Skoda SUV und Wohnwagen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Anhängerkupplung Westfalia SSK

      So, das hat man davon, wenn man der Anhängerkupplung jahrelang keine Aufmerksamkeit und Pflege gönnt. 2 Jahre keine Nutzung, dennoch, oder grade deshalb sollte man die Teile vor Rost und Verschmutzung schützen.

      Das ist passiert: Am Sonntag angekommen auf dem Campingplatz, ließ sich der Wohnwagen nicht abkuppeln. Das hintere Teil der Kugelumfassenden Kupplung schwenkte nicht zurück. Die Federn schafften es nicht. Das Teil klemmte, von Rost und Schmutz blockiert, fest. Ruckeln mit dem Mover nützte nichts.
      Also mittels eines Schraubendrehers den sichtbaren Schmutz entfernt um dann die festsitzende Klaue mit Hammer und einem breiten Schraubendreher zurück zu schlagen. Nachdem sich ein kleiner Spalt zwischen Kugelkopf und Klaue gebildet hatte trieb ich einen kleinen Schraubendreher hinein und unter Ausnutzung der Hebelkraft gelang es mir, die klemmende Klaue zu öffnen.

      Am Montag dann WD40 gekauft, die Bremsbeläge der Antischlingerkupplung mit Heftpflaster abgeklebt und die ganze Mimik, auch am Dienstag, in Abständen mehrmals mit WD40 getränkt.
      Was da an Rost und Schmutz herunter tropfte war erstaunlich.
      Am Freitag dann die Bremsbeläge der Antischlingerkupplung und die erreichbaren Teile der Kupplung von WD40 befreit und mit Aceton-haltigen Nagellackentferner entfettet.

      Ergebnis: Alles ist gut, An- und Abkuppeln klappt wie eh und je.

      :D Gruß
    • Käfer62 schrieb:

      Zum Reinigen der Antischlingerkupplung würde ich Bremsenreiniger nehmen
      Ich auch :D , aber manchmal muss man, wenn nicht verfügbar, zu dem greifen was die Frau so mitschleppt.
      :whistling: Gruß
    • Ist eigentlich die EU-Richtlinie zur Erweiterung des Führerscheines Klasse B auf 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (statt bisher 3,5 Tonnen) schon durch?
      Oder müssen deutsche B-Fahrer bei den 3,5 Tonnen bleiben?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Ist eigentlich die EU-Richtlinie zur Erweiterung des Führerscheines Klasse B auf 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (statt bisher 3,5 Tonnen) schon durch?
      Oder müssen deutsche B-Fahrer bei den 3,5 Tonnen bleiben?

      naja, man darf doch noch den Anhänger mit 750kg dran hängen, dann bist doch bei 4,25T
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      B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll :D
      und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
    • Ja, aber es geht um das Fahrzeug selber ohne Anhänger.
      Und eventuell darum, welchen Einfluss diese Erweiterung auf ein zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger hat. Das heißt, ob man dann mit der Klasse B eventuell einen Anhänger ziehen darf, der mehr als 750 kg wiegt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • 3,5 + 0,75 = 4,25 (alt)
      4,25 + 0,75 = 5,0 (EU neu - schon durch?)
      3,5 + 1,5 = 5,0 (möglich, oder nicht?)

      So verständlicher?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Aber warum? Bis 3,5 t B bis 7,5 t C1 ist doch alles geregelt, warum immer alles ändern. ?(
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Es gibt doch die Petition bzw. den Vorstoß in der EU einheitlich das zulässige Gesamtgewicht beim B-Führerschein auf 4,25 T zu erhöhen.
      Meine Frage war, ob dieses schon durch und somit amtlich ist.
      Dass es noch andere Führerscheinklassen gibt, ist mir nicht ganz unbekannt. ;)

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • @BernhardJ,

      nein, noch nicht.
      Außerdem wird es wohl keine generelle Erhöhung der 3,5 t Grenze geben. Nach EU Willen soll die Anhebung nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gelten.
      Ich sehe da keinen sachlichen Grund und meine, dass das Verfassungsgericht eine solche Ungleichbehandlung wohl aufheben wird.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Da der Vorstoß auch oder vor allem von den Wohnmobil-Herstellern kam, wundert mich jetzt etwas, dass es nur für alternative Antriebe gelten sollte. Die sind ja bei den Wohnmobilen ja noch ein ziemliches Nischenprodukt mit dem man nicht so schnell viel Geld verdienen wird.

      Grüße - Bernhatf
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Es ist aber tatsächlich so, dass der Vorstoß innerhalb der EU tatsächlich nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gelten soll. Letztendlich ist das m.E. auch o.k., da ansonsten die Hersteller und Eigentümer die Fahrzeuge noch mehr vollstopfen oder auf gewichtsoptimierte Ausbauten verzichtet wird.
      Wer unterm Strich über 60k plus X für so ein Fahrzeug ausgibt und die 3,5t Grenze reißt, muss eben die kleine C-Klasse mit einkalkulieren. Wer mehr mitnehmen will, kann ja noch einen 750 kg Hänger ans Womo ankuppeln und da seine E-Bikes, die mobile Sat-Anlage, Pavillon, Biertischgarnitur, SUPs und seinen Weber Gasgrill etc. drin transportieren.
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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