Generelles Tempolimit in Deutschland

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Herne schrieb:

      Komisch, dass die Fahrzeuge aus dem Ausland trotzdem vollgasfest sind auch bei Höstgeschwindigkei nicht von der Straße fliegen und ordentlich bremsen trotz Geschwindigkeitsbeschränkung
      Ruhig mal einige Jahre zurückblicken, die ersten Japaner, die Kawasaki 900, Franzosen und Italiener.
      Wer in Deutschland verkaufen wollte hat sich bei Fahrwerk, Bremsen und Reifen schnell angepasst .

      PS: Ich habe die "Speed-Limitbeiträge" hierher verschoben, der Fred war ja schon vorhanden :) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Herne schrieb:

      Fahrzeuge aus dem Ausland
      ... sind aber auch für den deutschen/europäischen Markt optimiert.

      Bevor Ford den Mustang offiziell in Deutschland angeboten hat, wurde u. a. das Fahrwerk überarbeitet.
      Wer vorher einen Mustang als US Import hatte, hat oft Änderungen vorgenommen, z. B. Stoßdämpfer.

      Die Motoren galten auch nicht unbedingt als vollgasfest (Kühlung)
    • Rolf schrieb:

      Sonntagsfahrer heißt das im Volksmund
      Hallöchen,
      und die fahren dann so :D .
      t-online.de/auto/recht-und-ver…elspur-nervern-droht.html
      ;sorry; .
      So lange viele Autofahrer nicht mitdenken, bringt ein Tempolimit wenig.
      130 Km/H ist bei Starkregen, Starkschneefall, Starknebel und Starksturm :D ( Wortwahl nur für Wetterprofis :D ) zuviel, wird aber dann ohne nachzudenken einfach eingehalten.
      Die einzig vernünftige Lösung wäre, nach meiner Meinung, eine auf die eigene Person ausgerichtete und der Verkehrslage angepaßte Geschwindigkeit und die muß Jeder selber finden :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • SQ5 schrieb:

      Vielleicht könnte @floflo mal zusammentragen wann die Rechtsprechung von Rasen bze zu schnellem Fahren spricht.
      Mal ungeachtet dessen, dass mir dazu die Zeit fehlt, ist das aber auch leichter gesagt als getan, denn das deutsche Recht kennt keine Definition für die Begriffe "rasen", "Raser" oder "Raserei". Demzufolge gibt es nach meinem Kenntnisstand auch keine Urteile, in denen festgelegt wird, ab wann man ein Raser ist. Allgemein wird der Raser als ein Verkehrsteilnehmer definiert, der vorsätzlich mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fährt. Was eine erheblich überhöhte Geschwindigkeit ist, lässt sich auch nicht sagen sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, vor allem auch davon, welche Geschwindigkeit erlaubt war.

      Der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten listet jeweils getrennt nach innerhalb und außerhalb einer geschlossenen Ortschaft insgesamt 10 Tatbestände für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Bis zu 20 Km/h kommt man mit einem Verwarnungsgeld von max. 35 Euro davon. Ab einer Überschreitung von 21 Km/h ergeht dann ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid, verbunden mit einem Punkt in Flensburg. Ab einer Überschreitung von 31 Km/h gibt es dann zusätzlich noch ein Fahrverbot von einem Monat. Die höchste vom Tatbestandskatalog erfasste Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt 71 km/h und höher, wofür dann neben einem Bußgeld in Hohe von 680 Euro innerhalb und 600 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot von 3 Monaten sowie 2 Punkte in Flensburg drohen.

      Wesentlich strenger sind da unsere Nachbarn in der Schweiz. Dort gibt es seit dem 01.01.2013 ein spezielles "Rasergesetz". Danach gilt als Raser

      - wer durch eine Tempo-30-Zone mit 70 Km/h fährt,
      - wer innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs ist,
      - wer ausserorts bei erlaubten 80 km/h mit 140 km/h unterwegs ist und
      - wer auf Autobahnen bei erlaubten 120 km/h mindestens 200 km/h fährt.

      Raserei ist in der Schweiz eine Straftat, für die Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren verhängt werden kann. Außerdem wird die Fahrerlaubnis für mindestens 2 Jahre entzogen und es kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Man wird also gleich dreifach bestraft. Bei einer derartigen Gesetzeslage in Deutschland und strenger Kontrollen, gäbe es wahrscheinlich kaum noch Motorradfahrer.

      Von Raserei zu unterscheiden ist das zu schnelle fahren. Das ist immer dann gegeben, wenn ein vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Auch ganz geringfügige Überschreitungen stellen bereits eine Ordnungswidrigkeit dar, wobei von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranzabzug erfolgt, der bei stationären Anlagen bis 100 Km/h 3 Km/h beträgt und darüber 3 %.

      Schließlich gibt es noch die unangepasste Geschwindigkeit. Dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn die zulässige Geschwindigkeit zwar nicht überschritten wird, wohl aber die Straßen- oder Witterungsverhältnisse es erfordern, deutlich langsamer zu fahren (z.B. bei Nebel, Starkregen oder Schnee). Wann die Geschwindigkeit nicht mehr angepasst ist, lässt sich nicht pauschal beantworten sondern hängt vom Einzelfall ab.

      Andreas
    • Käfer62 schrieb:

      Dazu müsste erst einmal die "Kontrolldichte" erhöht werden.
      Das dürfte bedeuten, in den Autobahn-Polizei-Dienststellen das Personal, die Fahrzeuge und die Messtechnik zu verdoppeln.
      Wir haben doch jetzt schon zu wenig Polizei. Wie hoch ist zur Zeit die Chance, "erwischt" zu werden
      Moin, aber erfasst heutzutage nicht jedes Navi und jedes Smartphone Dank GPS die Geschwindigkeit?
      Zumindest fängt mein uralt-TomTom gerne an zu Blinken, wenn ich versehentlich etwas zu schnell fahre.
      Dazu kommen noch immer mehr vernetzte Autos.
      Ich würde also tippen, die Messtechnik ist längst vorhanden?
      Klar, es gibt da natürlich noch den Datenschutz...

      Gruß
      Christian
      Das Leben ist schwer genug- warum es sich dann gegenseitig noch schwerer machen?
    • Käfer62 schrieb:

      Vielleicht zeigen sich unsere Autos irgendwann selbst an, wenn der Lenker mal wieder zu schnell war
      Ja, das wärs, das Auto, das nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung des Fahrers in den autonomen Modus schaltet und auf dem kürzesten Weg die nächste Polizeistation ansteuert, um sich selbst anzuzeigen. In den Verkehrsnachrichten werden wir dann wohl öfters zu hören bekommen: "In Musterstadt auf der XY-Straße 7 km Stau vor der Polizeistation "Bullenhort". "

      Nein, aber im Ernst, was ich mir vorstellen könnte, dass eines Tages eine Black-Box-Pflicht kommt, die zwar der Auswertung von Unfällen dient, aber auch dazu "missbraucht" werden könnte, im Rahmen ganz normaler Verkehrskontrollen Daten auszulesen.

      Eine andere denkbare Lösung wäre das automatische Abbremsen eines Fahrzeugs, wenn die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 5 % überschritten wird. Der EU würde ich solche Pflichtlösungen jedenfalls zutrauen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Eine andere denkbare Lösung wäre das automatische Abbremsen eines Fahrzeugs, wenn die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 5 % überschritten wird. Der EU würde ich solche Pflichtlösungen jedenfalls zutrauen.
      Das wäre spannend in verkehrsberuhigten Zonen (in Berlin z. t. größere Flächen abdeckend).
      Dort gilt ja Tempo 6-8 km/h, die 5 % wären nahezu nichts dazu und dann würde alles gaaanz ruhig kriechen. :D
    • Wetzlarer schrieb:



      Die überweigende Mehrheit der Motorradfahrer ist nicht Race-Modus unterwegs.
      Auch Bullshit :D Fakt ist der größte Anteil fährt grundsätzlich zu schnell, man wird doch ständig überholt sobald die Bahn frei ist, und das nicht zu langsam.
      Gesittet fahren klappt nur wenn nicht überholt werden kann.
      ________________________________________________
      B7 Ladestation, ist in 5' wieder voll :D
      und lieber ein H am Ende im Kennzeichen als ein E
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