Anders bei einer über den Gewährleistungszeitraum gehenden freiwilligen längeren Garantie bzw. einer Reparaturversicherung aus. Um eine Leistung aus einem dieser Bereiche zu erhalten ist die genaue Einhaltung der in den AGB`s enthaltenen Bedingungen notwendig. Der Garantie- / Versicherungsgeber kann vertraglich auch die Nutzung einer Vertragswerkstatt vorgeben.
Auszug SKODA - Versicherungsservice:
"Der Anspruch besteht nur, wenn an dem Kraftfahrzeug ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt worden sind."
Die Garantieversicherungsbedingunen von SKODA kann man hier herunterladen: skodabank.de/de/privatkunden/v…arantieverlaengerung.html