Neuwagen vs. Jahreswagen + Vergleich der verschiedenen Ausstattungsreihen

    • [ Umfrage ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Neuwagen vs. Jahreswagen + Vergleich der verschiedenen Ausstattungsreihen

      Guten Morgen allerseits,

      ich plane ja die Anschaffung eines Yeti.

      Jetzt fing im Freundeskreis die Diskussion an, dass man sich auf Grund des enormen Wertverlustes im ersten Jahr bloß keinen Neuwagen kaufen sollte.
      Ich persönlich sehe das etwas anders. Ok. der Wertverlust lässt sich nicht wegdiskutieren.
      Aber wie sieht es mir der Einfahrzeit aus. Wie hoch ist diese zu bewerten.
      Ich kann mir nämlich sehr gut vorstellen, dass jemand, der den Wagen nur ein Jahr fahren will, diesen nicht erst vorsichtig einfährt.
      Und da ich ein Auto mindestens 10 eher 15 Jahre (mein Golf ist achtzehn) fahre, würde ich mal eure Meinung dazu hören,
      ob da nicht auf eine "vernünftige" Einfahrzeit wert gelegt werden sollte.

      Zweite Frage.
      Hat evtl. schonmal jemand die Auststattungslinien verglichen und kann mir sagen, ob man evtl. mit einer günstiger fährt.

      Gruß
      Andreas
    • ;) Auch hier wird eine lange und kontroverse Diskussion entstehen.

      Wenn man die Diskussionen hier im Forum verfolgt, gibt es viele die ihre Wagen "recht früh" austesten ~ schinden. Und zwar shcon lange vor die - von der Mehrheit hier - doch immer noch nicht verzichtbare Einfahrzeit vorbei ist. Zum Umgang mit Kurzzeitleeasingfahrzeugen und Frimenwagen schreibe ich hier lieber nichts.

      Gegen einen Jahreswagen spricht aus meiner Sicht deshalb: 1) Man verliert 1 Jahr der Garantiezeit 2) man kennt den Vorbesitzer nicht und weiß nicht ob der Werkswagen ein Miet- oder Vorführwagen war (den viele bedenkenlos geschunden) haben.

      Da Du das Fahrzeug sehr lange halten möchtest fällt der Wertverlust beim Wiederverkauf nicht ins Gewicht: Der Restwert eines 15 Jahre altes Fahrzeugs ist gleich, ob du es neu gekauft hast oder als Jahreswagen!

      Lieber bei einem Neufahrzeug einen guten Preis aushandeln als "die Katze im Sack" kaufen! Bei der Beschränkung auf die zweckmäßigste Ausstattung und Verzicht auf Schnickschnack lässt sich mehr sparen als beim Jahreswagenkauf!

      M.f.G.

      Leo
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)
    • Hi,

      der Wertverlust berechnet sich ja nicht aus dem Restwert allein, sondern immer im Bezug zu den Anschaffungskosten. Da macht es sehr wohl einen Unterschied, ob ich einige tauend Euro mehr oder weniger mit in die Berechnung einbinden muss.

      Allerdings favorisiere ich bei ähnlichen Haltedauern auch die Anschaffung in Erstbesitz.

      Sofern der [lexicon]TE[/lexicon] im Familienkreis jemanden mit SB Ausweis und min. GDB 50 hat, wäre es ggf. eine Überlegung wert, diesen das Fhrzeug kaufen (und halten!!!) zu lassen. Problemloser kommt man kaum an die obligatorischen 15% Nachlass, die Skoda den Schwerbehinderten (pol. korrekt: Menschen mit Behinderungen) einräumt. Der Käufer mit SB Nachweis muss das Fahrzeug aber mindestens 6 Monate auf seinen Namen führen, sonst funktioniert das nicht. Es sollte auch im Vorfeld überlegt werden, ob das Fahrzeug nicht dauerhaft auf Namen des SB laufen soll, weil sich eine Halterumschreibung durchaus nachteilig auf den späteren Wiederverkaufswert auswirken kann. Wobei, bei einem angestrebten Zeitraum von 10 - 15 Jahren das kaum noch ins Gewicht fällt.

      Gruß, silent
      Man kann nicht alles idiotensicher machen. Immer wenn man‘s probiert, machen sie einfach bessere Idioten (geklaut von Uli G.)
    • wenn es nicht der Händler am Ort sein muss, kannst du auch über einen Vermittler ein Fahrzeug bestellen. Da gibt es auch knapp 16 % ohne Ausweis. Durch den Ausweis gibt es ca. 0,5 % mehr.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Das mit den 15 Prozent kann ich auch bestätigen, unser Händler fragte gleich von sich aus, ob jemand im engeren Familienkreis einen Schwerbehindertenausweis habe. Meine Frau hat - leider - einen, also wird sie jetzt die Halterin und ich der Versicherungsnehmer. Alles kein Problem.

      Bei den bekannten Online-Vermittlern (meine jetzt nicht EU-Fahrzeuge) hätten wir eventuell noch ein paar Hunderter mehr sparen können, aber wenn man dann den Aufwand dagegen rechnet (Urlaub zum Abholen nehmen, ggf. Hotelkoste, Fahrtkosten etc), nee, da war uns der deutsche Händler "um die Ecke" lieber.

      Gruß huehnerklein
    • huehnerklein schrieb:

      Das mit den 15 Prozent kann ich auch bestätigen, unser Händler fragte gleich von sich aus, ob jemand im engeren Familienkreis einen Schwerbehindertenausweis habe. Meine Frau hat - leider - einen, also wird sie jetzt die Halterin und ich der Versicherungsnehmer. Alles kein Problem.

      Bei den bekannten Online-Vermittlern (meine jetzt nicht EU-Fahrzeuge) hätten wir eventuell noch ein paar Hunderter mehr sparen können, aber wenn man dann den Aufwand dagegen rechnet (Urlaub zum Abholen nehmen, ggf. Hotelkoste, Fahrtkosten etc), nee, da war uns der deutsche Händler "um die Ecke" lieber.

      Gruß huehnerklein




      Bei einem verhandlungswilligen deutschen Skoda-Händler und einem verhandlungsfähigen Käufer sind 15 % Nachlass auf einen Skoda Yeti mit deutscher Konfiguration auf jeden Fall machbar. Oder man lässt es über einen seriösen Vermittler laufen (doch, die gibt es). Zu den 15 % kommt noch die modellabhängige Eroberungsprämie - für den Ambition z. B. 1.200 Euro - hinzu.

      Insgesamt lässt sich somit ein Rabatt von über 20 % auf ein deutsches Neufahrzeug erzielen - und zwar ohne irgendeinen Schein. Schließlich sollten Halter und Versicherungsnehmer die gleiche Person sein, damit die Versicherung günstiger wird.

      Tatsächlich nehme ich einen Tag Urlaub dafür, den neuen Yeti vom Händler (einer der größten Skoda-Händler Deutschlands) abzuholen. Die Fahrtkosten für 4 h Bahnfahrt betragen genau 31,50 Euro inkl. Sitzplatzreservierung. Eine Hotelübernachtung ist natürlich nicht erforderlich.

      Der Preisunterschied zum "Händler meines Vertrauens vor Ort" betrug am Ende 800 Euro, womit ich ihn auch konfrontiert habe. Er konnte nicht mithalten, aber natürlich empfängt er mich gerne für jeden Werkstattaufenthalt. Und trotzdem kann ich mit ihm über Materialrabatte reden und auch das Öl beistellen. Man darf sich auch mal gedanklich davon trennen, dass man über einen endverhandelten Kauf beim Händler vor Ort noch Kulanz und zusätzlichen Service inklusive hat. Eine offene Kommunikation ist hier zielführender...
    • @Moneywasher

      Tja, wir waren vorher bei einem anderen Skodahändler, und bei dem hätten wir mehr als 1000 Euro (ohne diesen "Behinderten-Rabatt") mehr bezahlen sollen, als wir es jetzt müssen, keine Ahnung, ob es an ihm oder an uns lag. Und diese "Eroberungsprämie", die kam bei uns auch nicht in Frage, fahren halt aktuell Audi, also aus dem gleichen Konzern.

      Aber ich muss da was richtig stellen: Mag sein, dass es Versicherungen gibt, bei denen es teurer wird, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind, aber das ist n i c h t generell so ! Sowohl bei meiner aktuellen als auch bei der Versicherung, zu der ich eventuell wechseln will, ist da kein Unterschied, und es handelt sich bei beiden um recht bekannte Gesellschaften.

      Gruß huehnerklein

      P.S. Natürlich kann man diese 15 Prozent (und mehr) auch so aushandeln, aber nicht jeder ist der Typ dafür und ich finde schon, dass man wenigstens von dieser Möglichkeit wissen sollte; und deswegen finde ich es Klasse, wenn ein Händler von sich aus darauf aufmerksam macht (auch wenn das natürlich auch zu Missbrauch führen kann).
    • Wenn man den Rabatt und ggf. die Eroberungsprämie hineinrechnet, ist der Wertverlust im ersten Jahr gar nicht mehr so hoch.

      Was spart man denn bei einem Jahreswagen? Man bekommt ihn 20 - max. 25% unter Liste.

      Die Nachteile dagegen sind:
      - Weniger Garantie
      - Man kann das Auto nicht genau so bekommen wie man es möchte.
      - Man weiß nicht was der Vorbesitzer damit angestellt hat.
      - Im [lexicon]Fahrzeugbrief[/lexicon] steht ein weiterer Vorbesitzer.
      - Es hat bereits (ca. 10%?) seiner Lebensdauer hinter sich.

      Also aus meiner Sicht spricht alles für Neukauf.
    • Keine Frage, sicher ist es gut zu wissen und für Betroffene auch sehr vorteilhaft, dass es für Menschen mit Behinderung auch Vorteile beim Autokauf gibt. Bei sehr vielen anderen Herstellern sind das ja sogar auch 20 %. Da dieser Vorteil ja auch vom Werk an den Händler weitergegeben wird, kann man über die 15 bzw. 20 % hinaus in solchen Fällen sicher noch mehr heraushandeln.

      Es geht ja hier auch nur darum aufzuzeigen, was beim Neukauf so alles möglich und was zu beachten ist. Wenn man nämlich allles ausschöpft, glaube ich daran, dass sich der Wertverlust des ersten Jahres in vertretbaren Grenzen hält, schließlich verspricht der Yeti aufgrund der Nachfragesituation hohe Wiederverkaufswerte.

      Bei Versicherungen sind die Voraussetzungen derart unterschiedlich, dass jeder seine persönliche Situation beachten muss. Mir ist nur aufgefallen, dass bei den günstigsten Online-Versicherern sich immer diese Halter - Versicherungsnehmer - Konstellation preislich ausgewirkt hat. Das mag in einigen Fällen auch anders sein.
    • Mir ist nur aufgefallen, dass bei den günstigsten Online-Versicherern sich immer diese Halter - Versicherungsnehmer - Konstellation preislich ausgewirkt hat.

      Inwiefern hat sich das ausgewirkt?
      War es günstiger, wenn Halter und Versicherungsnehmerdie selbe Person waren oder wenn es beispielsweise die Ehefrau war?
    • @moeywasher
      Hallo, wenn möglich, teile mir doch mal die Anschrift des Händlers mit, bei dem du 20 v.h. bekommen hast.
      Wäre toll, wenn das klappt-als private Nachricht-
      Danke und Gruß
      Martin
    • OlliXS schrieb:

      Zitat Mir ist nur aufgefallen, dass bei den günstigsten Online-Versicherern sich immer diese Halter - Versicherungsnehmer - Konstellation preislich ausgewirkt hat.
      Inwiefern hat sich das ausgewirkt?
      War es günstiger, wenn Halter und Versicherungsnehmerdie selbe Person waren oder wenn es beispielsweise die Ehefrau war?
      Meistens (aber nicht bei jeder Versicherung) ist die Prämie günstiger, weil Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter identisch sind. Bei meinem Onlineversicherer macht das 10 % der Prämie aus, was allerdings auch nur ca. 25 Euro p. a. sind. Also ist das nicht zu hoch zu bewerten.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.