Bogen in einen Vorgarten geworfen habe.
      Ah, eine Art Selbstjustiz.

      Ungeachtet des Alters und des körperlichen Befindens des Verkehrsteilnehmers hättest du natürlich bei jedem anderen Fahrer so gehandelt?
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Suedling schrieb:

      als der Mann stand, die Autotür aufgerissen habe und den Autoschlüssel im hohen Bogen in einen Vorgarten geworfen habe.
      Ah, eine Art Selbstjustiz.

      Ungeachtet des Alters und des körperlichen Befindens des Verkehrsteilnehmers hättest du natürlich bei jedem anderen Fahrer so gehandelt?
      Nenne es Selbstjustiz. Das war mir herzlich egal, da er mir fast das Hinterrad wegrasiert hätte.

      Der Mann war in keinster Weise mehr fahrtauglich und bis dato leider auch unbelehrbar. Über Monate hatten die Nachbarn sich aufgeregt, dass so jemand noch Auto fährt. Natürlich immer mit Vollgas im ersten Gang durchs Wohngebiet und über Kreuzungen/Einmündungen. Gemacht hatte natürlich keiner was.

      Gebracht hat meine Aktion in sofern was, dass der Mann anschließend nicht mehr Auto fuhr.


      Gruß aus Bayern
    • lego63 schrieb:

      Hinweis: der Artikel vom "Volksfreund" liegt hinter einer Bezahlschranke.
      Danke für den Hinweis - werde ich dann als Abonnent für die Ausgabe "E-Paper" das nächste Mal berücksichtigen.

      Gruß Kajo
    • Da meine Haarfarbe auch langsam aber stetig zu "Friedhofsblond" wird und ich nicht in die Situation des von @Suedling beschriebenen Oldies kommen will habe ich längst die Initiative ergriffen.

      Man merkt ohne Beifahrer wohl als letzter, wenn oder wann die Fahreignung schleichend nachlässt und jeder von uns überschätzt sich sehr gerne, und hält sich selbst bolzenfest für den allerbesten Autofahrer auf Erden, nicht wahr! ;)

      Mindestens 1x jährlich nehme ich in irgendeiner Fahrschule vor Ort eine praktische Fahrstunde, mit dem furchtlosen Fahrlehrer in meinem Auto geht es dann dahin, wie es ihm gerade gefällt. Anschliessend bekommt er seinen Lohn und ich sein Urteil, bisher fiel das immer positiv aus, sollte es mal niederschmetternd sein war es das mit der eigenständigen Fahrerei.

      Bis dahin will ich allerhöchstens die aus einer Einfahrt kullernden Bälle überfahren und nicht das Kind, das hinterherrennt, meine Fahrzeugschlüssel nimmt mir kein anderer Autofahrer ab.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Man merkt ohne Beifahrer wohl als letzter, wenn oder wann die Fahreignung schleichend nachlässt und jeder von uns überschätzt sich sehr gerne, und hält sich selbst bolzenfest für den allerbesten Autofahrer auf Erden, nicht wahr!
      So ist das und die "jährliche Fahrstunde" ist eine gute Empfehlung.

      Die Fahreignung kann man allerdings nicht nur am Alter festmachen. Es müssen auch mögliche Erkrankungen mit in die Beurteilung fließen und hier kommt dem Hausarzt eine besondere Verantwortung zu.

      Gruß Kajo
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